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Künstliche Befruchtung in einem anderen Land der EU

Es gibt viele verschiedene Gründe, warum Paare aus Deutschland sich für eine künstliche Befruchtung im EU-Ausland entscheiden. Niedrigere Kosten, eine besondere Spezialisierung einer ausländischen Kinderwunschklinik oder ein schnellerer Termin können die Entscheidung für eine Behandlung außerhalb von Deutschland beeinflussen.

Manche in Deutschland verbotenen Behandlungsmethoden sind in anderen Ländern erlaubt, z.B. die Eizellspende. Welche Kinderwunschbehandlung für unverheiratete Paare, Solo-Mütter, homosexuelle Mütter oder ältere Wunsch-Eltern in welchem europäischen Land angeboten werden, unterscheidet sich stark. So werden von Kliniken in Polen und Tschechien beispielsweise nur heterosexuelle Paare behandelt. In Frankreich ist die künstliche Befruchtung seit 2021 auch für ledige Frauen und gleichgeschlechtliche weibliche Paare erlaubt. Deutsche Wunsch-Eltern reisen für eine künstliche Befruchtung häufig nach Spanien, Tschechien, Griechenland und Dänemark.

Eine Kinderwunschbehandlung ist eine Herausforderung für die Wunsch-Eltern. Sie erfordert psychische, physische und materielle Ressourcen. Vor allem, wenn die Behandlung nicht im Heimatland geplant ist. Wunsch-Eltern brauchen oft viel Zeit, um herauszufinden, welche Möglichkeit zur künstlichen Befruchtung in welcher ausländischen Klinik für sie in Frage kommt. Je nach Art und Dauer der Behandlung, kommen unterschiedlich hohe Kosten auf die Patientinnen und Patienten zu.

Was ist eine künstliche Befruchtung?

Die künstliche Befruchtung, auch assistierte Reproduktion genannt, ist eine medizinische Behandlung, die erlaubt, eine Schwangerschaft herbeizuführen, wenn diese nicht auf natürlichem Wege herbeigeführt werden kann. In Deutschland werden unter anderem folgende Behandlungen durchgeführt:

  • Die Intrauterine Insemination (IUI) : Übertragung der Samen des Partners (homologe Insemination) oder eines registrierten Samenspenders (heterologe Insemination) in die Gebärmutter mit Hilfe eines Katheters.
  • Die In-Vitro-Fertilisation, kurz IVF: Vermischung von Eizellen und Spermien in einem Reagenzglas.
  • Die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion, kurz ICSI: direkte Injektion einer Samenzelle in eine Eizelle.
  • Die Testikuläre Spermienextraktion, sogenannte TESE, und die Mikrochirurgische Epididymale Spermienaspiration, kurz MESA: operative Entnahme des Spermas direkt aus den Hoden (TESE)- oder aus den Nebenhoden (MESA). Im Anschluss wird eine ICSI durchgeführt.
  • Das Kryokonservierung: Einfrieren von Hodengewebe, Spermien und (in begrenztem Umfang auch von befruchteten) Eizellen
  • Der intratubare Gametentransfer, sog. GIFT: die Ei- und Samenzellen in den Eileiter übertragen.

 

In Deutschland verbotene Behandlungen sind u.a.:

  • Die Eizellspende
  • Die Leihmutterschaft
  • Die Embryoselektion

Die Hormonbehandlung vor der künstlichen Befruchtung im Ausland

Die Hormonbehandlung soll die Chance, schwanger zu werden, erhöhen. Sie kann ohne anschließende künstliche Befruchtung vorgenommen werden. Frauen lassen sich vor einer IVF oder ICSI meistens hormonell behandeln.

Häufige Gründe für die Durchführung der Hormonbehandlung im Ausland sind niedrigere Behandlungs- und Medikamentenkosten sowie die bessere Verfügbarkeit verschiedener Behandlungsmethoden zur anschließenden künstlichen Befruchtung. Dies ist insbesondere für Patientinnen interessant, deren Behandlung zum Beispiel aufgrund ihres Alters oder bereits durchlaufener, erfolgloser Kinderwunschbehandlungen nicht (mehr) von der Krankenkasse übernommen wird.

Oft bieten ausländische Kliniken ein erstes, kostenloses Beratungsgespräch online an. Bei den meisten Kliniken im Ausland ist ein Erstgespräch sehr kurzfristig möglich. Einige fordern hierfür bereits bestimmte Untersuchungsergebnisse, wie etwa ein Hormonprofil, das schon in Deutschland erstellt wurde. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei der Klinik, welche medizinischen Befunde benötigt werden und was es kosten würde, die Untersuchungen vor Ort durchführen zulassen.

Eine Analyse der weiblichen Hormone per Bluttest kostet zwischen 100 und 200 Euro in Deutschland, rund 100 Euro in Spanien oder etwa 200 Euro in Belgien.

Nach regelmäßiger Prüfung des Zyklus und nach Untersuchungen der Eibläschen und Gebärmutterschleimhaut erhält die Patientin Hormone in Form von Tabletten oder Spritzen, welche sie selbstständig täglich einnimmt. Wie lange die Einnahme von Hormonen vor und nach einer künstlichen Befruchtung sinnvoll ist, auch unter der Berücksichtigung der körperlichen und seelischen Auswirkungen, wird von Land zu Land sehr unterschiedlich bewertet.

Eine Kooperation zwischen deutschen Gynäkologen und Kliniken im Ausland für die Hormonbehandlung wird nach den uns übermittelten Informationen verschiedener Kliniken nicht angeboten. Die Untersuchungsergebnisse müssen von Patienten selbst an die Klink geschickt werden.

So läuft eine künstliche Befruchtung per IVF oder ICSI im Ausland ab

Die gesamte Behandlung dauert etwa 3-4 Wochen (gegebenenfalls zuzüglich der 8-15 Tage für eine Hormonbehandlung), wobei dies individuell und nach Zyklus variieren kann.

Einige Voruntersuchungen können beim deutschen Gynäkologen gemacht werden, z.B. die Erstellung eines Hormonprofils und die Durchführung eines Bluttests.

Die Patienten haben dann die Wahl, ob sie über die gesamte Behandlungsdauer im Ausland bleiben oder lieber mehrfach anreisen.

Welche Art der künstlichen Befruchtung in Betracht kommt, muss mit den behandelnden Ärzten abgestimmt werden.

Warum wählen deutsche Wunsch-Eltern eine Kinderwunschbehandlung im Ausland?

Vielleicht klingt das Angebot der ausländischen Kinderwunschklinik einfach sehr vielversprechend. Eine künstliche Befruchtung ist sowohl in Deutschland als auch im Ausland eine kostspielige medizinische Behandlung. Einige Wunsch-Eltern wählen eine europäische Klinik in einem Nachbarland, weil es dort günstiger ist. Andere möchten eine Eizellspende in Anspruch nehmen, die es in Deutschland nicht gibt.

Die künstliche Befruchtung kann im Ausland günstiger sein

Einige Wunsch-Eltern sehen sich aus Kostengründen nach einer günstigeren Behandlung im Ausland um. Denn die gesetzlichen Krankenkassen beschränken die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung auf einen bestimmten Patientenkreis. Außerdem werden nicht beliebig viele Versuche, schwanger zu werden, gestattet. Leistungen durch die Krankenkasse sind unter anderem abhängig vom Alter der Wunsch-Eltern und heterosexuellen, verheirateten Paaren vorbehalten. Daher müssen Wunsch-Eltern, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, die Kosten der Behandlung privat tragen. 

Heterosexuelle verheiratete aber auch unverheiratete Paare in Deutschland können eine Förderung beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantragen, wenn sich auch das Bundesland, in dem sie wohnen, an dem Förderprogramm beteiligt. Diese Möglichkeit besteht derzeit in Berlin auch für weibliche gleichgeschlechtliche Paare. Das Bundesministerium stellt auf seinem Informationsportal zum Thema Kinderwunsch einen Förder-Check zur Verfügung.

Sofern es eine finanzielle Unterstützung durch den Bund und das Bundesland gibt, haben Wunsch-Eltern dennoch mindestens 50% der Behandlungskosten zu tragen. Zudem existiert derzeit noch kein Förderprogramm für alleinstehende Frauen.

Behandlungskosten im EU-Ausland

Die Kosten für eine künstliche Befruchtung variieren je nach Land, Klinik und Methode zur künstlichen Befruchtung. 

Eine Intrauterine Insemination kostet in einer Klinik in Tschechien laut eigener Auskunft 400 Euro, bei einer niederländischen Klinik dagegen 1.300 Euro.

Die Kosten für eine IVF-Behandlung mit eigenen Eizellen variieren zwischen 5.100 Euro in Spanien und 3.400 Euro in den Niederlanden. Bei IVF mit Eizellspende sind die Kosten höher (ab ca. 4.000 Euro in Polen, 6.000 Euro in Tschechien).

Die Preise der Kliniken sind oft schwer zu vergleichen, weil sie unterschiedliche Leistungspakete anbieten. Zu beachten ist, dass Reise-, Unterkunftskosten und Medikamente nicht in diesen Preisangaben berücksichtigt sind.

Die Kosten sollten nicht alleiniger Faktor für eine Entscheidung zur künstlichen Befruchtung in einem bestimmten Land sein. Ausschlaggebend sind auch die rechtlichen Bestimmungen vor Ort sowie das Behandlungsangebot. Spanische Kliniken spezialisieren sich zum Beispiel auf die Behandlung von Transgender-Paaren.

Ausländische Kliniken werben mit hohen Erfolgsquoten

Manche Kliniken werben mit besonders hohen Erfolgsquoten, so z.B. über 50 % für eine Schwangerschaft nach einer IVF-Behandlung in Litauen oder etwa 45 % in Nord-Mazedonien (gegenüber ca. 26,6 % in Deutschland – Zahlen aus 2019).  Einige Kliniken in Tschechien haben nach einer künstlichen Befruchtung mit Hilfe einer Eizellspende eine Erfolgsquote von über 60%.

Die Erfolgsquote hängt jedoch unter anderem auch davon ab, welche Patientinnen und Patienten die künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen. Je älter die Patientinnen sind, desto weniger wahrscheinlich ist eine erfolgreiche Schwangerschaft. Außerdem kann eine Klinik eine Kinderwunsch-Behandlung als Erfolg werten, die zwar zu einer Schwangerschaft, aber nicht zu einer Lebendgeburt führt. Auch von der Klinik bevorzugt angebotene Behandlungsmethoden können sich auf die Erfolgsquote auswirken, ohne sie ins Verhältnis zu medizinischen Risiken zu setzen.

Tipps für die Auswahl einer Kinderwunschklinik im Ausland

Die Auswahl einer Klinik für die künstliche Befruchtung hängt von vielen sehr individuellen Faktoren ab. Neben den medizinischen stehen auch finanzielle Risiken im Raum. Die Kinderwunschbehandlung ist in der Regel mit einem hohen emotionalen Engagement verbunden. Gleichzeitig können nicht unbeträchtliche Kosten entstehen. Leider gibt es immer wieder Kliniken, die mit unseriösen Angeboten, Rabatten oder Garantien werben. Gerade hier ist es wichtig, in Ruhe mit möglichst vollständigen und klaren Informationen zu entscheiden. 

Folgende Tipps können helfen, eine Klinik für die Behandlung zu finden

  • Die ausländische Klinik sollte staatlich anerkannt sein. Eine Liste staatlich anerkannter Kliniken in anderen EU-Ländern können Sie bei der jeweiligen nationalen Kontaktstelle finden. Allerdings sind die Informationen über zuständige Ärztinnen, Ärzte und Kliniken meistens in der Landessprache verfasst.
  • Bevorzugen Sie Kliniken, die Erfahrung mit internationalen Patientinnen und Patienten haben. Die Webseite, Kontaktdaten, AGB und Erfahrungsberichte sollten auf Deutsch oder zumindest auf Englisch aufrufbar sein. Fragen Sie die Klinik, ob die Vorbesprechung und die Behandlung auf Deutsch bzw. auf Englisch stattfinden. Viele Kliniken werben mit Webseiten in deutscher oder englischer Sprache, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind allerdings nur in der Landessprache verfügbar.
  • Bitten Sie um Unterlagen in einer Sprache, die Sie ausreichend gut verstehen. Alle Unterlagen zu Ihrer Behandlung und zu den Kosten sollten Sie z.B. auf Deutsch oder Englisch erhalten, wenn Sie die Landessprache nicht sprechen.
  • Prüfen Sie auf den Internetseiten der Kliniken, ob die Preise aller Behandlungen verfügbar sind. Ansonsten fragen Sie die Klinik nach einer Preisliste.
  • Die Klinik sollte auch über die erforderlichen Medikamente informieren, die Sie zusätzlich zur Behandlung zahlen müssen.
  • Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kinderwunschklinik aufmerksam. Prüfen Sie, ob Sie einen Betrag im Voraus zahlen sollen und inwiefern Sie ein Rücktrittsrecht haben. (Über Strg + F öffnen Sie die Suchfunktion. Setzen Sie Stichwörter wie „Kosten“, „€“, eine Behandlungsmethode wie „IVF“ oder ähnliches ein.)
  • Manche Kinderwunschkliniken werben mit einer „Schwangerschaftsgarantie“ gegen volle Rückerstattung. Informieren Sie sich in dem Fall im Voraus, wann eine solche Garantie greift (für welche Behandlung, ab wie vielen Versuchen, ab wann man von einer Schwangerschaft reden kann, damit die Behandlung als erfolgreich angesehen wird…) und welche Kosten genau erstattet werden, wenn keine Schwangerschaft herbeigeführt wird.
  • Einige Kinderwunschkliniken bieten Behandlungspakete an, wie zum Beispiel eine Hormonbehandlung und eine IVF, Flughafentransfer bis zur Klinik mit dem Taxi. Es sollte im Voraus mit der Klinik geklärt werden, ob ein Teil der Zahlung erstattet werden kann, falls eine Leistung ausfällt (z.B. das Taxi).
  • Manche Kliniken bieten nach einer ersten erfolglosen Behandlung einen Preisnachlass für einen weiteren Zyklus (also einen erneuten Versuch, eine Schwangerschaft herbeizuführen) an. Je länger die Behandlung dauert, desto größer ist die Belastung und desto teurer ist die Behandlung für die Wunsch-Eltern. Fragen Sie sich, ob das Rabatt-Angebot Ihrem Kinder-Wunsch oder dem Geschäft der Kinderwunschklinik dient.
  • Prüfen Sie, ob die Klinik den Partner bzw. die Begleitperson ausreichend in den Prozess einbindet, zum Beispiel bei Informationsgesprächen, der Untersuchung, der Behandlung, der Unterbringung etc.
  • Informieren Sie sich über den Schutz bzw. die mögliche Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Drittanbieter, z.B. zu Marketingzwecken: Lesen Sie die Datenschutzerklärung genau und stimmen Sie nicht unbedacht zu.

Hormonbehandlung und künstliche Befruchtung im Ausland: wer zahlt den Kinder-Wunsch?

Das Grundprinzip lautet: die gesetzliche Krankenkasse und die privaten Kassen können die Behandlungskosten der Hormonbehandlung und der künstlichen Befruchtung im EU-Ausland unter Umständen übernehmen, wenn die geplante Behandlung auch in Deutschland übernommen worden wäre. Die deutschen Versicherungen unterliegen deutschem Recht (u.a. Embryonenschutzgesetz, „Richtlinien zur künstlichen Befruchtung“ des Gemeinsamen Bundesausschusses). Die Krankenkasse kann die Kostenübernahme ablehnen, wenn die ausländische Kinderwunschklinik die Bestätigung, dass die in Deutschland maßgeblichen Rechtsvorschriften beachtet werden, verweigert.

Was im Einzelnen von der Krankenversicherung bezahlt wird, ist von der Art der Behandlung und vom Versicherungsvertrag abhängig. Vor der Behandlung im EU-Ausland sollten Wunsch-Eltern die eigene Krankenkasse über ihre Pläne informieren und nachfragen, welche Kosten die Versicherung übernimmt.

Welche Kosten übernimmt die eigene Krankenversicherung bei einer Auslandsbehandlung?

Die Behandlungskosten im Ausland werden in der Regel in der Höhe erstattet, in der die Krankenkasse sie auch bei einer Behandlung in Deutschland erstatten würde. Behandlungen, die in Deutschland verboten sind, werden nicht erstattet. Auch nicht die Nebenkosten, wie zum Beispiel Reise- oder Unterkunftskosten.

Wichtig ist, dass die Versicherten sich vor der Behandlung im In- oder Ausland mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und sich über die angebotenen Leistungen informieren. Vor der Behandlung muss häufig ein Behandlungsplan mit allen anfallenden Kosten bei der Krankenversicherung vorgelegt werden. Unterschiedliche Behandlungen können bei Bedarf und nach Absprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt nacheinander in Anspruch genommen werden, wenn die vorangegangene Therapie erfolglos war.

Die Voraussetzungen für die Erstattung einer In-Vitro-Fertilisation oder einer intrazytoplasmatischen Spermieninjektion durch die gesetzlichen Krankenversicherer sind folgende:

  • Das Paar ist heterosexuell, verheiratet und lebt zusammen
  • Das Paar hat seinen Hauptwohnsitz in Deutschland
  • Es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen der beiden Ehepartner verwendet 
  • Beide Ehepartner sind mindestens 25 Jahre alt und mit Ende des gesamten Behandlungszyklus hat die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht erreicht 
  • Andere Wege zur Erfüllung des Kinderwunschs waren erfolglos, nicht durchführbar oder nicht zumutbar, oder die Behandlung ist medizinisch notwendig. (Für das ICSI-Verfahren zum Beispiel ist genau festgelegt, welche Grenzwerte im Spermiogramm des Mannes unterschritten sein müssen, damit die Krankenkassen von einer schweren Störung der männlichen Fruchtbarkeit ausgehen und sich an den Kosten beteiligen.)
  • Ein ärztliches Attest, das die Unfruchtbarkeit bestätigt
  • Es ist ärztlich bescheinigt, dass die Behandlung ausreichende Erfolgsaussichten hat (mind. 15%)
  • Beide Partner haben vor der Behandlung vorgeschriebene Tests, z.B. einen HIV-Test, machen lassen (ein HIV-Test weist das AIDS-auslösende Virus HIV nach)
  • Beide Partner haben sich zu den medizinischen und psychosozialen Aspekten und Risiken beider Behandlungen beraten lassen
  • Nur zugelassene Ärzte dürfen die Behandlung vornehmen
  • Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine künstliche Befruchtung nach einer Sterilisation (Ausnahmen nur mit Genehmigung der Krankenkasse)

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei der Hormonbehandlung 50 % der Behandlungs- und Medikamentenkosten für folgende Behandlungen zur künstlichen Befruchtung:

  • 8 Zyklen einer Insemination ohne vorherige hormonelle Stimulation 
  • 3 Zyklen einer Insemination mit hormoneller Stimulation 
  • 3 Zyklen einer IVF oder einer ICSI-Behandlung
  • 2 Versuche des intratubaren Gameten-Transfers (GIFT)

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen über die 50% der Kostenbeteiligung hinaus freiwillige Mehrleistungen anbieten. Es lohnt sich also für gesetzlich Versicherte, die Angebote der Krankenkassen zu vergleichen.

Für die Samenübertragung des Partners zahlen die Kassen meistens 50% der Kosten für bis zu drei Behandlungen. Für eine Samenspende werden keine Kosten erstattet, weder von der gesetzlichen noch von den privaten Kassen.

Meistens übernimmt die private Krankenkasse die Kosten, wenn der oder die Versicherte nachweisen kann, dass die Ursache der ungewollten Kinderlosigkeit bei ihm oder ihr selbst liegt. Die Altersgrenze für Wunsch-Eltern und die Anzahl der Versuche, um eine Schwangerschaft herbeizuführen, sind vom gewählten Versicherungsvertrag und der Krankenkasse abhängig. Die Kinderwunschbehandlung kann vertraglich auch ausgeschlossen werden.

In den meisten Fällen gilt Folgendes:

  • eine bis 100% Erstattung der Behandlung kommt nur in Frage, wenn die Infertilität nachgewiesen wird
  • Die Höhe der Erstattung ist abhängig vom ausgewählten Versicherungsvertrag
  • Sollte die Ursache der ungewollten Kinderlosigkeit nicht geklärt werden können, kann eine Erstattung bis zu 50% erfolgen.
  • Es gibt grundsätzlich keine Altersgrenze. Die Erstattung der Behandlung ist für Frauen über 40 möglich, wenn die Ursache der ungewollten Kinderlosigkeit bei der Versicherten liegt, ihr Versicherungsvertrag diese Behandlung abdeckt und die Erfolgsaussicht schwanger zu werden bei mind. 15% liegt.
  • Die Wunsch-Eltern brauchen nicht verheiratet zu sein.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet weitere Informationen zur Kostenübernahme bei Fruchtbarkeitsbehandlungen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt auf seiner Internetseite  Informationen über eine mögliche finanzielle Unterstützung sowie eine bundesweite Datenbank mit Suchfunktion nach vertraulicher, individueller Kinderwunschberatung in Wohnortnähe bereit.

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