Vorsicht Betrug: Angebliches Millionenerbe
Mit seriös wirkenden Briefen und Faxen versuchen vermeintliche Rechtsanwälte aus dem Ausland deutsche Verbraucher von einem Erbe in Millionenhöhe zu überzeugen.
Wer sich darauf einlässt, erhält statt eines Vermögens einen Schaden, der bis zum finanziellen Ruin führen kann.
Wer hat nicht schon einmal davon geträumt, einen steinreichen Erbonkel aus Amerika zu haben oder von einem Unbekannten zum Alleinerben einer Millionensumme eingesetzt zu werden?
Diese heimliche Sehnsucht machen sich auch Betrüger zu Nutze. Immer wieder erhalten Verbraucher von vermeintlich seriösen Firmen die frohe Nachricht, Millionen geerbt zu haben (Beispielschreiben).
Manchmal geben sich diese Personen als Anwalt des Verstorbenen aus, manchmal auch als privater Erbensuchdienst, der gegen eine Gewinnbeteiligung einen neuen Besitzer für ein herrenloses Vermögen sucht.
Vermeintliche Erben werden aufgefordert, vorab Geldbeträge zu zahlen
Das Lockmittel ist eine vermeintliche Millionenerbschaft, die so bald wie möglich angetreten werden müsse, da sonst das Geld an den Staat fallen würde. Sobald der vermeintliche Erbe sich darauf eingelassen hat, werden von ihm unter den verschiedensten Vorwänden immer neue Geldbeträge gefordert.
Angefangen mit Verwaltungsgebühren von wenigen hundert Euro, gefolgt von noch zu entrichtenden Steuern von mehreren tausend Euro bis hin zu Gutachterkosten für völlig Abwegiges wie ein vorgeschriebenes Antiterrorgutachten.
Solange der Verbraucher zahlt, finden die Betrüger immer neue Gründe, warum das Erbe noch nicht ausgezahlt werden kann.
Die nicht enden wollenden Forderungen werden dabei häufig durch offiziell aussehende Dokumente belegt. Die Millionenerbschaft vor Augen zahlen viele Opfer immer weiter, teilweise solange, bis es ihnen finanziell nicht mehr möglich ist. Statt Millionär zu werden haben Sie sich ruiniert.
Betrüger geben real existierende Kanzleien an
Häufig geben sich die Betrüger für real existierende Anwaltskanzleien aus (z. B. Baker McKenzie Barcelona).
Bei Internet-Recherchen stellt man dann fest, dass es die Kanzlei tatsächlich unter der aufgeführten Adresse gibt, was Vertrauen weckt.
Erst bei genauerem Hinsehen fällt auf, dass angegebene Daten wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse nicht mit denen auf der Homepage der Kanzleien übereinstimmen.
Schreiben ignorieren und Betrugsfälle der Polizei melden
Wir raten bei solchen angeblichen Glücksbotschaften zu äußerster Vorsicht. Wenn etwas zu schön scheint, um wahr zu sein, ist es das in der Regel auch. Entsprechende Briefe, Faxe und E-Mails sollten ignoriert und am besten gleich entsorgt werden.
Auch sollten Sie niemals Geld überweisen oder Kontodaten herausgeben. Wer einmal reingefallen ist, sollte von zusätzlichen Zahlungen Abstand nehmen und die Polizei verständigen.
Sie können bei jeder Polizeidienststelle in Deutschland Anzeige erstatten. In einigen Bundesländern ist das auch online möglich.
Es ist nicht nötig, Anzeige im vermeintlichen Land des Täters zu erstatten (z.B. Spanien, Frankreich oder Italien). Oft täuschen die Täter ihren Standort vor und befinden sich in Wahrheit außerhalb der Europäischen Union.
Nehmen Sie zur Polizei alle Unterlagen mit, die Sie zu dem Vorfall haben. Dazu gehören E-Mails, die Kommunikation über Messenger-Dienste, Zahlungsnachweise mit den Bankverbindungen, Screenshots, IP-Adressen oder Telefonnummern.
Internet-Falle melden
Sie sind an einen Fake-Shop geraten oder in eine Abofalle getappt? Sie haben eine unseriöse Nachricht erhalten oder sind auf andere Weise Opfer eines Betrugsversuchs geworden?
Dann melden Sie es der „Watchlist Internet“. Experten prüfen Ihre Meldung und warnen andere Nutzerinnen und Nutzer vor Internetfallen.
Die unabhängige Internetplattform wird u. a. von österreichischen Behörden, Ministerien und Unternehmen finanziert. Der Erfahrungsaustausch hilft Internetbetrug aufzudecken und Opfern konkret zu helfen.
Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.