Vorsicht vor gefälschten Wohnungsanzeigen im Internet

Wer hierzulande oder für den nächsten Auslandsaufenthalt in Europa eine Wohnung sucht, greift unausweichlich auf Immobilienportale zurück. Die Beliebtheit dieser Internetseiten und die verbreitete Wohnungsnot nutzen Kriminelle aus, um mit gefälschten Anzeigen Geld zu machen.

Wir erklären Ihnen die Betrugsmaschen und wie Sie sich schützen können.

Auf Online-Plattformen wie Immoscout, Immonet oder Immowelt sowie auf vergleichbaren Portalen in anderen EU-Ländern, erhalten Interessierte mit nur wenigen Klicks aktuelle Angebote mit Fotos, Objektbeschreibungen, Kosten und mehr.

Doch nicht immer handelt es sich um seriöse Inserate. So kommt es vor, dass Betrüger um Vorkasse bitten oder mit gefälschten E-Mails versuchen, Ihre Daten abzufangen.

Nach den Erfahrungen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland agieren die Täter auch auf ausländischen Portalen und nutzen gezielt die Unkenntnis der Verbraucher über die landestypische Abwicklung aus.

Skepsis ist insbesondere dann gefragt, wenn ein Angebot zu schön ist, um wahr zu sein.

Typische Maschen der Miet-Betrüger

Falsche Makler

Die vermeintlichen Makler mieten erst einmal für sich eine Ferienwohnung an.

Von dieser machen sie Fotos, erstellen eine Beschreibung und stellen die kompletten Daten auf eine Online-Wohnungsbörse.

Interessierte finden im Suchlauf die Wohnung und treffen sich dann mit dem angeblichen Makler.

Nach der Wohnungsbesichtigung erhalten sie dann eine E-Mail, in der ihnen mitgeteilt wird, dass sie die Wohnung haben können. Im Gegenzug wird aber verlangt, dass die Mietkaution per Bargeldtransfer (z. B. Western Union oder MoneyGram) überwiesen werden soll.

Lässt man sich hierauf ein, ist das Geld verloren.
 

Falsche Vermieter

Vermeintliche Vermieter geben in einer E-Mail an, sich im Ausland aufzuhalten und deshalb nicht persönlich zum Besichtigungstermin erscheinen zu können.

Sie bitten den Interessenten, eine Kaution als Vorkasse zu zahlen. Im Gegenzug würde sie dann den Wohnungsschlüssel per Post erhalten.

Wenn die Wohnung nicht gefällt, könnten die Interessenten den Schlüssel wieder zurückschicken und erhalten die Kaution zurück.

Für den Geldtransfer soll ein angeblicher Treuhandservice eines Unternehmens wie Western Union oder MoneyGram genutzt werden. Auch wenn diese Unternehmen das Hinterlegen des Geldes überhaupt nicht im Angebot haben, wecken die bekannten Namen Vertrauen.

Üblicherweise schicken die Betrüger Scans fremder Personalausweise mit, um ihre Opfer in Sicherheit zu wiegen.
 

Betrug mit Phishing-Mails

Der Portalkunde erhält eine E-Mail, angeblich von der Immobilien-Plattform, auf der er registriert ist.

Die Mail sieht aus, als wäre sie von den Plattformbetreibern verschickt worden. In Wirklichkeit handelt es sich aber um einen Betrugsversuch.

Der Adressat wird unter einem Vorwand gebeten, sich über einen mitgeschickten Link beim Portal anzumelden. Oftmals enthält der Link den Namen der vermeintlichen Plattform und weckt so Vertrauen.

Tatsächlich gelangt man aber zu einer täuschend echt aussehenden Fälschung der Immobilienseite. Gibt der Kunde nun seine Zugangsdaten ein, werden diese von Betrügern abgefangen, um mit den Kundendaten weitere Betrugsmaschen begehen zu können.

Tipps für die Wohnungssuche im Internet

Wer eine Mietwohnung im Ausland sucht, kann schnell verunsichert sein, da man sich nicht mit den örtlichen Gegebenheiten auskennt.

Lassen Sie sich trotz nationaler Unterschiede aber nicht aus der Ruhe bringen. Nehmen Sie sich Zeit und befolgen Sie unsere Tipps: 

  • Seien Sie misstrauisch bei unverhältnismäßig niedrigen Mietpreisen, noch dazu in Top-Lagen.
  • Vorsicht gilt auch, wenn der Wohnungseigentümer behauptet, bei der Wohnungsbesichtigung nicht persönlich anwesend sein zu können und kein Makler oder Verwalter vor Ort ist.
  • Leisten Sie niemals Vorkasse, sei es für die Kaution oder die Wohnungsschlüssel. Zahlen Sie erst, wenn Sie die Wohnung gesehen und den Mietvertrag unterschrieben haben.
  • Versuchen Sie, die Seriosität des Maklers zu prüfen:  
     
    - In Deutschland kann der Maklerschein nach § 34 c Gewerbeordnung ein Hinweis für Seriosität darstellen.

    - Auch ein vollständiges und gut auffindbares Impressum auf der Internetseite ist ein Indiz für Vertrauenswürdigkeit.

    - Bietet der Immobilienmakler mehrere und nicht nur eine Wohnung an, ist dies ein weiteres Indiz für Seriosität.
     
  • Seien Sie skeptisch, wenn Sie auf deutschen Portalen in schlechter deutscher Sprache angeschrieben werden. Hier könnte auch eine E-Mail auf Englisch ein Indiz für einen Betrug sein.
  • Schicken Sie vorab keine eingescannten oder kopierten Ausweispapiere an den Vermieter oder Makler. Stichwort: Identitätsklau.
  • Betrüger klauen sich Texte bei anderen Anzeigen. Kopieren und googeln Sie Teile des Anzeigentextes. Finden Sie diesen an anderer Stelle wieder, ist Skepsis angesagt.
  • Nutzen Sie die umgekehrte Bildersuche von Google, um zu prüfen, ob Bilder anderswo verwendet werden (z. B. auf der Website eines Möbelhauses). Ist dies der Fall, ist die Betrugswahrscheinlichkeit hoch. Vergleichen Sie insbesondere die Fotos mit dem Text. Gibt es Widersprüche?
  • Bei Überweisungen ins Ausland: Kontrollieren Sie IBAN und Länderkürzel (z. B. AT für Österreich, FR für Frankreich etc.). Stimmt diese mit dem Land überein, in dem sich die Wohnung befindet?
  • Nutzen Sie keine internationalen Bargeldtransfer-Dienste wie Western Union oder MoneyGram. Auch Überweisungen sind zu vermeiden. Das Geld bekommen Sie im Betrugsfall nicht wieder. Besser auf Kreditkarte oder Lastschrift ausweichen.
  • Öffnen Sie in E-Mails keine Anhänge, die auf .exe enden. Diese könnten Viren und Trojaner enthalten. 

Wenn Sie an der Seriosität einer Wohnungsanzeige zweifeln, helfen wir Ihnen gerne kostenlos weiter. Nutzen Sie hierzu unser Online-Kontaktformular.

Handeln Sie im Betrugsfall

  • Melden Sie dubiose Wohnungsangebote dem Portalbetreiber.
  • Sollten Sie auf einen Betrug hereingefallen sein, wenden Sie sich bitte sofort an die Polizei.
  • Wenn Sie mit Kreditkarte oder per Lastschrift gezahlt haben: Kontaktieren Sie ihre Bank und versuchen Sie ein sogenanntes Chargeback-Verfahren durchführen zu lassen. Achtung: hier sind Fristen zu wahren!

Fake-Ferienwohnungen

Vorsicht gilt auch bei der Buchung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern.

Gefälschte Anzeigen finden sich sowohl auf bekannten Buchungsportalen als auch auf privaten Vermieterseiten.

Hier erfahren Sie näheres zu Betrugsversuchen mit Ferienunterkünften im EU-Ausland.

Internet-Falle melden

Sie sind an einen Fake-Shop geraten oder in eine Abofalle getappt? Sie haben eine unseriöse Nachricht erhalten oder sind auf andere Weise Opfer eines Betrugsversuchs geworden?

Dann melden Sie es der „Watchlist Internet“. Experten der unabhängigen Internetplattform prüfen Ihre Meldung und warnen andere Nutzerinnen und Nutzer vor Internetfallen. 

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