Rücksendung nach China, soll ich das machen?
Sie haben online bestellt, aber Ihr Paket kommt einfach nicht? Oder die Ware gefällt Ihnen nicht und der Online-Shop möchte sie nicht zurücknehmen, sondern fordert eine Rücksendung nach China?
Das liegt oft daran, dass Sie bei einem Dropshipper bestellt haben, der kein eigenes Lager betreibt und dessen Aufgabe darin besteht, lediglich Ihre Bestellung an seinen Lieferanten in Fernost weiterzuleiten.
Im Folgenden geben wir Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns Verbraucherinnen und Verbraucher stellen, wenn sie bei einem Online-Shop bestellt haben, der Dropshipping betreibt.
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Welche Probleme können beim Dropshipping auftreten?
- Lange Lieferzeiten: Je nachdem, aus welchem Land und auf welchem Versandweg die Ware verschickt wird, ist mit langen Lieferzeiten zu rechnen. Vor allem Containerfrachten übers Meer können lange dauern. Ob Einzelstücke sofort oder nur größere Mengen eines Produkts versandt werden, hängt z.B. davon ab, zu welchen vertraglichen Konditionen der Online-Shop-Betreiber beim Großhändler einkauft.
- Lieferengpässe: Obwohl eine Bestellung noch möglich ist, kann es sein, dass die Ware beim eigentlichen Lieferanten bereits ausverkauft ist. Das Geld wird dennoch sofort abgebucht. Schließlich liegen die Bestellannahme und Abrechnung einerseits, und die Produktion und der Versand andererseits, nicht in denselben Händen.
- Zusatzkosten: Für alle Warenimporte in die EU wird ab dem ersten Euro die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Ab einem Gesamtwert von 151 Euro kommen zusätzlich noch Kosten für den Zoll obendrauf. Über diese möglichen Zusatzkosten muss der Händler Sie vor der Bestellung informieren.
- Hohe Rücksendekosten: Die Rücksendekosten, zum Beispiel im Falle eines Widerrufs, können schnell den Warenwert übersteigen. Vor allem dann, wenn verlangt wird, dass die Ware in ein Land außerhalb der EU versendet werden muss.
- Schlechte Qualität: Unsere Erfahrung zeigt, dass es bei Dropshipping vermehrt zu Lieferungen von Waren von minderwertiger Qualität kommt, eine Fälschung, etwas komplett anderes, oder gar nicht geliefert wird.
Das müssen Sie bei Dropshipping-Problemen wissen
Wenden Sie sich möglichst schnell an den Online-Händler, wenn der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten wurde. Fordern Sie ihn zur Lieferung auf und setzen Sie ihm dafür eine angemessene Frist. Zu diesem Zweck stellen wir Ihnen ein Musterschreiben zur Verfügung.
Lässt der Händler die von Ihnen gesetzte Frist ebenfalls verstreichen, ohne dass die Lieferung erfolgt, können Sie vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Hierbei hilft Ihnen dieses Musterschreiben.
Reagiert der Online-Händler innerhalb einer angemessenen Frist nicht und haben Sie mit Kreditkarte bezahlt, können Sie bei Ihrer Bank ein Chargeback veranlassen.
Auch Zahlungen per Lastschrift lassen sich zurückbuchen. Ebenso bieten einige Zahlungsdienstleister einen Käuferschutz an.
Ja, Sie können Ihre Bestellung bei Streckengeschäften zurückgeben. Es gilt das 14-tägige Widerrufsrecht. Dieses Recht gilt in allen EU-Mitgliedstaaten, wenn Sie Ware online bestellen. Auch dann, wenn der Händler die Ware aus dem Nicht-EU-Ausland versenden lässt oder selbst seinen Sitz außerhalb der EU hat. Ausnahmen gibt es üblicherweise nur bei bestimmten Produktkategorien, z.B. bei Hygieneartikeln nach Entfernung der Versiegelung.
Erklären Sie den Widerruf am besten per E-Mail an die in der Widerrufsbelehrung angegebene Adresse. Legen Sie auf keinen Fall nur einen Brief mit dem Widerruf in das Paket, das Sie zurückschicken. Denn wenn die Retoure nicht ankommt, ist der Widerruf nicht wirksam erklärt. Außerdem lässt sich der Widerruf so nicht nachweisen.
Ja! Viele Verbraucherinnen und Verbraucher berichten uns, dass sie wenige Minuten nach der Bestellung ein schlechtes Gefühl bekommen haben und die Bestellung widerrufen wollten. Sie schrieben eine E-Mail mit Ihrem Widerruf. Viele Unternehmen antworten darauf, dass ein Widerruf nicht möglich sei, da der Versand der Artikel bereits in die Wege geleitet worden sei. Diese Aussage ist unzutreffend: Sie können den Widerruf auch dann wirksam erklären, wenn Sie die Ware noch gar nicht erhalten haben.
Wir erhalten zahlreiche Beschwerden, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher uns mitteilen, dass sie die Annahme des Pakets verweigert haben, da sie den Widerruf bereits erklärt haben oder weil die Ware nicht innerhalb der auf der Webseite angegebenen Lieferzeit ankam. Eine Annahmeverweigerung führt nach unserer Erfahrung leider nur zu Problemen, sowohl rechtlich als auch praktisch.
Rechtlich gesehen haben Sie in einigen Konstellationen die Möglichkeit, die Annahme zu verweigern (z.B. wenn Sie bei der Lieferung von Extrakosten überrascht werden). In anderen Fällen ist dies aber nicht so (z.B. Lieferung drei Tage zu spät oder kurz nach Erklärung des Widerrufs).
Praktisch führt die Verweigerung der Annahme des Pakets bei Dropshipping meistens dazu, dass das Paket verloren geht. Wenn die Retoure nicht beim Unternehmen ankommt, erstattet dieses auch den Kaufpreis nicht – selbst wenn Sie einen Anspruch darauf hätten.
Wir raten daher grundsätzlich davon ab, die Annahme zu verweigern.
Die meisten Unternehmen geben in ihren AGB oder der Widerrufsbelehrung an, wohin Retouren gehen sollen. Es steht leider nicht explizit im Gesetz, dass die Rücksendeadresse vor der Bestellung mitgeteilt werden muss. Diese und andere rechtliche Fragen sind noch nicht geklärt. Viele Dropshipper machen entweder keine oder nur vage Angaben zur Rücksendung, was zu Problemen führt.
Oft verlangt der Verkäufer von Ihnen die Rücksendung der Ware direkt an den Lieferanten außerhalb Europas. Die Rücksendekosten können auf den Käufer abgewälzt werden, wennder Händler vor dem Kauf darüber informiert. Aber durch die Rücksendung ins Nicht-EU-Ausland drohen oft unerwartete Kosten. Dieses Problem wurde bei der Ausarbeitung des Gesetzes nicht vorhergesehen. Daher ist es fraglich, ob in Dropshipping-Fällen die Übernahme der hohen Rücksendekosten durch den Käufer zumutbar ist. Zudem ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher oft nicht erkennbar, dass es sich bei ihrer Bestellung um Dropshipping handelt oder dies wird bewusst verschleiert.
Unserer Einschätzung nach sind - jedenfalls wenn das Geschäftsmodell „Dropshipping“ durch das Unternehmen verschleiert wird - nur die Kosten für eine Rücksendung innerhalb der EU zu tragen, wenn das Unternehmen in der EU sitzt. Allerdings könnte ein Gericht im Falle eines Rechtsstreits zu einer anderen Einschätzung kommen.
Wir raten davon ab, die Ware nach Asien zurückzusenden, selbst wenn sich die angegebene Rücksendeadresse dort befindet.
Hierdurch entstehen relativ hohe Kosten und die Ware kommt erfahrungsgemäß nicht am Ziel an. Das Unternehmen verweigert z.B. die Annahme oder holt die Ware nicht beim Zoll ab. Hinzu kommt, dass Dropshipping-Unternehmen den Kaufpreis unserer Erfahrung nach trotz der Rücksendung selten erstatten.
Schicken Sie die Ware nicht einfach an die auf dem Paket angegebene Absende-Adresse zurück, denn häufig ist das die Adresse eines Transportdienstleisters. Auch an die im Impressum angegebene Adresse sollten Sie keine Rücksendung ohne Absprache vornehmen. Bewahren Sie die Ware bei Problemen mit der Rücksendeadresse bei sich auf. Tun Sie dies auch, wenn dies dazu führt, dass Sie die Ware nicht wie eigentlich gesetzlich vorgesehen innerhalb von 14 Tagen nach der Erklärung des Widerrufs zurückschicken können. Das ist in der Praxis besser, als die Ware an eine mit dem Unternehmen nicht abgesprochene Adresse oder nach China zu schicken. Dann haben Sie nämlich weder das Geld noch die Ware und zahlen zusätzlich für die Rücksendung. Nach unserer Erfahrung können Sie den Kaufpreis in diesen Fällen höchstens gerichtlich zurückerhalten – und selbst das könnte schwer durchzusetzen sein. Bei vielen uns bekannten Dropshippern fehlt es bereits an einer Anschrift für die Zustellung einer Klage.
Fordern Sie das Unternehmen auf, Ihnen eine „zumutbare“ Rücksendeadresse zu benennen. In vielen Fällen wird das Unternehmen nicht bereit sein, Ihnen eine andere Rücksendeadresse als eine Adresse in Asien, meistens in China, zu benennen. Wir sind der Auffassung, dass Sie nicht zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet sind, wenn Sie den Widerruf fristgerecht erklärt haben und mitgeteilt haben, dass Sie zur Rücksendung der Ware an eine „zumutbare“ Adresse bereit sind. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann dies natürlich anders beurteilt werden.
Wenn ein Zahlungsdienstleister (wie PayPal, Klarna, Lydia…) die Zahlung abwickelt, wird dieser häufig nicht bereit sein, die Kaufpreisforderung auszubuchen, nur weil Sie widerrufen haben. Sie müssen mit Mahnungen rechnen.
Zahlungsdienstleister werden Sie auffordern, zu bezahlen, bei ausbleibender Zahlung Mahngebühren geltend machen und ggf. im weiteren Verlauf ein Inkassobüro beauftragen. Uns ist nicht bekannt, dass bei weiter ausbleibender Zahlung ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde. Ausschließen können wir dies allerdings nicht. Sie müssen entscheiden, ob Sie das Risiko eines Gerichtsverfahrens eingehen möchten oder ob es Ihnen zu groß erscheint. Wir raten Ihnen, auf Schreiben von Ihrem Zahlungsdienstleister oder einem Inkassobüro in jedem Fall zu reagieren und die aufgetretenen Probleme zu schildern. Sollten Sie tatsächlich ein Schreiben eines Gerichts (z.B. einen Mahnbescheid) erhalten, müssen Sie unbedingt reagieren.
Wenn Sie mangelhafte Ware erhalten haben, stehen Ihnen Gewährleistungsrechte zu. In diesem Fall können Sie vom Verkäufer den Umtausch oder die Reparatur der Ware verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Es ist falsch, wenn der Online-Händler Ihnen gegenüber behauptet, dass eine Reklamation nur innerhalb von 48 Stunden oder 14 Tagen möglich sei. Lassen Sie sich nicht verunsichern.
Wenn ein Mangel vorliegt, müssen Sie dem Verkäufer die Gelegenheit geben, den Mangel durch die Lieferung eines Ersatzartikels oder eine Reparatur zu beseitigen. Ein sofortiger Rücktritt vom Vertrag und eine Erstattung des Preises stehen Ihnen an dieser Stelle (noch) nicht zu. Erst, wenn Sie den Händler über den Mangel informiert haben und der Mangel nicht behoben wird, können Sie den Kaufpreis zurückfordern und vom Kaufvertrag zurücktreten. Rechtlich gesehen müssen Sie die Kosten für die Rückgabe der Ware in diesem Fall nicht tragen.
Ob ein Mangel durch die Lieferung eines Ersatzartikels beseitigt werden kann, ist eine Frage des Einzelfalls.
Achtung: „Schlechte Qualität” ist nicht zwingend ein Mangel! Anders sieht es aus, wenn z.B. EU-Sicherheitsnormen nicht eingehalten werden.
Wenn Sie im Voraus bezahlt haben, kann es vorkommen, dass Sie zwar ein Recht auf die Erstattung haben, das Geld aber nur schleppend oder gar nicht ankommt. Sie müssten dann gerichtlich vorgehen, um die Erstattung zu erwirken. Hier besteht ein Prozess- und Kostenrisiko. Das lässt sich oft vermeiden, indem Sie schon bei der Auswahl des Händlers die Bezahlmethode als wichtiges Kriterium berücksichtigen. Bevorzugen Sie daher den Kauf auf Rechnung (Achtung: Rechnungskauf bei Zahlungsdienstleistern ist etwas anderes!) oder die Zahlung per Kreditkarte. Hier müssen Sie erst bezahlen, wenn die Ware geliefert wurde oder können im schlimmsten Fall das Geld über ein Chargeback zurückholen. Informieren Sie sich über sichere Zahlungsarten im Internet.
Es kommt leider vor, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern ihre Rechte verweigert werden oder deren Ausübung unmöglich gemacht wird, z. B. weil der Verkäufer den Kunden ignoriert.
Einrichtungen wie die Europäischen Verbraucherzentren (EVZ) können Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützen und beraten. Das EVZ Deutschland wird kostenlos tätig, wenn es ein Problem mit einem Anbieter aus dem europäischen Ausland gibt.
Hat das Unternehmen kein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung, besteht nur noch die Möglichkeit, den Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Wie erfolgsversprechend das ist, hängt vom Einzelfall ab. Oft dürfte schon die Zustellung der Klage nicht funktionieren.
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