Gerichtsverfahren in der EU: Europäischer Zahlungsbefehl & Verfahren für geringfügige Forderungen
Sie haben Probleme mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land?
Innerhalb der Europäischen Union gibt es zwei vereinfachte, grenzüberschreitende Gerichtsverfahren, damit Sie Ihr Recht auch in anderen EU-Ländern durchsetzen können: der europäische Zahlungsbefehl (EU-Mahnverfahren) und das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (Small Claims).
Für beide Verfahren ist kein Anwalt erforderlich. Sie müssen lediglich ein Formblatt einreichen.
Achtung: Bei einem Problem mit einem Unternehmen aus Dänemark, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich, können Sie weder das europäische Mahnverfahren noch das Small-Claims-Verfahren nutzen.
Interaktives Klick-Tool und Online-Broschüre
Unser interaktives Tool bietet Ihnen eine Orientierungshilfe, welcher Weg der Rechtsdurchsetzung für Sie der Richtige ist.
Ausführliche Informationen zu Gerichtsverfahren und zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Deutschland und in der EU finden Sie in unserer Broschüre: "Das darf doch wohl nicht wahr sein!".