Datenschutz und Videospiele: Welche Folgen hat die DSGVO für digitale Spiele?

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Das Thema Datenschutz spielt in der heutigen Zeit eine immer größere Rolle.

Mit dem Smartphone, einer Spielekonsole oder einem PC können Kinder und Jugendliche online mit Freunden interagieren, Spiele zocken und ihre Erfolge teilen.

Um diese Funktionen nutzen zu können, müssen sie dafür zunächst persönliche Daten preisgeben.

Je nach Anbieter können das mal mehr oder mal weniger sein.

Doch was passiert eigentlich mit den gesammelten Daten?

Ein Blick in die Datenschutzbestimmungen gibt Auskunft darüber.

Zusammenfassung: Datenschutz und Videospiele

  • Sie haben das Recht zu wissen, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
  • Jeder Anbieter, der seine Spiele oder Plattformen in Europa anbietet, ist an die Vorgaben der EU-DSGVO gebunden.
  • Bei Fragen oder Beschwerden können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens wenden und eine Auskunft oder die Löschung Ihrer Daten verlangen.
  • Prüfen Sie die Datenschutzbestimmungen und passen Sie gegebenenfalls die Einstellungsoptionen an.
  • Es lässt sich nie mit absoluter Sicherheit sagen, welche Daten die Anbieter tatsächlich erfassen, speichern und weiterverarbeiten. Überlegen Sie sich daher ganz genau, welche Informationen Sie von sich preisgeben möchten.

Datenschutz & digitale Spiele: Wie werden meine persönlichen Daten verarbeitet?

Genaue Informationen über die Erfassung und Verarbeitung Ihrer Daten finden sich in den jeweiligen Datenschutzbestimmungen.

Im Bereich Online-Gaming und Vertriebsplattformen werden eine Vielzahl von Daten erhoben und weiterverarbeitet.

    • Welches Spiel wird vom Nutzer gespielt?
    • Wie viele Stunden verbringt der Nutzer mit einzelnen Titeln?
    • Wie viele Spiele schließt der Nutzer tatsächlich ab?
    • Welche Achievements / Erfolge schaltet der Spieler dabei frei?
    • Wie viel Geld gibt der Nutzer für Spiele und In-Game-Inhalte aus?
    • Welches Endgerät wird fürs Gaming verwendet?

    Wofür werden meine erfassten Daten verwendet?

    Ihre Daten werden meist dazu genutzt, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen.

    Zudem lassen sich umfassende Profile über Art, Dauer und Umfang Ihrer Nutzung erstellen.

    An diesen Informationen sind natürlich auch Spieleentwickler interessiert, um festzustellen, welche Titel bei Käufern besonders beliebt sind oder nach welcher durchschnittlichen Spieldauer ein Spiel beendet oder abgebrochen wird.

    Beispiel

    Viele Computer- und Videospiele enthalten sogenannte Achievements.

    Das sind Erfolge oder Trophäen, die Sie für bestimmte Aktionen innerhalb eines Spiels erhalten.

    Manche Plattformen zeigen sogar an, wie viele andere Spieler den entsprechenden Erfolg bereits freigeschaltet haben.

    Dadurch kann der Anbieter oder die Plattform verschiedene Informationen über die Spieler:innen und deren Spielverhalten gewinnen.

    Kann ich den Schutz meiner persönlichen Daten beeinflussen?

    Inwieweit Sie die Erfassung Ihrer persönlichen Daten beeinflussen können, hängt vom jeweiligen Spiel und der Plattform ab.

    Die meisten Plattformen bieten zahlreiche Datenschutzeinstellungen an.

    Dabei können Sie festlegen, welche Daten erfasst, übermittelt oder öffentlich angezeigt werden dürfen.

    Manche Erhebungen und Auswertungen lassen sich jedoch nicht abschalten und sind zum Teil für den Betrieb des Spiels oder der Plattform technisch erforderlich.

    Unser Tipp

    Hier lohnt sich ein Blick in die Datenschutzbestimmungen und Einstellungsoptionen.

    Sie sollten sich immer bewusst machen, dass sich nicht mit absoluter Sicherheit sagen lässt, welche Daten die Anbieter tatsächlich erfassen, speichern und weiterverarbeiten.

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter oder die Plattform ihren Hauptsitz außerhalb der Europäischen Union hat und Ihre Daten auf Servern außerhalb der EU speichert.

    Eine Mutter sitzt mit ihrem Sohn vor einem Computer.

    Elternratgeber: Kinder und Videospiele

    Deutschland ist mit über 34 Millionen Spielerinnen und Spielern der größte Gaming-Markt Europas.

    Computer- und Videospiele sowie Spiele-Apps sind sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt.

    In dieser Broschüre finden Eltern und Erziehungsberechtigte nützliche Informationen zum Thema: Kinder und Videospiele. 

    Dateigröße: 2,4 MB

    Datenschutzgrundverordnung: Ihr Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer Daten

    Sie haben das Recht zu wissen, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

    Das bedeutet: Auf Verlangen müssen Ihnen Unternehmen Auskunft über die Verarbeitung Ihrer Daten geben.

    Jeder Anbieter, der seine Spiele oder Plattformen in Europa anbietet, ist an die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gebunden.

    Die DSGVO enthält eine Vielzahl von Regelungen, darunter das Auskunftsrecht.

    Nach diesem haben Sie unter anderem das Recht, vom Unternehmen eine vollständige Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten es über Sie gespeichert hat.

    Darüber hinaus können Sie neben der Auskunft die Löschung der Daten verlangen.

    Bei Fragen oder Beschwerden können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens wenden.

    Jedes Unternehmen ab einer bestimmten Größe ist verpflichtet, einen gesonderten Datenschutzbeauftragten zu ernennen und dessen Kontaktinformationen zu veröffentlichen.

    Unser Tipp

    Der Name sowie die Kontaktadresse des Datenschutzbeauftragten müssen in der Datenschutzerklärung des Unternehmens genannt werden.

    Verstoß gegen Datenschutz: Offizielle Beschwerdestellen

    Bei einer Beschwerde können Sie sich immer an die Aufsichtsbehörden in Ihrem Land wenden.

    Diese sind für die Kontrolle der DSGVO und die Einhaltung der Datenschutzregelungen verantwortlich.

    In Deutschland liegt die Aufsicht bei den jeweiligen Bundesländern.

    Zuständig ist daher der Datenschutzbeauftragte Ihres Bundeslands.

    Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.