Wenn der Blick in die Zukunft teuer wird: So reagieren Sie richtig auf “Astro-Inkasso 

  Aktualisiert am  3 Juni 2026

Wer im Internet auf Wahrsage-Dienste stößt, sollte vorsichtig sein, denn es könnte sich um eine Abofalle handeln.

Verbraucher, die auf die Werbeanzeigen geklickt oder sich für angebliche Gratisangebote und Testphasen registriert haben, erhalten hohe Zahlungsaufforderungen. Absender ist in den meisten Fällen ein deutsches Inkasso-Büro, welches Geld für Firmen aus dem europäischen Ausland eintreibt.

Der Widerruf bleibt meist unbeantwortet. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) ist für Betroffene die richtige Anlaufstelle.

Wahrsagerdienste, die nur an Ihr Geld wollen

Dubiose Anbieter betreiben Horoskop und Dating-Portale im Internet

Bereits 2021 erhielt das EVZ Beschwerden von Verbrauchern, die sich über Rechnungen und Mahnungen wunderten.

Es ging um angeblich in Anspruch genommene Wahrsage-Dienste, wie Astrologie, Horoskope und Zukunftsvoraussagen. Aber auch um die scheinbare Anmeldung für ein Flirt-Portal.

Die entsprechenden Internetseiten wurden laut Impressums von einer Firma mit Sitz in Budapest in Ungarn betrieben.

Die Zahlungsaufforderungen, die dem EVZ vorlagen, betrugen zwischen 354 und 556 Euro.

Verschickt wurden die Schreiben per Post, entweder direkt aus Ungarn oder von einem Stuttgarter Inkasso-Büro.

Die Masche mit dem angeblich abgeschlossenen Abonnement für Wahrsagedienste sorgt bei Verbrauchern auch weiterhin für große Verunsicherung.  

Im Frühjahr 2026 ersuchten Betroffene das EVZ um Hilfe. Betrieben werden die Horoskop-Seiten nun von Firmen aus Großbritannien und den USA. Wie bereits vor fünf Jahren erhalten Verbraucher rasch Post von einem deutschen Inkassobüro, wenn sie die Rechnung nicht begleichen. 

Beispiel: Auffällige Schreiben fordern zur Zahlung auf

In einer Mahnung verlangt der vermeintliche Anbieter der Dienstleistung stolze 483 €. Es wird eine Zahlungsfrist gesetzt und mit weiteren Konsequenzen gedroht.

In einem anderen Schreiben geht das Inkassobüro zwar auf den Widerspruch ein. Es wird jedoch argumentiert, dass dem Verbraucher der Vertragsabschluss mittels IP-Adresse eindeutig zugeordnet werden könne.

Mahnschreiben einer Dating-Plattform
Beispiel 1: Mahn-Schreiben für angebliche Erotik-Dienste

 

Beispiel 2: Schreiben eines Inkassobüros

Unberechtigte Rechnungen und Mahnung nicht bezahlen

Betroffene berichteten dem EVZ, niemals bewusst einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Einige sagten auch aus, niemals ordnungsgemäß über die Kosten aufgeklärt worden zu sein. Wiederum andere gaben an, über Anzeigen in den sozialen Medien mit einer kostenlosen Registrierung in die Falle gelockt worden zu sein.

Verbraucher, die keine Dienstleistungen in Anspruch genommen und sich keines Vertragsabschlusses mit entsprechender Information über die Kosten bewusst sind, sollten auf keinen Fall zahlen.

Widersprechen Sie den Zahlungsaufforderungen

Stattdessen sollten Betroffene der Zahlungsaufforderung des Unternehmens sowie des Inkassobüros so schnell wie möglich widersprechen. Eine E-Mail reicht hier vollkommen aus, aber auch ein Einschreiben per Post ist möglich. Wichtig ist, dass der Widerspruch schriftlich erfolgt und ein Nachweis darüber vorliegt.

Hier finden Sie einen ausführlichen Musterbrief für den Widerspruch gegen unberechtigte Forderungen.

Wer bereits Zahlungen getätigt hat, sollte zusätzlich die Rückerstattung des Geldes verlangen.

Sollten Ihre Bemühungen erfolglos bleiben, können Sie sich mit einer Beschwerde kostenlos an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden. Wir helfen Ihnen.

Tipps: So gehen Sie bei unberechtigten Zahlungsaufforderungen vor

  • Prüfen Sie Rechnungen und Mahnungen. Behauptet das Unternehmen, dass Sie den Bestellvorgang definitiv abgeschlossen, alle Geschäftsbedingung akzeptiert und über die Kosten informiert wurden, muss das Unternehmen Ihnen dies nachweisen (nicht umgekehrt). Die Angabe einer IP-Adresse von der angeblich der Vertrag abgeschlossen wurde, reicht hier nicht aus. Versteckte Kostenklauseln in den AGB sind unwirksam, da sie überraschende Klauseln darstellen. 
  • Lassen Sie sich von Drohungen nicht einschüchtern. Haben Sie keine Angst vor beigefügten Urteilen, oder dass Sie jemand “zu Hause besucht
  • Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht. Dieses steht Ihnen bei Online-Verträgen 14 Tage lang zu. Vorausgesetzt Sie wurden ordnungsgemäß belehrt. Falls nicht, steht Ihnen dieses Recht sogar länger zu.
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei, falls Sie sich vom Inkassobüro oder seinem Auftraggeber stark unter Druck gesetzt fühlen.
  • Lesen Sie hier weitere Tipps, wies Sie seriöse Inkassoschreiben erkennen und was Sie dagegen tun können. 

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.