Gegen betrügerische Inkassobriefe aus dem In- und Ausland vorgehen

  Aktualisiert am  26 März 2026

Immer wieder versuchen Inkassobüros, die Grenzen des rechtlich Zulässigen zu überschreiten, zum Beispiel indem sie überhöhte Gebühren verlangen. Darüber hinaus sind Betrüger aktiv, die Inkassobüros mit der Eintreibung frei erfundener Forderungen beauftragen oder die selbst gefälschte Inkassoschreiben versenden. Nicht selten agieren die Schwindler aus dem europäischen Ausland.

Wir erklären Ihnen, woran Sie unseriöse Schreiben erkennen und was Sie dagegen tun können.

Die meisten Privatpersonen haben in ihrem Leben noch nie persönlich mit einem Gericht zu tun gehabt. Und nur sehr selten erhalten sie eine Mahnung. Deshalb reagieren die meisten schockiert und verängstigt auf Mahnschreiben.

Diese Situation machen sich unseriöse Unternehmen zunutze, um rechtlich höchst zweifelhafte oder gar unbegründete Forderungen gegenüber Verbrauchern durchzusetzen. Durch die Einschaltung von Inkassobüros – oder manchmal auch Rechtsanwälten – wird massiver Druck auf die Opfer ausgeübt, um aus der Ratlosigkeit oder Verzweiflung Profit zu schlagen.

Dabei kann es vorkommen, dass Unternehmen aus dem EU-Ausland ihre Forderungen durch deutsche Inkassobüros eintreiben lassen; aber auch ausländische Inkassounternehmen sind auf dem deutschen Markt tätig.

Ein Mann, der einen Brief öffnet.

Kriterien für unseriöse Inkassoschreiben

Am wichtigsten ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Wenn Sie der Meinung sind, dass die geforderte Zahlung nicht gerechtfertigt ist, sollten Sie zunächst die Seriosität des Schreibens bzw. des Inkassobüros oder Rechtsanwalts überprüfen.

Folgende Kriterien können auf betrügerische Machenschaften hinweisen:

  • Unzureichende oder falsche Angaben
    Manche Betrüger geben sich mit frei erfundenen Namen als Inkassounternehmen aus. Andere versuchen, echte Inkassobüros zu imitieren.
    Recherchieren Sie im Internet, ob Sie Informationen und Warnungen über das Inkassobüro finden. Wenn das Inkassobüro tatsächlich existiert, prüfen Sie, ob es offensichtliche Abweichungen zwischen dem Schreiben und dem offiziellen Auftritt des Unternehmens im Internet gibt, z. B. eine falsche Telefonnummer.
    ​​​​​​Mahnungen müssen außerdem so formuliert sein, dass Sie klar erkennen können, wer Geld von Ihnen verlangt und aus welchem Grund.
  • Schlechte Rechtschreibung und Grammatik
    Seriöse Inkassobüros achten auch auf eine professionelle Kommunikation mit dem Schuldner. Häufige Tippfehler, schlechte Rechtschreibung oder grammatikalische Fehler deuten jedoch auf unlautere Absichten hin.
  • Mahnungen kommen nur per E-Mail oder SMS rein
    Mahnungen, die Sie ausschließlich als formlose E-Mail oder SMS erreichen, deuten stark auf einen Betrugsversuch hin. Seriöse Inkassobüros versenden zwar auch E-Mails, diese enthalten aber entweder ein professionelles Mahnschreiben im Anhang oder das Mahnschreiben wird zusätzlich per Post verschickt.
  • Inkassobüro agiert aus dem Ausland
    Betrüger agieren oft aus dem Ausland. Wenn auf dem Inkassoschreiben eine ausländische Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung angegeben ist, ist erhöhte Vorsicht geboten. Ausländische Telefonnummern erkennen Sie an der entsprechenden Ländervorwahl (z. B. + 43 für Österreich), ausländische Bankverbindungen an der entsprechenden Länderkennung der IBAN (z. B. ES für Spanien).
  • Keine Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister
    Seriöse Inkassounternehmen sind in Deutschland beim Rechtsdienstleistungsregister bzw. bei der Rechtsanwaltskammer registriert, wenn es sich um Rechtsanwälte handelt.
    Wichtig: Diese Register sind nicht mit dem Handelsregister zu verwechseln. Ein Eintrag im Handelsregister allein reicht nicht aus.

So überprüfen Sie die Registrierung eines Inkassobüros

Klicken Sie auf der Internetseite des Rechtsdienstleistungsregisters auf „Registrierungen suchen“. Da die Registernummer in den Inkassoschreiben oft nicht angegeben ist, geben Sie in der Spalte „Name/Firma“ den Namen des Inkassobüros ein. Achten Sie auf die richtige Schreibweise.

Bei echten Inkassobüros, erhalten Sie dann einen Treffer, mit Aktenzeichen und zuständiger Registrierungsbehörde.

Weiteres Indiz für Betrugsversuch – fehlende Vollmacht

Wichtig ist auch zu prüfen, ob das Inkassounternehmen oder der Rechtsanwalt überhaupt den Auftrag erhalten hat, die fremde Forderung bei Ihnen anzumahnen. Die schlichte Behauptung, hierzu beauftragt worden zu sein, erfüllt die gesetzlichen Erfordernisse keineswegs.

Stattdessen ist der Nachweis durch eine schriftliche Vollmacht zu erbringen, die mit einer lesbaren Unterschrift auch den Aussteller erkennen lässt.

Diese schriftliche Vollmacht ist im Original vorzulegen.

Eine Fotokopie oder eine von einem Rechtsanwalt „beglaubigte Abschrift“ können Sie als ungenügend zurückweisen. Ebenso wenig reicht es aus, wenn der Rechtsanwalt „die ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichert“.

Ihr erstes (und möglicherweise einziges) Schreiben an die Gegenseite könnte zum Beispiel folgenden Wortlaut haben:
„Sie haben Ihre Bevollmächtigung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen und mir keine schriftliche Vollmacht im Original vorgelegt, die auch den Namen des Ausstellers erkennen lässt. Bereits aus diesem Grund weise ich Ihr Schreiben zurück.“

Beispiel einer Inkasso-Vollmacht
Beispiel einer Inkasso-Vollmacht.

 

Es ist erstaunlich, wie häufig sich die Angelegenheit durch die Frage nach der Vollmacht erledigt, weil es den Schuldeneintreibern zu mühsam wird und sie wohl eher auf das schnelle Geld aus sind.

Kostenlose Hilfe

Mit dem kostenlosen Inkasso-Check der Verbraucherzentralen können Sie prüfen, ob ein Schreiben seriös ist oder ob die Höhe der geforderten Inkassokosten gerechtfertigt ist.

Bleiben Zweifel, helfen die Juristen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland bei Inkassoschreiben aus dem EU-Ausland kostenlos weiter.

Zum Online-Formular.

FAQ: Betrügerische Inkassoschreiben erkennen und handeln

Dies ist ernst zu nehmen: Mahnbescheid und gerichtliches Mahnverfahren

Wenn gegen Sie ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wurde, müssen Sie aktiv werden. Es wäre mehr als leichtsinnig, den gerichtlichen Mahnbescheid einfach zu ignorieren.

Allerdings legen es manche Inkassounternehmen auch in diesem Zusammenhang auf Verwechselungen an. Deshalb sollten Sie über das gerichtliche Mahnverfahren und den möglichen weiteren Verlauf Folgendes wissen.

Ein Mahnbescheid wird von einem Gericht zugestellt. Dabei handelt es sich um ein von der Gegenseite ausgefülltes Formular, das vom Gericht ohne eingehende rechtliche Prüfung an Sie weitergeleitet wird. Die Zustellung des Mahnbescheids bedeutet also noch lange nicht, dass die geltend gemachte Forderung auch zu Recht besteht. Letztlich hat ein Rechtspfleger bei Gericht nur geprüft, ob das Antragsformular für den Mahnbescheid korrekt ausgefüllt wurde.

Die mit dem Mahnbescheid vom Gericht übersandten Unterlagen sollten Sie sehr sorgfältig lesen, noch einmal rechtlichen Rat einholen und entscheiden, ob Sie Widerspruch einlegen. Die gesetzliche Frist dafür beträgt 14 Tage. Bei einem europäischen Zahlungsbefehl beläuft sich die Frist auf 30 Tage.

Internet-Falle melden

Sie sind an einen Fake-Shop geraten oder in eine Abofalle getappt? Sie haben eine unseriöse Nachricht erhalten oder sind auf andere Weise Opfer eines Betrugsversuchs geworden?

Dann melden Sie es der „Watchlist Internet“. Experten prüfen Ihre Meldung und warnen andere Nutzerinnen und Nutzer vor Internetfallen.

Die unabhängige Internetplattform wird u. a. von österreichischen Behörden, Ministerien und Unternehmen finanziert. Der Erfahrungsaustausch hilft Internetbetrug aufzudecken und Opfern konkret zu helfen.

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