Sperrzone in Dubrovnik: Vorsicht vor hohem Bußgeld
Wer mit dem Auto in die Altstadt von Dubrovnik fährt, ohne sein Fahrzeug vorher registrieren zu lassen, riskiert ein Bußgeld. Für private Pkw beträgt die Strafe 260 Euro. Bei Mietwagen können sogar Forderungen von über 1.600 Euro entstehen.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erklärt, worauf Sie achten sollten, wie sich Strafen vermeiden lassen und wie mit einem Bußgeld umgegangen werden kann.
Wann gilt die Sperrzone?
Die sogenannte „Zone posebnog prometnog režima“ (Sonderverkehrszone) besteht seit Juni 2025. Sie soll das kulturelle Erbe des historischen Stadtkerns schützen und den Verkehr reduzieren.
Vom 1. März bis 30. November ist die Einfahrt in diese Zone nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Gleiches kann auch bei Großveranstaltungen oder starkem Verkehrsaufkommen gelten.
Vor den Einfahrten in die Zone weisen Schilder, LED-Anzeigen und Ampeln auf die Zufahrtsbeschränkung hin. Kameras erfassen automatisch die Kfz-Kennzeichen.

Offizielle Informationen der Stadt
Die Stadt Dubrovnik stellt für Besucher ausführliche Informationen auf Englisch bereit:
Wie können Touristen legal in die Zone einfahren?
Grundsätzlich empfiehlt die Stadt, außerhalb zu parken und öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Wenn Sie dennoch mit dem Auto hineinfahren möchten, ist das nur in folgenden Fällen erlaubt:
Unterkunft innerhalb der Zone
Wenn Sie ein Hotel oder eine Privatunterkunft mit Parkplatz gebucht haben, muss Ihr Gastgeber Ihr Kennzeichen vorab oder spätestens innerhalb von drei Tagen nach Ankunft registrieren. Achten Sie möglichst darauf, dass der Anbieter der Unterkunft die Kfz-Anmeldung ordnungsgemäß vornimmt, um spätere Fehler zu vermeiden.
Auch ohne vorherige Buchung dürfen Sie zur Unterkunftssuche in die Zone einfahren. Sobald Sie eine Unterkunft gefunden haben, ist der Anbieter verpflichtet, Ihr Kennzeichen innerhalb von drei Tagen zu melden.
Keine Unterkunft gefunden – 3-Tage-Regel
Wenn Sie keine Unterkunft finden, müssen Sie die Zone wieder verlassen und innerhalb von drei Tagen eine E-Mail an zona@dubrovnik.hr senden mit:
- Kennzeichen
- Datum und Uhrzeit der Einfahrt
- kurzer Erklärung
So kann ein Bußgeld vermieden werden.
Parkplatz vorab online reservieren
Über das offizielle Parkplatz-Reservierungssystem der Stadt können Sie einen Stellplatz in Pile oder an der Talstation der Seilbahn buchen. Ihr Kennzeichen wird dadurch automatisch registriert und erlaubt Ihnen die Durchfahrt in die Zone.
Busse, Vans, Kleinbusse, Reisebusse
Fahrzeuge mit 8 oder mehr Sitzplätzen müssen den Bus Web Shop nutzen und erhalten dort eine Zufahrtsberechtigung für die Haltezonen Pile und Ploče.
Sonderregelungen für Anwohner und Gewerbe
Für Anwohner, Gewerbetreibende (z. B. Handwerker, Lieferverkehr) sowie Menschen mit Behinderung gibt es ein eigenes Antragsverfahren der Stadt Dubrovnik für Zufahrtsgenehmigungen.
Dieses Verfahren gilt nicht für Touristen.

Bußgeld erhalten – was tun?
Wer ohne Registrierung in die Zone einfährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses kann erst Monate später per Post in Deutschland eintreffen.
Für private Pkw beträgt das Bußgeld 260 Euro.
Nach kroatischem Recht reduziert sich das Bußgeld auf zwei Drittel des Betrags, wenn innerhalb von acht Tagen nach Zustellung bezahlt wird.
Besonderes Risiko bei Mietwagen: Forderungen über 1.600 Euro
Wer mit einem Mietwagen einfährt, muss mit deutlich höheren Kosten rechnen.
Das Bußgeld geht zunächst an das Mietwagenunternehmen als Fahrzeughalter. Für Unternehmen fällt die Strafe erheblich höher aus. Dem EVZ Deutschland liegen Forderungen in Höhe von über 1.600 Euro vor.
Das Mietwagenunternehmen zahlt diese Strafe und fordert den Betrag anschließend vom Mieter zurück.
Ärgerlich: Bis der Bescheid beim Mieter ankommt, ist die Frist zur reduzierten Zahlung meist bereits verstrichen.
Kann man sich dagegen wehren?
Nach kroatischem Recht beträgt das Bußgeld für eine natürliche Privatperson 260 Euro.
Das Bußgeld, das an das Mietwagenunternehmen geht, setzt sich jedoch zusammen aus 1.320 Euro für die Firma, 260 Euro für den Geschäftsführer sowie zusätzliche Gebühren.
Mieter sollten der Mietwagenfirma mitteilen, dass sie lediglich bereit sind, die 260 Euro zu zahlen – also den Betrag, der für Privatpersonen mit einem eigenen Pkw anfällt. Zudem sollten sie das Mietwagenunternehmen bitten, dem Bußgeldbescheid zu widersprechen und auf den Mieter zu verweisen.
In der Praxis gehen Mietwagenunternehmen diesen Weg jedoch häufig nicht und belasten stattdessen die Kreditkarte mit dem deutlich höheren Bußgeld für Unternehmen.
Für Mieter besteht in diesen Fällen in der Regel keine direkte Möglichkeit, gegenüber den kroatischen Behörden selbst Einspruch einzulegen oder den Sachverhalt zu klären, da der Bußgeldbescheid zunächst ausschließlich an das Mietwagenunternehmen als Fahrzeughalter adressiert wird. Eine Korrektur möglicher Fehler im Zusammenhang mit der Einfahrt oder Registrierung ist dadurch nur eingeschränkt möglich.
Tipp:
- Bieten Sie dem Mietwagenunternehmen an, nur die 260 Euro zu zahlen.
- Wenn das Unternehmen darauf nicht eingeht und Ihre Kreditkarte bereits mit dem vollständigen Betrag belastet wurde, können Sie bei Ihrer Bank ein Chargeback-Verfahren
Eine Nichtzahlung des Bußgeldes kann dazu führen, dass Sie beim Mietwagenanbieter gesperrt werden.
Zudem können kroatische Bußgelder grundsätzlich auch in Deutschland über das Bundesamt für Justiz vollstreckt werden.
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