Fliegen mit Kindern - was Sie wissen sollten

Pressemitteilung vom 04.05.2023 - Inhalte entsprechen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Informationen

Wenn Sie mit Ihrem Baby fliegen möchten oder Ihr Kind alleine fliegen soll, stellen sich viele Fragen: Ab welchem Alter darf ein Kind alleine reisen? Welche Papiere braucht es? Wie wird ein Kinderwagen im Flugzeug transportiert? Mangels europaweit einheitlicher Regelungen hat jede Fluggesellschaft ihre eigenen Vorschriften. Eine gute Planung vor der Reise ist deshalb entscheidend.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte, auf die Sie achten müssen.

Welche Papiere braucht Ihr Kind für eine Flugreise?

Je nach Abflug-, Transit- oder Zielland benötigt Ihr Kind verschiedene Dokumente.

  • Ein gültiger Personalausweis ist erforderlich aber auch ausreichend für Flugreisen innerhalb Deutschlands und des Schengen-Raumes. Dies gilt auch für Kinder unter 16 Jahren, denn die Airlines müssen die Identität der Passagiere überprüfen können. Personalausweise können direkt nach der Geburt eines Kindes beantragt werden und sind bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre lang gültig. Ebenfalls für Inlandsflüge zulässig: Biometrischer Reisepass und Kinderreisepass. Übrigens: Zum Schengen-Raum gehören alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Irland, Rumänien, Bulgarien und Zypern sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein.
     
  • Für Reisen außerhalb der Europäischen Union ist in aller Regel ein biometrischer Reisepass erforderlich. Dieser kann ab der Geburt des Kindes beantragt werden und ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre lang gültig. Ein solcher Reisepass verfügt über einen Chip, auf dem biometrische Daten gespeichert werden.
     
  • Einzelne Länder außerhalb der EU akzeptieren auch den sog. Kinderreisepass ohne entsprechenden biometrischen Chip. Er ist nach Ausstellung nur 1 Jahr gültig, kann jedoch bis zum 12. Lebensjahr immer wieder verlängert werden.
     
  • Ist der Reisepass seit höchstens einem Jahr abgelaufen, können Sie bzw. Ihr Kind dennoch in Länder wie beispielsweise Italien, Österreich oder Frankreich einreisen. Nach Schweden ist dies jedoch schon nicht mehr möglich. Hinzu kommt, dass viele Airlines die Mitnahme von Passagieren verweigern, wenn das Reisedokument abgelaufen ist. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie bzw. Ihr Kind nur mit einem gültigem Dokument reisen. Informieren Sie sich, wie lange dieses zum Zeitpunkt des Fluges noch mindestens gültig sein muss.
     
  • Gut zu wissen: Das Familienstammbuch gilt nicht als amtliches Ausweisdokument. 
     
  • Je nach Zielland, wird zwingend eine Reisevollmacht benötigt, wenn das Kind mit einer Organisation, mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil oder einer anderen Person als den Erziehungsberechtigten reist. Auch für reine Inlandsflüge ist eine Reisevollmacht empfehlenswert. Diese kann in verschiedenen Sprachen beim ADAC heruntergeladen werden.
     
  • Je nach Reiseland ist zusätzlich in Visum bzw.eine elektronische Einreisegenehmigung erforderlich. Die Bearbeitung kann geraume Zeit in Anspruch nehmen. Fordern Sie das Visum bzw. die Einreisegenehmigung deshalb rechtzeitig vor der Reise an. 

    Welche Dokumente konkret benötigt werden, wenn Minderjährige reisen, erfahren Sie, nach Ländern gelistet, auf der Internetseite des Auswärtigen Amts oder bei den deutschen Konsulaten und Botschaften im Zielland.

Ab welchem Alter dürfen Minderjährige alleine fliegen?

Jede Fluggesellschaft hat diesbezüglich ihre eigenen Regeln. Lesen Sie daher vor dem Kauf eines Tickets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Airline. Vor allem dann, wenn Sie über ein Online-Portal buchen. So erfahren Sie, ab welchem Alter Ihr Kind alleine fliegen darf. Das Alter liegt bei den meisten Airlines zwischen 12 und 16 Jahren.

Auch jüngere Kinder dürfen alleine fliegen, meist dann, wenn sie den kostenpflichtigen Betreuungsservice in Anspruch nehmen. Diesen bieten viele Fluggesellschaften an. Er beinhaltet die Betreuung vom Check-In, über die gesamte Flugdauer, beim Umsteigen auf Anschlussflüge bis hin zur Übergabe am Zielflughafen. Die Nutzung diese Services ist bei vielen Fluggesellschaften für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren verpflichtend, danach bis zum 18. Lebensjahr freiwillig.

Kinderwagen, Babybrei: Was dürfen Sie mit ins Flugzeug nehmen?

Flüssigkeiten sind im Handgepäck nur in begrenzter Menge erlaubt. So müssen flüssige Baby-Pflegeprodukte, wie beispielsweise Wundlotionen, in einen Behälter mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 ml abgefüllt und in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter gepackt werden.

Wenn Sie mit einem Baby reisen: BabymilchWasserSäfteBabybrei usw. unterliegen nicht der 100ml-Regel. Es sollte allerdings nur so viel Babynahrung mitgeführt werden wie für die Dauer des Fluges benötigt wird. Flüssige Medikamente für das Kind sind im Handgepäck ebenfalls erlaubt. Es empfiehlt sich, eine ärztliche Bestätigung über die Notwendigkeit der Medikamente mitzuführen.

Wenn Sie einen Kinderwagen mitnehmen möchten, fragen Sie bei der Fluggesellschaft nach. Denn auch hier gilt: Jede Airline hat ihre eigenen Regeln bezüglich Größe und Gewicht.

Faltbare Kinderwagen können oft in der Kabine mitgenommen werden. Größere werden im Frachtraum transportiert. Sie müssen den Kinderwagen dann aufgeben, mitunter vorher verpacken und gegebenenfalls einen Aufpreis bezahlen. Bewahren Sie den Kaufbeleg sowie den Gepäckanhänger der Airline gut auf. Sie können nämlich von der Fluggesellschaft eine Erstattung (in Höhe des Zeitwerts) verlangen, falls der Kinderwagen während des Transports beschädigt wurde oder verloren geht. Informationen zu Ihren Rechten bei Fluggepäck finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland: Fluggepäck: Bestimmungen & Regeln zum Handgepäck | evz.de.

Sie haben Probleme mit einer Airline? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hilft kostenlos.

Wenn Sie Probleme mit einer Airline aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen haben, können Sie sich gerne an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden. Nutzen Sie dazu unser Online-Formular.

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