Ökodesign-Richtlinie: Was ist Ökodesign?

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Ökodesign bedeutet, Produkte nachhaltig und ressourcenschonend zu gestalten.

Ziel ist es, Produkte langlebig und leicht reparierbar zu machen, sowie das Recycling und die Entsorgung von Produkten zu vereinfachen.

Die Europäische Kommission legte 2005 mit der ersten Ökodesign-Richtlinie den Grundstein für dieses umweltbewusste Produktdesign.

Ökodesign-Richtlinie: Das beinhaltet sie

Die Ökodesign-Richtlinie ist ein europäische Rechtsvorschrift mit dem Ziel, Produkte umweltfreundlicher zu machen. Dabei geht es vor allem um solche Produkte, die viel Energie verbrauchen.

Konkret legt die Richtlinie Regeln für eine nachhaltige Produktgestaltung innerhalb der Europäischen Union fest.
 

Die Ökodesign-Richtlinie gilt für Produkte, die

  • "energieverbrauchsrelevant" sind. Das bedeutet, dass sie mit Strom oder einer anderen Energie betrieben werden
  • in großer Anzahl gehandelt werden
  • und die eine dementsprechend hohe Umweltauswirkung haben
     

Für Produkte, die diese Kriterien erfüllen, kann die Europäische Kommission wiederum eine Ökodesign-Verordnung erlassen. Diese legt dann bestimmte Anforderungen fest, zum Beispiel:

  • wie hoch der Energieverbrauch sein darf
  • wie das Produkt gebaut sein darf
  • welche Ersatzteile verfügbar sein müssen und wie lange
  • welche Nutzungsinformationen zur Verfügung gestellt werden müssen
  • auch das Energielabel, das auf großen Haushaltsgeräten vorhanden sein muss, ist eine solche Anforderung.

Ökodesign: Für diese Produkte gilt es bereits

Die Europäische Kommission legt in Ökodesign-Verordnungen fest, ob und welche Anforderungen an die einzelnen Produktarten gestellt werden.

Häufig geht es dabei nur um den Energieverbrauch. Insbesondere die neueren Verordnungen enthalten aber auch Regelungen z.B. zur Reparierbarkeit oder zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen.

Ökodesign-Verordnungen wurden bisher für folgende Produktgruppen erlassen: 
 

  • Heizkessel und Kombiboiler (Gas/Öl/elektrisch),
  • Warmwasserbereiter (Gas/Öl/elektrisch),
  • PCs (Desktop/Laptop) und Computermonitore,
  • Fernsehgeräte / Displays,
  • Leerlauf- und Schein-aus-Verluste (stand-by),
  • Ladegeräte und Netzteile,
  • Klima- und Lüftungstechnik im Haushalt,
  • Elektromotoren,
  • Umwälzpumpen,
  • Ventilatoren,
  • Wasserpumpen,
  • Gewerbliche Kühltheken und –regale,
  • Kühl- und Tiefkühlgeräte im Haushalt,
  • Geschirrspüler im Haushalt,
  • Waschmaschinen und Waschtrockner im Haushalt,
  • Festbrennstoffkessel,
  • Wäschetrockner,
  • Staubsauger,
  • Haushaltsbeleuchtung, allgemeine Beleuchtung,
  • Einzelraumheizgeräte,
  • Warmluftzentralheizung (ohne KWK),
  • Haushaltsöfen und -herde, Dunstabzugshauben,
  • Einfache Set-Top-Boxen,
  • Smartphones und Tablets,
  • Professionelle Kühlung, 
  • Transformatoren,
  • Schweißgeräte / (Werkzeugmaschinen),
  • Klimatechnik, Lüftungstechnik, 
     

Die Europäische Kommission plant, die Anforderungen auf weitere Produkte auszudehnen.

Ein vollständige Liste mit weiterführenden Information finden Sie unter netzwerke.bam.de

Wer muss sicherstellen, dass Produkte die Ökodesign-Anforderungen erfüllen?

Wer innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ein Produkt verkauft, ist auch dafür verantwortlich, dass es den Ökodesign-Anforderungen entspricht.

Meist liegt diese Verantwortung beim Hersteller selbst.

Bevor ein Produkt verkauft oder anderweitig verbreitet wird, muss der Hersteller dafür sorgen, dass die Ware den nötigen Umwelt-Kriterien entspricht.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.