Schlichtungsstellen für Versicherungen

Haben Sie eine Beschwerde gegen ein Versicherungs­unternehmen oder einen Versicherungs­mitt­ler? Auch bei Versicherungs­streitig­keiten kann ein Schlichter helfen. Das Verfahren ist schnell und kostenlos für Verbraucher.

Der Versicherungsombudsmann e. V.*

Die Ombudsfrau für Versicherungen schlichtet Streitigkeiten rund um Versicherungsverträge und die Vermittlung von Versicherungen, wenn das Unternehmen der Schlichtungsstelle angeschlossen ist.

Praxistipp: Sie können mittels eines Beschwerde-Checks überprüfen, ob Sie bei dieser Schlichtungsstelle richtig sind und dann den Antrag online einreichen.

Bindende Entscheidungen: Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler müssen die Schlichtungsentscheidung befolgen, wenn der Streitwert nicht höher als 10.000 Euro ist. Verbraucher hingegen können die Entscheidung ablehnen.

Postfach 08 06 32

10006 Berlin

Tel.: 0800/3696000 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz)

E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Zusatzinformationen:

Wann zuständig: Mitglieder – Versicherungsombudsmann

  • Finanzdienstleistungen
  • Finanzdienstleistungen – Hypothekenkredite/Darlehen für Immobilien
  • Gebäude- und Hausratversicherungen
  • Fahrzeugversicherungen
  • Reiseversicherungen
  • Unfallversicherungen
  • Lebensversicherungen
  • Andere Versicherungen, z. B. Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Rechtsschutzversicherungen, außer private Kranken- und Pflegeversicherungen

Kosten: Kostenfrei für Verbraucher.

Verfahrensdauer: Durchschnittlich 3 Monate.

Verbindlichkeit: Verbindlich, wenn beide Parteien dem Vorschlang zustimmen. Im Verfahren gegen Versicherungsunternehmen sind Entscheidungen des Ombudsmanns zu Lasten der Unternehmen mit einem Beschwerdewert bis 10.000 € verbindlich.

Verpflichtend: Bei Versicherungsunternehmen verpflichtend, wenn sie Mitglied sind. Bei Versicherungsvermittler keine Verpflichtung.

Zum Formular: Schlichtungsantrag – Versicherungsombudsmann

 

Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung*

Beim Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung handelt es sich um eine anerkannte Schlichtungsstelle.

Der Ombudsmann schlichtet Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und privaten Kranken- oder Pflegeversicherern, die Mitglied beim Ombudsmann sind.

Postfach 06 02 22

10052 Berlin

Tel.: 0800/2550444 (kostenfrei aus Festnetz DE)

E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de

Sie können den Antrag online ausfüllen.

Zusatzinformationen:

Wann zuständig: Versicherungsunternehmen – Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung

  • Krankheitsversicherungen
  • Andere: Pflegeversicherungen, Vermittlung von Kranken- und Pflegeversicherungen

Kosten: Kostenfrei für Verbraucher.

Verfahrensdauer: Durchschnittlich 80,5 Tage.

Verbindlichkeit: Nicht verbindlich.

Zum Formular: Schlichtungsantrag – Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung

*Anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle