Schlichtungsstellen für Versicherungen
Haben Sie eine Beschwerde gegen ein Versicherungsunternehmen oder einen Versicherungsmittler? Auch bei Versicherungsstreitigkeiten kann ein Schlichter helfen. Das Verfahren ist schnell und kostenlos für Verbraucher.

Der Versicherungsombudsmann e. V.*
Die Ombudsfrau für Versicherungen schlichtet Streitigkeiten rund um Versicherungsverträge und die Vermittlung von Versicherungen, wenn das Unternehmen der Schlichtungsstelle angeschlossen ist.
Praxistipp: Sie können mittels eines Beschwerde-Checks überprüfen, ob Sie bei dieser Schlichtungsstelle richtig sind und dann den Antrag online einreichen.
Bindende Entscheidungen: Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler müssen die Schlichtungsentscheidung befolgen, wenn der Streitwert nicht höher als 10.000 Euro ist. Verbraucher hingegen können die Entscheidung ablehnen.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Tel.: 0800/3696000 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz)
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Zusatzinformationen:
Wann zuständig: Mitglieder – Versicherungsombudsmann
- Finanzdienstleistungen
- Finanzdienstleistungen – Hypothekenkredite/Darlehen für Immobilien
- Gebäude- und Hausratversicherungen
- Fahrzeugversicherungen
- Reiseversicherungen
- Unfallversicherungen
- Lebensversicherungen
- Andere Versicherungen, z. B. Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Rechtsschutzversicherungen, außer private Kranken- und Pflegeversicherungen
Kosten: Kostenfrei für Verbraucher.
Verfahrensdauer: Durchschnittlich 3 Monate.
Verbindlichkeit: Verbindlich, wenn beide Parteien dem Vorschlang zustimmen. Im Verfahren gegen Versicherungsunternehmen sind Entscheidungen des Ombudsmanns zu Lasten der Unternehmen mit einem Beschwerdewert bis 10.000 € verbindlich.
Verpflichtend: Bei Versicherungsunternehmen verpflichtend, wenn sie Mitglied sind. Bei Versicherungsvermittler keine Verpflichtung.
Zum Formular: Schlichtungsantrag – Versicherungsombudsmann
Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung*
Beim Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung handelt es sich um eine anerkannte Schlichtungsstelle.
Der Ombudsmann schlichtet Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und privaten Kranken- oder Pflegeversicherern, die Mitglied beim Ombudsmann sind.
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Tel.: 0800/2550444 (kostenfrei aus Festnetz DE)
E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de
Sie können den Antrag online ausfüllen.
Zusatzinformationen:
Wann zuständig: Versicherungsunternehmen – Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
- Krankheitsversicherungen
- Andere: Pflegeversicherungen, Vermittlung von Kranken- und Pflegeversicherungen
Kosten: Kostenfrei für Verbraucher.
Verfahrensdauer: Durchschnittlich 80,5 Tage.
Verbindlichkeit: Nicht verbindlich.
Zum Formular: Schlichtungsantrag – Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
*Anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle