Organspende: Welche Regelungen gelten in der EU?

Damit Patienten nicht so lange auf ein passendes Spenderorgan warten müssen, haben mehrere EU-Staaten Gesetze eingeführt, die die Wartezeiten verkürzen und die Organspende erleichtern sollen. So kann es beispielsweise vorkommen, dass ein Verstorbener nach einem Unfall im Urlaub unfreiwillig zum Spender wird, wenn dieser nichts dazu geregelt hat.

Denn die jeweiligen Bestimmungen gelten nicht nur für die Staatsangehörigen, sondern auch für alle Menschen, die sich im Land aufhalten. Informieren Sie sich deshalb vor Ihrer Reise über die Regeln zur Organspende im Ausland. Hier finden Sie eine Übersicht über die Regelungen in den europäischen Ländern.

Diese Regelungen gelten zur Organspende in Europa

Folgende Lösungen gibt es:

  • (erweiterte) Zustimmungslösung

Organe und Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn die Person einer Organspende zugestimmt hat. Liegt diese Zustimmung (z.B. ein Organspendeausweis) nicht vor, dürfen Organe oder Gewebe nicht entnommen werden. In diesem Fall bittet man die nächsten Angehörigen um eine Entscheidung nach dem Willen des Patienten.

  • Entscheidungslösung

Sie stellt eine Abwandlung der Zustimmungslösung dar. Bürgerinnen und Bürger dürfen selbst entscheiden, ob sie für oder gegen die Organspende sind.

  • Widerspruchslösung

Die verstorbene Person wird automatisch zum Organspender, wenn sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.

  • Widerspruchslösung (mit Einspruchsrecht der Angehörigen)

Hier dürfen ebenfalls ohne Einwilligen des Verstorbenen Organe entnommen werden. Die Angehörigen können die Organentnahme ablehnen.

Tipp: Tragen Sie eine schriftliche Erklärung (für oder gegen Organspende) bei Ihren Ausweispapieren mit sich. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt dafür den Ausdruck des Organspendeausweises in der entsprechenden Landessprache (zum Download kostenlos erhältlich).

Klicken Sie auf die nachfolgenden Länder, um nähere Informationen zu erhalten.

Verstorbenen können in Belgien auch ohne ausdrückliche Einwilligung Organe entnommen werden. Wer das nicht möchte, sollte eine schriftliche Erklärung bei sich führen. Jedoch gilt das nur für Personen, die zuvor mindestens 6 Monate in Belgien gelebt haben. Vor einer Organentnahme bitten Ärzte die Hinterbliebenen um Zustimmung.

Es gilt die Widerspruchslösung: Verstorbenen dürfen in Bulgarien auch ohne ausdrückliche Zustimmung Organe entnommen werden. Wer das nicht möchte, muss eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten auf Bulgarisch. Wichtig: Die Hinterbliebenen können einer Organentnahme nicht widersprechen.

Wenn Sie in Dänemark versterben, sind Sie nicht automatisch Organspender. Sie müssen zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben (z. B. per Organspendeausweis). Liegt keine entsprechende Zustimmung vor, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten gebeten, im Sinn der verstorbenen Person über eine Organspende zu entscheiden.

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Sie legt zu Grunde, dass sich Bürgerinnen und Bürger bewusst mit der Frage auseinandersetzen, ob sie im Falle des Todes Organe spenden möchten. Hierfür müssen sie von den Krankenkassen regelmäßig neutrale Informationsmaterialien zugeschickt bekommen. Die Zustimmung sowie die Ablehnung ist z.B. im Organspendeausweis zu dokumentieren. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen gefragt, wie die verstorbene Person ihrer Meinung nach entschieden hätte.

Seit März 2022 gilt in Deutschland das Gesetz zur "Erweiterten Entscheidungslösung". Die geltende Entscheidungslösung blieb dadurch zwar unverändert, jedoch soll das Gesetz die Aufklärung, Information sowie die Möglichkeit, die persönliche Entscheidung zu registrieren, fördern. So wurde im März 2024 ein bundesweites Online-Register eingeführt, in dem Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidung zur Organspende hinterlegen können.

Verstorbenen können in Estland auch ohne ausdrückliche Einwilligung Organe entnommen werden. Wer das nicht möchte, muss eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Reiselandes. Jedoch können Angehörige einer Organentnahme widersprechen.

In Finnland dürfen bei Verstorbenen auch ohne eine ausdrückliche Einwilligung Organe entnommen werden. Wenn Sie das ablehnen, sollten Sie eine schriftliche Erklärung mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Landes. Hinterbliebene können der Organentnahme widersprechen.

Wer in Frankreich verstirbt, dem können Organe entnommen werden. Anders als in Deutschland gilt hier die Widerspruchslösung. Stimmen Sie dem nicht zu, müssen Sie eine schriftliche Erklärung bei Ihren Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten auf Französisch. Hinterbliebene können einer Organentnahme meist noch widersprechen, ihre Zustimmung ist aber nicht gesetzlich erforderlich.

Auch ohne eine ausdrückliche Einwilligung können hier Verstorbene zu Organspendern werden. Wer das nicht möchte, muss eine schriftliche Erklärung bei seinen Papieren mitführen z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Landessprache. Die Angehörigen dürfen widersprechen.

Wenn Sie in Island versterben, sind Sie nicht automatisch Organspender. Sie müssen zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Dokumentation der Zustimmung vor, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten gebeten, im Sinn der verstorbenen Person zu entscheiden.

In Irland müssen Verstorbene zu Lebzeiten einer Organentnahme zustimmen, um Spender zu sein. Liegt die Dokumentation der Zustimmung nicht vor, werden die nächsten Angehörigen um eine Entscheidung zur Organspende gebeten.

Hier gilt die Widerspruchslösung. Das heißt, dass Verstorbenen auch ohne eine Zustimmung Organe entnommen werden dürfen. Wer dem nicht zustimmt, muss eine schriftliche Erklärung mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“ bei seinen Ausweispapieren mitführen, am besten auf Italienisch. Hinterbliebene haben jedoch das Recht, eine Organentnahme abzulehnen.

Verstorbenen können in Kroatien auch ohne Einwilligung Organe entnommen werden. Wer sich gegen eine Organspende entschieden hat, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Landessprache. Hinterbliebene können der Organentnahme widersprechen.

Im Gegensatz zu Deutschland ist in Lettland keine ausdrückliche Einwilligung erforderlich (z. B. Organspendeausweis). Verstorbenen dürfen also Gewebe oder Organe entnommen werden. Wer dem widersprechen will, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Reiselandes. Wichtig: Hinterbliebene können der Organentnahme nicht widersprechen.

In Litauen gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Sie müssen zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Dokumentation der Zustimmung vor, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten gebeten, im Sinne der verstorbenen Person über eine Organspende zu entscheiden.

Eine ausdrückliche Einwilligung zur Organspende braucht es in Luxemburg nicht. Wenn Sie Ihre Organe nicht spenden möchten, sollten Sie eine schriftliche Erklärung mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“ mitführen, am besten in Französisch, Englisch oder Deutsch. Ihre Angehörigen können der Organentnahme laut luxemburgischem Gesetz nicht widersprechen.

Wer in Malta verstirbt, dem können auch ohne ausdrückliche Einwilligung Organe entnommen werden. Stimmen Sie dem nicht zu, müssen Sie eine schriftliche Erklärung bei Ihren Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Amtssprache des Landes. Hinterbliebene können einer Organspende nicht widersprechen.

In den Niederlanden wird jeder über 18 Jahren, der in den Niederlanden wohnhaft registriert ist, automatisch zum Organspender. Jedoch werden in jedem Fall vor einer Organentnahme die Angehörigen befragt. Hat der Verstorbene sich nicht geäußert oder sich zu Lebzeiten gegen das Spenden von Gewebe und Organen geäußert, kann die Familie auch wiedersprechen.

Ausnahme: Als Tourist werden Sie nicht automatisch zum Organspender. Hat man dazu keine Entscheidung getroffen (z.B. mit einem Organspendeausweis), wenden sich die Ärzte an die nächsten Angehörigen.

Wer in Norwegen einer Organentnahme nicht zustimmt, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten auf Norwegisch. Denn es gilt die Widerspruchslösung, aber mit einem Einspruchsrecht der Angehörigen.

In Österreich dürfen einer verstorbenen Person Organe entnommen werden. Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“. Hinterbliebene können zwar meist noch widersprechen, ihre Zustimmung ist aber gesetzlich nicht erforderlich.

Entsprechend der Widerspruchslösung dürfen Verstorbenen in Polen Organe entnommen werden. Stimmen Sie einer Organ- oder Gewebespende nicht zu, sollten Sie eine schriftliche Erklärung bei z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“ bei sich haben. Familienangehörige können laut polnischem Gesetz nicht widersprechen.

In Portugal braucht es keine Einwilligung, wenn eine Person stirbt, dürfen die Organe zur Spende entnommen werden. Wer dem nicht zustimmt, der sollte eine schriftliche Erklärung in der Landesprache mit seinen Ausweispapieren mitführen. Ein Einspruchsrecht der Familie gibt es laut dem portugiesischen Gesetz nicht.

Versterben Sie in Rumänien, sind Sie nicht automatisch Organspender. Sie müssen zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt haben. Liegt keine schriftliche Erklärung einer Zustimmung vor, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten gebeten, nach dem Willen der verstorbenen Person zu entscheiden.

In der Slowakei können Verstorbenen Organe entnommen werden. Wer seine Organe nicht spenden möchte, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, idealerweise in der Sprache des Landes. Laut dem slowakischen Gesetz können die Hinterbliebenen jedoch nicht widersprechen.

Hier müssen Sie ebenfalls ausdrücklich einer Organspende widersprechen. Denn, wer in Slowenien stirbt, wird automatisch zum Organspender. Möchten Sie das nicht, sollten Sie bei einer Reise eine schriftliche Erklärung mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Landessprache. Angehörige haben jedoch kein Einspruchsrecht.

Verstorbenen Patienten können in Spanien Organe entnommen werden. Sofern man seine Organe nicht spenden möchte, sollte man eine schriftliche Erklärung mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“ idealerweise auf Spanisch mit den Ausweispapieren mitführen. In der Regel kann die Familie nicht widersprechen, in der Praxis wird aber vor jeder Entnahme deren Zustimmung eingeholt.

Organspender müssen in Schweden zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Gibt es keine Dokumentation über eine Zustimmung, werden die nächsten Angehörigen gebeten, nach dem Willen des Verstorbenen zu entscheiden. Besteht zwischen den Angehörigen keine Einigkeit über eine Entnahme, werden auch keine Organe entnommen.

Wer in Tschechien verstirbt, dem können Organe entnommen werden. Stimmen Sie dem nicht zu, sollten Sie eine schriftliche Erklärung mitführen, dass Sie kein Organspender sein möchten, am besten in der Landesprache. Wichtig: Hinterbliebene können der Organentnahme nicht widersprechen.

Laut dem ungarischen Gesetz können Verstorbenen automatisch zum Organspender werden. Wer das nicht möchte, der sollte in diesem Fall eine schriftliche Erklärung dabeihaben, z.B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Landes. Angehörige haben kein Einspruchsrecht.

In Großbritannien gilt die Widerspruchsregelung: Organe werden nur von Personen entnommen, die bereits 18 Jahre alt sind und die mindestens zwölf Monate vor ihrem Tod in Großbritannien gelebt haben. Vor jeder Spende wird Kontakt zu Hinterbliebenen aufgenommen.

In Zypern gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Liegt keine entsprechende Einwilligung (z.B. Organspendeausweis) vor, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten gebeten, im Sinn der verstorbenen Person über eine Organspende zu entscheiden.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Angaben ohne Gewähr.

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