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Organspende in der EU: Welche Regelungen gelten im Ausland?

Um die Wartezeiten auf passende Spenderorgane zu verkürzen, haben viele EU-Staaten Gesetze eingeführt, die die Organspende erleichtern sollen.

Die jeweiligen Regelungen gelten meist für Staatsangehörige oder Menschen mit Wohnsitz im Land. Allerdings ist die Rechtslage nicht überall eindeutig. Für Reisende im EU-Ausland kann das im Ernstfall bedeuten, dass sie nach dem Hirntod möglicherweise automatisch als Organspender behandelt werden – sofern sie nicht zu Lebzeiten widersprochen haben.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Organspende-Regelungen nach dem Hirntod in den einzelnen europäischen Ländern.

Diese Regelungen gelten zur Organspende in Europa

Folgende Lösungen gibt es:

  • (erweiterte) Zustimmungslösung

Organe und Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn die Person einer Organspende zugestimmt hat. Liegt diese Zustimmung (z.B. ein Organspendeausweis) nicht vor, dürfen Organe oder Gewebe nicht entnommen werden. In diesem Fall bittet man die nächsten Angehörigen um eine Entscheidung nach dem Willen des Patienten.

  • Entscheidungslösung

Sie stellt eine Abwandlung der Zustimmungslösung dar. Bürgerinnen und Bürger dürfen selbst entscheiden, ob sie für oder gegen die Organspende sind.

  • Widerspruchslösung

Die verstorbene Person wird automatisch zum Organspender, wenn sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.

  • Widerspruchslösung (mit Einspruchsrecht der Angehörigen)

Hier dürfen ebenfalls ohne Einwilligen des Verstorbenen Organe entnommen werden. Die Angehörigen können die Organentnahme ablehnen.

Tipp: Tragen Sie eine schriftliche Erklärung (für oder gegen Organspende) bei Ihren Ausweispapieren mit sich. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt dafür den Ausdruck des Organspendeausweises in der entsprechenden Landessprache (zum Download kostenlos erhältlich).

Klicken Sie auf die nachfolgenden Länder, um nähere Informationen zu erhalten.

Verstorbenen können in Belgien auch ohne ausdrückliche Einwilligung Organe entnommen werden, sofern sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Jedoch gilt das nur für Personen, die zuvor mindestens 6 Monate in Belgien gelebt haben. Wer das nicht möchte, muss seinen Widerspruch registrieren. Näheres lesen Sie hier. In der Praxis werden Hinterbliebene oft informiert und angehört, ein gesetzliches Zustimmungsrecht haben sie aber nicht.

Es gilt die Widerspruchslösung: Verstorbenen dürfen in Bulgarien auch ohne ausdrückliche Zustimmung Organe entnommen werden. Touristen, die dies ablehnen, sollten vorsichtshalber eine schriftliche Erklärung bei ihren Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten auf Bulgarisch. 

Seit Juni 2025 werden in Dänemark alle Bürgerinnen und Bürger über 18 Jahre automatisch als Organspender betrachtet, sofern sie nicht aktiv widersprochen haben. Wer keine Organspende wünscht, muss seinen Widerspruch im nationalen Spenderregister eintragen lassen. Dies ist über www.sundhed.dk möglich. Weitere Informationen sind auf der offiziellen Website zur Organspende zu finden: www.organdonation.dk

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Sie legt zu Grunde, dass sich Bürgerinnen und Bürger bewusst mit der Frage auseinandersetzen, ob sie im Falle des Todes Organe spenden möchten. Hierfür müssen sie von den Krankenkassen regelmäßig neutrale Informationsmaterialien zugeschickt bekommen. Die Zustimmung sowie die Ablehnung ist z. B. im Organspendeausweis zu dokumentieren. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen gefragt, wie die verstorbene Person ihrer Meinung nach entschieden hätte.

Seit März 2022 gilt in Deutschland das Gesetz zur "Erweiterten Entscheidungslösung". Die geltende Entscheidungslösung blieb dadurch zwar unverändert, jedoch soll das Gesetz die Aufklärung, Information sowie die Möglichkeit, die persönliche Entscheidung zu registrieren, fördern. So wurde im März 2024 ein bundesweites Online-Register eingeführt, in dem Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidung zur Organspende hinterlegen können.

Verstorbenen können in Estland auch ohne ausdrückliche Einwilligung Organe entnommen werden, sofern sie zu Lebzeiten nicht widersprochen haben. Wer eine Organentnahme bei plötzlichem Tod nicht wünscht, sollte vorsorglich eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Reiselandes. Jedoch können Angehörige einer Organentnahme widersprechen.

In Finnland dürfen bei Verstorbenen auch ohne eine ausdrückliche Einwilligung Organe entnommen werden, wenn sie zu Lebzeiten keinen Widerspruch eingelegt haben. Touristen, die das ablehnen, sollten vorsorglich eine schriftliche Erklärung mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Landes. Hinterbliebene können der Organentnahme widersprechen.

Wer in Frankreich verstirbt, dem können Organe entnommen werden. Anders als in Deutschland gilt hier die Widerspruchslösung. Stimmen Sie dem nicht zu, sollten Sie eine schriftliche Erklärung bei Ihren Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten auf Französisch. Angehörige haben kein gesetzliches Vetorecht, werden in der Praxis aber häufig konsultiert.

Es gilt die Widerspruchslösung. Auch ohne eine ausdrückliche Einwilligung können hier Verstorbene also zu Organspendern werden. Wer das nicht möchte, sollte vorsichtshalber eine schriftliche Erklärung bei seinen Papieren mitführen z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Landessprache. Die Angehörigen dürfen widersprechen.

In Island werden alle Bürgerinnen und Bürger nach ihrem Tod automatisch zu Organspendern, sofern sie sich nicht zuvor dagegen registriert haben. Wer gegen eine Organspende ist, muss sich in einer Online-Datenbank eintragen lassen. Mehr Infos unter island.is

In Irland gilt seit dem 17. Juni 2025 die Widerspruchslösung. Das heißt, dass die Zustimmung vorausgesetzt wird, sofern eine Person zu Lebzeiten nicht ausdrücklich erklärt hat, dass sie keine Spende wünscht. Vor einer Organentnahme werden Angehörige konsultiert und können widersprechen. Diese Regelung gilt nur für Personen, die mindestens 12 Monate in Irland gelebt haben. Nähere Informationen sind unter citizensinformation.ie zu finden.

Hier gilt die Widerspruchslösung. Das heißt, dass Verstorbenen auch ohne eine Zustimmung Organe entnommen werden dürfen. Wer dem nicht zustimmt, sollte vorsorglich eine schriftliche Erklärung mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“ bei seinen Ausweispapieren mitführen, am besten auf Italienisch. Hinterbliebene haben jedoch das Recht, eine Organentnahme abzulehnen.

Verstorbenen können in Kroatien auch ohne Einwilligung Organe entnommen werden. Wer sich gegen eine Organspende entschieden hat, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Landessprache. Hinterbliebene können der Organentnahme widersprechen.

Im Gegensatz zu Deutschland ist in Lettland keine ausdrückliche Einwilligung erforderlich (z. B. Organspendeausweis). Verstorbenen Einwohnern, die sich zu Lebzeiten nicht gegen eine Organspende entschieden haben, dürfen also Gewebe oder Organe entnommen werden. Touristen, die dem widersprechen wollen, sollten eine schriftliche Erklärung bei ihren Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Reiselandes. Angehörige werden in der Praxis in die Entscheidung einbezogen und können Einwände geltend machen.

In Litauen gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Sie müssen zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Dokumentation der Zustimmung vor, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten gebeten, im Sinne der verstorbenen Person über eine Organspende zu entscheiden.

Eine ausdrückliche Einwilligung zur Organspende braucht es in Luxemburg nicht. Das bedeutet, dass jeder Einwohner als potenzieller Organspender gilt, sofern er zu Lebzeiten keine Ablehnung geäußert hat. Wenn Sie Ihre Organe nicht spenden möchten, sollten Sie vorsorglich eine schriftliche Erklärung mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“ mitführen, am besten in Französisch, Englisch oder Deutsch.

Wer möchte, dass nach seinem Tod Organe entnommen werden, muss dies ausdrücklich zustimmen. Man kann sich als Organspender registrieren (ab 16 Jahren, mit Wohnsitz in Malta). Auch wenn jemand einen Organspenderausweis hat, haben nahe Angehörige das Recht, nach dem Tod noch zu widersprechen; der Wunsch allein ist also nicht zwingend bindend ohne Zustimmung der Angehörigen.

In den Niederlanden wird jeder über 18 Jahren, der in den Niederlanden registriert ist, automatisch als Organspender geführt, sofern man nicht ausdrücklich widersprochen hat. Vor einer Organentnahme werden jedoch stets die nächsten Angehörigen informiert und einbezogen. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten „Nein“ gesagt oder seinen Willen nicht eindeutig geäußert hat, können die Angehörigen der Entnahme widersprechen.

Ausnahme: Als Tourist werden Sie nicht automatisch zum Organspender. Hat man dazu keine Entscheidung getroffen (z.B. mit einem Organspendeausweis), wenden sich die Ärzte an die nächsten Angehörigen.

Wer in Norwegen einer Organentnahme nicht zustimmt, sollte vorsorglich eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten auf Norwegisch. Denn es gilt die Widerspruchslösung, aber mit einem Einspruchsrecht der Angehörigen.

In Österreich dürfen einer verstorbenen Person Organe entnommen werden, sofern diese zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Nicht in Österreich wohnhafte Personen, die ihre Organe nicht spenden möchten, sollten eine schriftliche Erklärung bei ihren Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“. Hinterbliebene können zwar meist noch widersprechen, ihre Zustimmung ist aber gesetzlich nicht erforderlich.

Näheres zur Organspende-Regelung in Österreich für ausländische Personen auf oesterreich.gv.at

Entsprechend der Widerspruchslösung dürfen Verstorbenen in Polen Organe entnommen werden. Stimmen Sie einer Organ- oder Gewebespende nicht zu, sollten Sie vorsorglich eine schriftliche Erklärung bei sich tragen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten auf Polnisch.

In Portugal braucht es keine Einwilligung. Bürgerinnen und Bürger, die sterben und zu Lebzeiten keinen Widerspruch gegen die Organentnahme eingelegt haben, dürfen die Organe zur Spende entnommen werden. Wenn Sie dem nicht zustimmen, sollten Sie vorsorglich eine schriftliche Erklärung in der Landessprache mit sich führen.

Versterben Sie in Rumänien, sind Sie nicht automatisch Organspender. Sie müssen zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt haben. Liegt keine schriftliche Erklärung einer Zustimmung vor, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten gebeten, nach dem Willen der verstorbenen Person zu entscheiden.

In der Slowakei können Verstorbenen Organe entnommen werden, sofern dem zu Lebzeiten nicht widersprochen wurde. Wer seine Organe nicht spenden möchte, sollte vorsorglich eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, idealerweise in der Sprache des Landes.

In Slowenien müssen Bürger und Einwohner ausdrücklich einer Organspende zu Lebzeiten zustimmen, damit Organe oder Gewebe nach dem Tod entnommen werden dürfen. Verwandte werden informiert und angehört, insbesondere wenn der Wille nicht bekannt ist.  

In Spanien können Verstorbenen Organe entnommen werden, sofern sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Wer seine Organe nicht spenden möchte, sollte vorsorglich eine schriftliche Erklärung mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“ idealerweise auf Spanisch mit den Ausweispapieren mitführen. Die Familie hat rechtlich kein Widerspruchsrecht, wird in der Praxis jedoch vor jeder Entnahme um Zustimmung gebeten

Organspender müssen in Schweden zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Gibt es keine Dokumentation über eine Zustimmung, werden die nächsten Angehörigen gebeten, nach dem Willen des Verstorbenen zu entscheiden. Besteht zwischen den Angehörigen keine Einigkeit über eine Entnahme, werden auch keine Organe entnommen.

Tschechischen Staatsbürgern können nach dem Tode Organe entnommen werden, sofern sie zu Lebzeiten nicht ihren Widerspruch erklärt haben. Auch wenn diese Regelung nicht für ausländische Personen gelten soll, sollten Sie vorsorglich eine schriftliche Erklärung mitführen, dass Sie kein Organspender sein möchten, am besten in der Landessprache. In der Praxis werden Angehörige vor einer Organentnahme in der Regel informiert und mit einbezogen. 

Laut dem ungarischen Gesetz können Verstorbene automatisch zum Organspender werden, sofern sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Wer das nicht möchte, der sollte während seiner Reise eine schriftliche Erklärung dabeihaben, z.B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Landes.

In Großbritannien gilt die Widerspruchsregelung: Organe werden nur von Personen entnommen, die bereits 18 Jahre alt sind und die mindestens zwölf Monate vor ihrem Tod in Großbritannien gelebt haben. Vor jeder Spende wird Kontakt zu Hinterbliebenen aufgenommen. Wer seine Organe nicht spenden möchte, sollte vorsorglich eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „I do not want to be an organ donor.“.

In Zypern gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Liegt keine entsprechende Einwilligung (z. B. Organspendeausweis) vor, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten gebeten, im Sinn der verstorbenen Person über eine Organspende zu entscheiden.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Angaben ohne Gewähr.

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