Schlechter Service, Schimmel, Baulärm: Was ist ein Mangel bei einer Unterkunft?
Bettwanzen im Hotel oder Schimmel in der Ferienwohnung können Reisenden den Urlaub vermiesen. Gibt es aber bei Ärger mit der Unterkunft das Geld zurück? Wir erklären, was Reisende zu Reisemängeln wissen müssen und was dabei zu beachten ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Schimmel, Baulärm oder eine fehlende Klimaanlage können ein Mangel in der Unterkunft sein. Ob tatsächlich ein Reisemangel vorliegt, hängt vom Einzelfall ab.
- Man spricht vor allem von einem Reisemangel in Verbindung mit einer Pauschalreise. Hier gelten besondere gesetzliche Regelungen. Bei Individualreisen kommt es auf den Vertrag und das nationale Recht an.
- Was tun? Melden Sie einen Mangel unverzüglich und verlangen Sie eine Abhilfe.
- Je nach Fall können Reisende eine Preisminderung, Schadensersatz oder eine andere Lösung verlangen.
Was ist ein Reisemangel?
Von einem Reisemangel spricht man vor allem im Zusammenhang mit einer sogenannten Pauschalreise. Also wenn Sie mindestens zwei Leistungen als Reisepaket, z. B. Flug und Hotel von einem Veranstalter gebucht haben.
Ein Reisemangel liegt bei einer Pauschalreise dann vor, wenn die Reiseleistung nicht so ist, wie gebucht und dadurch der Urlaub beeinträchtigt wird. Das betrifft beispielsweise die Sauberkeit, oder ob versprochene Leistungen sowie Ausstattungen tatsächlich vorhanden sind.
Typische Reisemängel bei Ferienwohnungen oder Hotels
Folgende typische Mängel der Ferienunterkunft berichten Reisende dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ):
- Sauberkeit: Erhebliche Verschmutzungen wie Flecken im Bettzeug, Haare in der Dusche oder unhygienische Toiletten.
- Gesundheitsgefahren: Schimmel stellt ein gesundheitliches Risiko dar, sowie einen erheblichen Reisemangel, wenn die Unterkunft dadurch unbewohnbar wird.
- Zugesicherte Leistung nicht vorhanden: Keine Klimaanlage im Hotel-Zimmer, obwohl das auf der Webseite explizit ausgeschrieben war.
Ist das schon ein Reisemangel? Was nicht dazu gehört
Was allerdings nicht zu Reisemängeln zählt, sind kleinere Beeinträchtigungen oder Bagatell-Abweichungen, ebenso sowie Alltagsrisiken: beispielsweise kurzzeitige Störungen wie Lärm durch z. B. Anlieferung von Waren durch einen Transporter. Oder kurze Wartezeiten an der Rezeption oder dem Buffet sowie ortsübliche und unvermeidbare Umweltfaktoren, z. B. Wind, Hitze oder Meeresrauschen, das als störend empfunden wird.
Auch die Geräusche einer Baustelle müssen Urlauberinnen und Urlauber hinnehmen, wenn das Hotel seine Gäste darüber vor der Buchung informiert hat. Aber: Im Einzelfall kann Baustellen-Lärm dennoch einen Reisemangel darstellen, je nach Information über den tatsächlichen Umfang der konkreten Beeinträchtigung und die Auswirkungen auf die Reise.
Reisen Sie in ein tropisches Land, sind Moskitos oder Insekten im üblichen Maß ebenfalls kein Fall für einen Reisemangel. Das gehört zu den sogenannten „landestypischen Gegebenheiten“, genauso wie eine einfachere Ausstattung. Sofern diese nicht zu stark von dem, was auf Bildern und Beschreibungen im Prospekt oder auf der Webseite abweicht, haben Pauschalreisende keinen Anspruch auf eine Preisminderung.
Keine Poolliege frei – Geld zurück?
Die alleinige Tatsache, dass zeitweise kein Liegestuhl verfügbar ist, reicht noch nicht für einen Reisemangel aus. Anders sieht das aber aus, wenn es deutlich zu wenige Liegemöglichkeiten gibt oder beispielsweise das Personal nicht eingreift, wenn reservierte Liegen lange Zeit ungenutzt sind.
Anfang Mai 2026 hat das Amtsgericht Hannover entschieden, dass fehlende Poolliegen ein Mangel sein können. (AG Hannover Urt. v. 23.03.2026 – 527 C 9826/25) Aber: Einen garantierten Anspruch auf sofort verfügbare Poolliegen haben Urlauberinnen und Urlauber jedoch nicht, wenn es hier keine besondere Zusicherung auf der Website oder dem Prospekt.
Geld zurück beim Mangel in der Unterkunft? Rechte von Reisenden
Was ist denn nun aber, wenn Sie in der dänischen Ferienwohnung Schimmel entdecken? Oder Ihr Hotelzimmer in Rom hat keine Klima-Anlage, obwohl das bei der Buchung auf der Website so versprochen wurde? Gibt es bei einem Mangel das Geld zurück? Die EVZ-Experten sagen dazu: Es kommt darauf an, wie Sie gebucht haben, individuell oder als Paket in einer Pauschalreise.
Pauschalreise
Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, handelt es sich um ein Paket von mindestens zwei Reiseleistungen (z. B. Flug und Hotel) von einem Reiseveranstalter. Dank der EU-Pauschalreiserichtlinie und dem Paragraf 651a im Bürgerlichen Gesetzbuch haben Reisende klar geregelte gesetzliche Ansprüche.
Das heißt, gibt es bei der gebuchten Pauschalreise Mängel in der Unterkunft, haben Sie folgende Rechte:
- Abhilfe beispielsweise durch ein anderes Zimmer oder eine Ersatzunterkunft
- Preisminderung, wenn der Mangel nicht behoben wird
- Schadensersatz ist möglich, wenn die Reise erheblich beeinträchtigt wurde (Stichwort „entgangene Urlaubsfreude“ bei gravierenden Hygienemängeln, Überbuchung oder massiven Lärm- oder Schimmelproblemen.)
- Im Extremfall eine Kündigung der Reise bei erheblichen Mängeln, z. B. wenn der Schimmelbefall die Nutzung der Unterkunft unzumutbar macht oder bei einem Totalausfall der Klimaanlage bei extremer Hitze.
Wichtig: Den Reisemangel immer unverzüglich beim Reiseveranstalter anzeigen! Nicht ausschließlich an der Rezeption oder beim Vermittler. Sonst wird es schwer Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Individualreise
Bei Individualreisen haben Reisende statt eines Reisepakets Flug und Hotel einzeln gebucht. Die rechtlichen Ansprüche ergeben sich in diesen Fällen nicht aus dem Pauschalreiserecht, sondern aus den nationalen Rechten, beispielsweise dem Mietrecht oder dem allgemeinen Vertragsrecht des Ziellandes. Dazu können gehören:
- Nachbesserung: z. B. Umquartierung in ein anderes Zimmer oder die Reparatur einer defekten Klimaanlage.
- Mietminderung: bei erheblichen Mängeln.
- Schadensersatz: z. B. bei Mehrkosten durch Umzug an einen anderen Ort oder wenn Eigentum beschädigt wurde.
Worauf Sie tatsächlich Anspruch haben, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Je nach Land kann das auch sehr unterschiedlich ausfallen.
Vergleich Pauschalreise vs. Individualreise
Bei individuell gebuchten Reisen ist es oft schwieriger rechtliche Ansprüche durchzusetzen. Denn im Vergleich zur Pauschalreise gibt es kein einheitliches EU-Regelwerk. Hier kommt es auf den Einzelfall und das jeweilige Recht im Ausland an. Hinzu kommen Sprachbarrieren und häufig mehrere Beteiligte (z. B. Vermieter und Buchungsplattform).
Ob Schimmel in der Ferienwohnung oder eine defekte Klimaanlage, das EVZ Deutschland berät Verbraucherinnen und Verbrauchern kostenlos zu Ihren Rechten gegenüber Unternehmen im EU-Ausland.
Reisemangel reklamieren: So geht’s
- Mangel melden: Wenden Sie sich an den Reiseveranstalter (Pauschalreise), den Vermieter oder das Hotel (bei Direkt-Buchung). Wichtig: Melden Sie dies schriftlich, um einen Nachweis zu haben.
- Abhilfe: Verlangen Sie, dass der Mangel beseitigt wird, setzen Sie eine Frist. Das kann beispielsweise das Umquartieren in ein anderes, sauberes Zimmer sein oder die Reinigung.
- Sammeln Sie Beweise für den Mangel: Zeugen, Fotos, Videos, Dokumente.
- Ersatzlösung: Führt das zu keinem Ergebnis, wird also der Mangel nicht behoben, verlangen Sie nach einer anderen geeigneten Lösung.
- Nach der Reise machen Sie Ihre Ansprüche schriftlich beim jeweiligen Vertragspartner geltend.
FAQ Mangel einer Unterkunft reklamieren
Schimmel stellt ein großes gesundheitliches Risiko dar. Deshalb kann dies auch einen erheblichen Mangel darstellen. Stellen Sie Schimmel in Ihrer Unterkunft fest, melden Sie das umgehend dem Vermieter oder bei der Pauschalreise Ihrem Reiseveranstalter! Wird der Mangel ordnungsgemäß angezeigt und nicht vom Vermieter beseitigt, können Reisende je nach Schwere des Mangels eine (Reise-)Preisminderung bekommen.
Unverzüglich vor Ort! Nicht warten, bis nach dem Urlaub.
Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter ihr Ansprechpartner. Wer die Unterkunft direkt beim Anbieter gebucht hat, muss sich an den Vermieter oder das Hotel wenden. Buchungsplattformen sind oft nur Vermittler. Prüfen Sie Ihre Buchungsbestätigung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um zu wissen, wer der Vertragspartner ist. Es kann aber nicht schaden, auch die Buchungsplattform über den Mangel zu informieren.
Bei einer Pauschalreise verjähren die Ansprüche innerhalb von 2 Jahren nach dem planmäßigen Ende der Reise. Wann die Ansprüche bei einer Individualreise verjähren, hängt vom jeweiligen nationalen Recht ab.
Grundsätzlich gilt: Warten Sie nicht zu lange, machen Sie Ihr Anliegen umgehend geltend.
Anspruch auf Rückerstattung eines Teils des Preises (Minderung) ist je nach Schwere des Mangels möglich. Den Anspruch haben Sie, wenn ein erheblicher Mangel (z. B. Schimmel in der Ferienwohnung) vorliegt, dieser korrekt gemeldet und nicht beseitigt wurde.
Wie viel Reisende von ihrem Preis zurückverlangen können, ist immer abhängig vom Einzelfall. Es kommt auf die Schwere, die Dauer sowie die Auswirkungen auf die Reise an. Für eine erste Orientierung können Sie sich unverbindlich in folgenden Tabellen informieren:
Wichtig: Die Tabellen dienen lediglich zur Orientierung und stellen keine verbindlichen, festen Prozentsätze für eine Reisepreisminderung dar!
Bei einer Pauschalreise wird die Reisepreisminderung immer auf den Gesamtpreis berechnet. Aber nur für den Zeitraum, in dem der Reisemangel tatsächlich bestand.
Ein eigenständiger Abbruch des Aufenthaltes in der Unterkunft, ohne Abstimmung oder Absprache mit dem Reiseveranstalter oder dem Vermieter, kann sich negativ auf Ihre Ansprüche auswirken. Denn der Vermieter beziehungsweise Veranstalter muss die Chance erhalten, das Problem zu lösen. So kann es sein, dass Sie keinen Schadenersatz oder nur eine geringe Minderung erhalten. Unter Umständen bleiben Sie auf den Kosten für die Ersatzunterkunft sitzen.
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