Was bei Zahnbehandlungen im Ausland zu beachten ist

  Aktualisiert am  26 März 2026

Viele entscheiden sich für eine Zahnbehandlung im Ausland. Eingriffe wie Zähne aufhellen lassen oder Zahnimplantate werden gerne im EU-Ausland durchgeführt. Zu den beliebtesten Ländern des Zahntourismus zählen Ungarn, Polen und Tschechien. Doch worauf sollte man dabei achten, wann braucht es eine Genehmigung der Krankenkasse und welche Kosten werden übernommen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Klären Sie zunächst mit Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten für die geplante Zahnbehandlung übernommen werden. Fragen Sie auch, ob Ihre Kasse Kooperationen mit Ärzten/ Kliniken im Ausland unterhält.
  • Achten Sie bei der eigenständigen Recherche auf die Qualifikation und Erfahrung des Zahnarztes im Ausland.
  • Wählen Sie Zahnärzte, die eine Sprache sprechen, mit der Sie sich gut verständigen können.
  • Lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch über die Behandlung, die angewandten Methoden und mögliche Nebenwirkungen aufklären.
  • Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag machen und erkundigen Sie sich, welche Leistungen (z. B.  Knochenaufbau) und Kosten noch hinzukommen können.
  • Erkundigen Sie sich, wie eine eventuelle Nachbehandlung abläuft. Ist eine erneute Reise ins Ausland notwendig oder kann diese bei Ihrem Zahnarzt in Deutschland durchgeführt werden?

Unterscheidung zwischen medizinischer und kosmetischer Zahnbehandlung

Zunächst ist zwischen medizinisch notwendigen und rein kosmetischen Behandlungen zu unterscheiden:

  • Medizinisch notwendig sind Zahnbehandlungen, wenn sie der Verhütung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten dienen. Dazu gehören zum Beispiel die Entfernung harter Zahnbeläge, Füllungen oder Zahnersatz.
  • Kosmetische Behandlungen sind z. B. Zahnaufhellung (Bleaching), Zahnverklebungen (Veneers), eine Aligner-Therapie (transparente Zahnschienen) oder Zahnschmuck.

Wann wird eine Zahnbehandlung im Ausland von der Krankenkasse bezahlt?

Kosmetische Zahnbehandlungen werden nicht bezahlt. Nur medizinisch notwendige Behandlungen werden von der Krankenkasse übernommen. Jedoch nur die, die im Rahmen der Regelversorgung anerkannt sind. Das sind Behandlungen, die der Gesetzgeber als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich befindet.

Fehlt ein Zahn, ist zum Schließen der Lücke als Regelversorgung eine Brücke aus Nichtedelmetall vorgesehen. Die Krankenkasse beteiligt sich dann mit einem Festzuschuss, in der Regel von 60 Prozent der Kosten.

Wünscht ein Patient eine Leistung, die darüber hinausgeht, z. B. ein Implantat oder eine Keramikkrone, erhält er den Festzzuschuss der Kasse für die Regelversorgung und muss die Mehrkosten selbst tragen.

Für die Kostenerstattung geplanter Behandlungen im Ausland gelten die gleichen Regeln wie bei einer Behandlung im Inland. Grundsätzlich werden die Kosten bis zu der Höhe übernommen, die bei einer entsprechenden Behandlung bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt in Deutschland entstanden wären.

Freie Zahnarztwahl in Europa

Für gesetzlich Versicherte gilt das Prinzip der freien Arztwahl: Sie können sich sowohl in Deutschland als auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat, der Schweiz und den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) behandeln lassen.

Ein älterer Mann erhält während eines Zahnarzttermins in der Klinik eine Zahnpolitur.
Kosmetische Zahnbehandlungen im EU-Ausland werden von der Krankenkasse nicht übernommen.

Ambulante Zahnbehandlungen sind genehmigungsfrei

Für ambulante medizinische Behandlungen im Ausland benötigen Sie keine Genehmigung von Ihrer Krankenkasse (Hintergrund: Patientenmobilitätsrichtlinie). Es sei denn, in Ihrem Heimatland wäre eine Genehmigung erforderlich. In Deutschland braucht es diese beispielsweise für einen Zahnersatz.

Nicht genehmigungspflichtig sind regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen, Füllungen, Wurzelbehandlungen oder Erkrankungen der Mundschleimhaut.

Gesetzlich Versicherte zahlen die Rechnung direkt an den ausländischen Zahnarzt und bekommen den erstattungsfähigen Anteil von der Krankenkasse zurück. Um Überraschungen zu vermeiden, ist es ratsam, sich vor der Behandlung zu erkundigen, ob und in welcher Höhe die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Helfen kann hier auch die Nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung.

Auch für eine Notfallbehandlung brauchen Sie keine Genehmigung. In diesem Fall sollten Sie aber vor der Behandlung Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorlegen. Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer deutschen Krankenversichertenkarte. Die Behandlung sollte dann über eine aushelfende Krankenversicherung im Behandlungsland abgerechnet werden. Damit soll vermieden werden, dass Sie die Behandlungskosten vorstrecken müssen. Es gelten die Zuzahlungsregelungen des Behandlungslandes.

Stationäre Zahnbehandlung und Zahnersatz im Ausland sind genehmigungspflichtig

Stationäre Zahnbehandlungen, das heißt Behandlungen in einem Krankenhaus im Ausland, sind genehmigungspflichtig (eine Ausnahme gilt nur bei Notfallbehandlungen). Eine Genehmigung der Krankenkasse benötigen Sie auch beim Zahnersatz.

Dazu müssen Sie sich von dem Zahnarzt, der die Behandlung durchführt, einen Heil- und Kostenplan in deutscher Sprache ausstellen lassen. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei Ihrem Zahnarzt in Deutschland oder bei Ihrer Krankenkasse. Seit 2023 wird dieser nur elektronisch erstellt. Schicken Sie es nach Erhalt an die Zahnärzte im Ausland, die für die Behandlung in Frage kommen. Sie erhalten dann detaillierte Kostenvoranschläge und Angaben zur voraussichtlichen Behandlungsdauer.

Wenn Sie sich für einen Zahnarzt entschieden haben, müssen Sie den Heil- und Kostenplan bei Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Dort wird Ihnen mitgeteilt, welche Leistungen übernommen werden.

Tipp: Wenn Sie den Heil- und Kostenplan erhalten haben, holen Sie eine ärztliche Zweitmeinung ein. Darauf haben Sie Anspruch, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Nähere Informationen finden Sie bei der kassenärztlichen Vereinigung.

Probleme bei Zahnbehandlungen im Ausland und wie man sich schützen kann

Patienten haben dem Europäischen Verbraucherzentrum bereits über verschiedene Probleme im Zusammenhang mit Zahnbehandlungen im Ausland berichtet: Kronen passten nicht, Implantate wurden falsch eingesetzt.

Bevor Sie sich für eine Zahnbehandlung im Ausland entscheiden, sollten Sie insbesondere folgende Punkte beachten:

Worauf muss ich bei der Vorbereitung kosmetischer Behandlungen achten?

Wie finde ich eine seriöse Klinik im Ausland und was ist vor dem Vertragsabschluss wichtig? Weitere Tipps für die Vorbereitung finden Sie in unserer Checkliste für Schönheits-OPs im Ausland.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.