Zum Hauptinhalt springen

Gerichtsverfahren in der EU: Europäischer Zahlungsbefehl & Verfahren für geringfügige Forderungen

Sie haben Probleme mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land?

Innerhalb der Europäischen Union gibt es zwei vereinfachte, grenzüberschreitende Gerichtsverfahren, damit Sie Ihr Recht auch in anderen EU-Ländern durchsetzen können: der europäische Zahlungsbefehl (EU-Mahnverfahren) und das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (Small Claims).

Für beide Verfahren ist kein Anwalt erforderlich. Sie müssen lediglich ein Formblatt einreichen.

Achtung: Bei einem Problem mit einem Unternehmen aus Dänemark, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich, können Sie weder das europäische Mahnverfahren noch das Small-Claims-Verfahren nutzen.

Interaktives Klick-Tool und Online-Broschüre

Unser interaktives Tool bietet Ihnen eine Orientierungshilfe, welcher Weg der Rechtsdurchsetzung für Sie der Richtige ist.

Ausführliche Informationen zu Gerichtsverfahren und zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Deutschland und in der EU finden Sie in unserer Broschüre: "Das darf doch wohl nicht wahr sein!".

Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen & Europäischer Zahlungsbefehl

Eine Person hält mehrere Geldscheine in der Hand.

Europäischer Zahlungsbefehl: das EU-Mahnverfahren

Der europäische Zahlungsbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren bei grenzüberschreitenden Geldforderungen gegen ein Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland. Das Verfahren eignet sich, wenn von der Gegenseite kein Widerspruch zu erwarten ist.

Eine Richterin unterzeichnet ein Urteil.

Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen eignet sich bei grenzüberschreitenden Fällen mit einem Streitwert bis 5.000 Euro. Das Verfahren ist kostengünstiger und schneller als ein Klageverfahren und ohne anwaltliche Hilfe möglich.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Vielen Dank!

Danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben!

Thank You For Your Feedback.

War dieser Artikel hilfreich für Sie?