Elektroauto im EU-Ausland kaufen – eine gute Idee?

Spätestens ab 2035 soll in der EU Schluss sein mit Verbrennungsmotoren. Neufahrzeuge dürfen dann nur noch zugelassen werden, wenn sie keine Treibhausgase mehr ausstoßen. Nach dem Willen vieler Mitgliedsstaaten und Autohersteller könnte es aber schon viel früher soweit sein.

Und nicht nur bei der Neuzulassung wird die Luft für Diesel und Benziner dünner. Im Rahmen ihrer Maßnahmen gegen Luftverschmutzung verbannen immer mehr Städte und Gemeinden in Europa ältere Fahrzeuge von den Straßen.  

Wer auch in Zukunft mit dem Auto unterwegs sein will, für den stellt sich nicht die Frage ob, sondern wann er auf Elektroantrieb umsteigt.

Lohnt sich der Umstieg vom Verbrenner auf das Elektroauto?

Finanziell hat das Elektroauto gegenüber dem Verbrenner inzwischen die Nase vorn, zumindest beim Kauf eines Neuwagens. Dafür sorgt in Deutschland nicht zuletzt die staatliche Förderung.

Und dank der Befreiung von der Kfz-Steuer und den hohen Benzinkosten ist das E-Auto auch in der Haltung günstiger. Mehr dazu beim ADAC.

Ob sich der Umstieg aber insgesamt lohnt, ist letztlich eine Frage der persönlichen Situation, insbesondere im Hinblick auf das individuelle Mobilitätsverhalten, die Lademöglichkeiten und die damit verbundenen Stromkosten.

Förderprogramme für Elektrofahrzeuge im europäischen Ausland

Elektromobilität wird in vielen europäischen Ländern staatlich gefördert. Sei es in Form einer Kaufprämie wie in Frankreich, Österreich oder Irland oder durch Steuervergünstigungen wie in Bulgarien, Finnland oder Dänemark.

In einigen Ländern gibt es sowohl eine Kaufprämie, als auch weitere Steuervorteile, z. B.  in Italien, den Niederlanden oder Spanien.

Voraussetzung für die Kaufprämie ist, dass das Fahrzeug in dem Land zum Straßenverkehr zugelassen wird in dem auch die Förderung gezahlt wird.

Die ausländischen Förderprogramme dürften daher vor allem für diejenigen interessant sein, die für längere Zeit in einem anderen EU-Land leben oder dort einen ausländischen Wohnsitz haben.

Hier finden Sie Informationen zur Förderung der E-Mobilität in einzelnen europäischen Ländern.

Förderung in Deutschland: Umweltbonus und Steuervorteile

Wer sein Fahrzeug in einem anderen EU-Land kauft, hat theoretisch Anspruch auf die deutsche Förderung.  

Ab dem 1. Januar 2023 wird in Deutschland nur noch der Kauf eines reinen Elektrofahrzeugs gefördert. Für Plug-in-Hybride gibt es keine Kaufprämie mehr.

Und ab dem 1. September 2023 werden hierzulande nur noch Fahrzeuge gefördert, die ausschließlich privat genutzt werden. Gewerbliches Leasing oder Fahrzeuge, die der selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind, sind nicht mehr förderfähig.

Neufahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro werden mit 4.500 Euro gefördert. Liegt der Nettolistenpreis des E-Autos zwischen 40.000 und 65.000 Euro gewährt der Staat einen Zuschuss von 3.000 Euro. Ab 2024 werden nur noch E-Autos bis 45.000 Euro subventioniert.

Damit ein im Ausland gekauftes Fahrzeug in Deutschland gefördert werden kann, müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein, wie beim Kauf im Inland.

Problematisch ist dies vor allem beim Händlerrabatt. Ein Händler im EU-Ausland wird in der Regel keinen Rabatt im Hinblick auf die deutsche Prämie gewähren.

Ohne Händlerrabatt gibt es auch keine staatliche Förderung – man geht also leer aus.

Derzeit beträgt der notwendige Händlerrabatt beim Kauf eines E-Autos in Deutschland 2.250 Euro für Fahrzeuge bis 40.000 Euro und 1.500 Euro für Fahrzeuge bis 65.000 Euro.

Voraussetzungen für den Erhalt des Umweltbonus (Stand September 2023):

  • Der Verkäufer muss einen Rabatt von bis zu 2250 € auf den Listenpreis gewähren.
  • Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate in Deutschland auf den Antragsteller zugelassen sein. Bis Ende 2022 waren es nur 6 Monate. Die Neuregelung soll verhindern, dass in Deutschland subventionierte Elektrofahrzeuge nach Ablauf der Haltedauer gewinnbringend in andere EU-Länder exportiert werden. Denn dort werden die jungen Gebrauchten oft zu deutlich höheren Preisen gehandelt.
  • Die Förderung kann frühestens nach der Zulassung und spätestens innerhalb eines Jahres beantragt werden.
  • Gebrauchte Elektrofahrzeuge werden gefördert, wenn die Erstzulassung nicht länger als ein Jahr zurückliegt und die Laufleistung 15.000 Kilometer nicht überschritten hat. Zudem darf für das Fahrzeug in Deutschland noch kein Umweltbonus beantragt worden sein. Im Ausland darf dagegen bereits eine Förderung in Anspruch genommen worden sein.
  • Leasingfahrzeuge müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie Neufahrzeuge. Um die volle Förderung zu erhalten, muss der Leasingvertrag mindestens 24 Monate betragen.
  • Ab September 2023 können nur noch Privatpersonen die Förderung beantragen. Außerdem muss der Antragsteller sowohl Käufer oder Leasingnehmer, als auch Halter des Fahrzeugs sein.


Bevor Sie sich zum Kauf eines Autos entscheiden, sollten Sie genau prüfen, ob der Anspruch auf eine Förderung besteht. Achten Sie darauf, die Förderbedingungen strikt einzuhalten.

Lassen Sie sich nicht auf unseriöse Abmachungen mit dem Verkäufer ein, um in den Genuss der Förderung zu kommen, z. B. durch einen niedrigeren Kaufpreis auf der Rechnung. Solche Umgehungsgeschäfte sind illegal und können neben dem Verlust der Förderung auch strafrechtliche Konsequenzen haben. 

Ausführliche Informationen zum Umweltbonus und die Antragsstellung  finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Elektroautos bis 2030 von Kfz-Steuer befreit

Neue Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 erstmals zugelassen werden, sind in Deutschland bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit.

Beispiel: Ein Elektrofahrzeug, das am 1. Januar 2022 erstmals zugelassen wird, ist bis zum 31. Dezember 2030 von der Steuer befreit.

Für ältere Fahrzeuge gilt eine Steuerbefreiung von maximal 10 Jahren ab Erstzulassung. 

Auch nach Ablauf der Steuerbefreiung ist die Kfz-Steuer für reine Elektrofahrzeuge niedriger als für Verbrenner.

Für die Steuer spielt es keine Rolle, ob das E-Fahrzeug in Deutschland oder im Ausland gekauft wurde. Die Regelung gilt für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge.

Plug-in-Hybride sind nicht steuerbefreit. Der Steuersatz ist jedoch günstiger als bei Verbrennungsmotoren.

THG-Quotenhandel: Verkauf der eingesparten Emissionen

Wer ein E-Auto besitzt, hat die Möglichkeit, seine sogenannte Treibhausgasminderungsquote zu verkaufen. Je nach Fahrzeug lassen sich damit mehrere hundert Euro im Jahr verdienen.

Die Idee dahinter: Mineralölunternehmen, die durch ihre Treibstoffe CO2-Ausstoß verursachen, werden vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, diesen Ausstoß in den kommenden Jahren Stück für Stück zu senken. Schafft ein Mineralölunternehmen die vorgegebenen Quoten nicht, muss es eine Strafe zahlen oder kann Verschmutzungsrechte von E-Autobesitzern kaufen.

Privatpersonen können seit Anfang 2022 ihre THG-Quote, die sie als Halter eines Elektrofahrzeugs automatisch besitzen, auf dem freien Markt verkaufen. Plug-in-Hybride sind davon ausgenommen.

Wer am THG-Quotenhandel teilnehmen möchte, muss sich an einen Zwischenhändler wenden. Dieser sammelt die THG-Quoten vieler E-Autobesitzer und verkauft sie im Paket an Unternehmen weiter, die mehr CO2 ausstoßen als ihnen eigentlich zusteht. 

Um an das Geld zu kommen, sucht man sich online einen Zwischenhändler, registriert dort sein E-Auto und schickt eine Kopie des Fahrzeugscheins zu, z. B. als Scan oder Foto.

Nähere Informationen gibt es beim ADAC. Einen Vergleich der Zwischenhändler hat verivox.de zusammengestellt.

Finanzielle Folgen bei Umzug ins Ausland

Wenn Sie eine staatliche Prämie für Ihr Elektroauto erhalten haben, sei es in Deutschland oder in einem anderen EU-Land, muss das Fahrzeug meist eine gewisse Zeit auf Ihren Namen und in dem jeweiligen Land zugelassen bleiben, in dem Sie die Prämie erhalten haben.

Wenn Sie vor Ablauf dieser Haltefrist mit dem Auto ins Ausland umziehen, kann dies Auswirkungen auf die Förderung haben. Im schlimmsten Fall müssen Sie die Prämie zurückzahlen.

Im Einzelfall kann sich ein Blick über die Grenze lohnen

Rechtlich gesehen ist der Kauf im EU-Ausland dank des europäischen Binnenmarktes problemlos möglich. Händler aus dem Ausland dürfen den Verkauf an Personen aus Deutschland nicht einfach so verweigern. Dies wäre eine unzulässige Form der Diskriminierung bzw. des Geoblockings

Ob sich der Kauf wirtschaftlich lohnt, ist eine Frage des Einzelfalls. Gegenwärtig scheint es sich in den meisten Fällen nicht zu rechnen, im EU-Ausland ein Elektrofahrzeug zu kaufen. Dies kann sich allerdings auch schnell ändern. Zum Beispiel, wenn sich die Bedingungen für die staatliche Förderung der Elektromobilität ändern oder ein größerer Gebrauchtwagenmarkt entsteht.

Derzeit liegen die Nettolistenpreise für Elektrofahrzeuge in Deutschland meist unter denen in anderen EU-Ländern.

Hinzu kommt, dass für den Erhalt den Umweltbonus in Deutschland ein Händlerrabatt nachgewiesen werden muss.

Gewährt der Händler den in der Förderrichtlinie geforderten Rabatt nicht, gibt es auch keine staatliche Prämie. Dies gilt für Neu- und Gebrauchtwagen.

Ein Blick über die Grenze kann sich aber lohnen. Denn E-Autos sind derzeit Mangelware und die Lieferzeiten lang. Je nach Land, Fahrzeugmodell und Angebot kann man im Ausland schneller fündig werden.

Wer sich für den Kauf im Ausland entscheidet, sollte neben den Förderbedingungen für E-Autos auch die üblichen Besonderheiten beim grenzüberschreitenden Autokauf beachten.

Bei Neufahrzeugen gilt die Besonderheit, dass die Mehrwertsteuer im Land der Zulassung zu zahlen ist. Hinzu kommen Fragen rund um das Thema Überführung und Zulassung.

Gewährleistung beim Kauf eines E-Autos

Beim Kauf eines Elektroautos im EU-Ausland können Sie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Bei Neufahrzeugen beträgt diese zwei Jahre, bei Gebrauchtfahrzeugen mindestens ein Jahr. 

Darüber hinaus geben die meisten Hersteller eine Garantie auf Neufahrzeuge.

Bei gebrauchten Fahrzeugen gibt´s gegen Aufpreis oft eine Gebrauchtwagengarantie durch den Verkäufer.

Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

Das Gewährleistungsrecht ist gesetzlich geregelt und gilt immer und in vollem Umfang. Das heißt, einzelne Fahrzeugteile (z. B. Verschleißteile) dürfen nicht ausgeschlossen werden.

Ist beispielsweise der Akku defekt, muss der Verkäufer die gesamten Kosten der Reparatur übernehmen, sprich Material-, Arbeits-  sowie Transportkosten.

Und bei den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gilt zugunsten des Käufers die so genannte Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass bei einem Kauf ab dem 1. Januar 2022 innerhalb des ersten Jahres gesetzlich vermutet wird, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag und dem Käufer deshalb Mängelrechte zustehen.

Diese Vermutung kann der Verkäufer nur widerlegen, wenn er nachweisen kann, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorlag, sondern auf eine (unsachgemäße) Nutzung durch den Käufer zurückzuführen ist.

Für die Garantie gilt, was der Verkäufer oder Hersteller in den Garantiebedingungen vertraglich festgelegt hat.

Bis zu 8 Jahre Garantie auf die Batterie des Elektroautos

Die Batterie gehört zu den teuersten Komponenten eines Elektroautos. Sein Austausch kostet oft mehr als ein Viertel des Neuwagenpreises. Umso wichtiger ist es, dass Verbraucher hier gut abgesichert sind.

Auch wenn clevere Batteriesteuerungs-Systeme bei E-Fahrzeugen verhindern, dass die Leistungsfähigkeit der Akkus schnell nachlässt, kann es zu einem Defekt der Batterie kommen.

Aus diesem Grund garantieren die Hersteller häufig den Erhalt der Ladekapazität ihrer Batterien für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel bis zu 8 Jahren) und für eine Fahrleistung von ca. 160.000 km. Dabei wird eine Restladekapazität von 80 % als fehlerfrei definiert.

Falsches Laden kann zum Ausschluss der Garantie führen.

Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug längere Zeit steht. Dies kann zu einer Tiefentladung und damit zu irreparablen Schäden an der Batterie führen.

Tipps:  

  • Lassen Sie sich beim Kauf eines gebrauchten Elektrofahrzeugs vom Verkäufer schriftlich bestätigen, dass der Akku regelmäßig aufgeladen wurde.
  • Machen Sie sich mit den Ladeempfehlungen des jeweiligen Herstellers vertraut.
  • Setzen Sie bei defekten Akkus nicht allein auf die Garantie, sondern berufen Sie sich auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gemäß dieser Rechte muss Ihnen der Verkäufer im ersten Jahr einen Fehlgebrauch nachweisen können. Kann er dies nicht, ist er zum kostenfreien Austausch des Akkus verpflichtet.

Häufig verwechseln Verkäufer die Garantie und das Gewährleistungsrecht. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung und zur Garantie.

Gewährleistung auf digitale Elemente des E-Fahrzeugs

Mit all seinen Steuersystemen ist ein Elektroauto so etwas wie ein fahrender Computer. Umso wichtiger ist es, dass die Software immer auf dem neuesten Stand ist und auch einwandfrei funktioniert.

Als Käufer sind Sie dazu verpflichtet, die empfohlenen Updates immer durchzuführen, ansonsten kann dies dazu führen, dass Gewährleistungs- und Garantieansprüche verloren gehen.

Auf der anderen Seite sind die Hersteller verpflichtet, Ihnen fehlerfreie Updates zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass Sie immer Zugriff auf die benötigte Software haben.

Ist die Software fehlerhaft, z. B. durch einen Programmierfehler, können Sie auch hier Gewährleistungsansprüche geltend machen.

Anders als bei Sachmängeln ist die Frist nicht auf zwei Jahre beschränkt, sondern gilt zunächst einmal unbegrenzt bzw. so lange, wie Updates zur Verfügung gestellt werden.

Beim Kauf eines Elektroautos ist der Autohändler verpflichtet, Sie bei Vertragsabschluss umfassend über die Update-Versorgung zu informieren.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.