Elektroauto im EU-Ausland kaufen – eine gute Idee?

Spätestens ab 2035 soll in Europa Schluss sein mit Verbrennungsmotoren. Neue Fahrzeuge dürfen dann nur noch zugelassen werden, wenn sie keine Treibhausgase mehr ausstoßen. Viele Länder der EU fördern die Elektromobilität, um den Umstieg auf ein Elektrofahrzeug attraktiv zu machen. Doch Preise für Neuwagen sind oft hoch und teilweise müssen deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher lange Wartezeiten hinnehmen. Wieso also nicht beim Kauf einen Blick in andere EU-Länder werfen? Ob es sich lohnt ein E-Auto im Ausland zu kaufen und was Sie dabei im Hinblick auf die Förderung beachten sollten, lesen Sie hier.

Lohnt sich der Umstieg vom Verbrenner auf das Elektroauto?

Nicht zuletzt wegen den gestiegenen Benzinkosten, der Befreiung von der Kfz-Steuer und den niedrigeren Haltungskosten (laut dem ADAC-Kostenvergleich), scheint für viele Verbraucherinnen und Verbraucher die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs attraktiv.

Ob sich ein Umstieg aber insgesamt lohnt, ist letztlich eine Frage der persönlichen Situation, besonders im Hinblick auf das eigene Mobilitätsverhalten, den Lademöglichkeiten und den damit verbundenen Stromkosten.

Lange Wartezeiten, hohe Preise – Das E-Auto im Ausland kaufen?

Ein Blick über die Grenze kann sich beim Auto-Kauf unter Umständen lohnen: Denn teilweise ist die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs mit langen Wartezeiten verbunden. Je nach Land und Fahrzeugmodell, kann man im Ausland schneller ein günstiges Angebot finden.

Rechtlich gesehen ist der Kauf im EU-Ausland dank des europäischen Binnenmarktes problemlos möglich. Händler aus dem Ausland dürfen den Verkauf an Personen aus Deutschland nicht einfach so verweigern. Dies wäre eine unzulässige Form der Diskriminierung bzw. des Geoblockings.

Wer sich jedoch dazu entscheidet, ein Elektroauto im Ausland zu kaufen, sollte die Besonderheiten beim Autokauf im EU-Ausland beachten. Besonders bei Neufahrzeigen gilt, dass Sie die Mehrwertsteuer in dem Land zahlen müssen, in dem der Wagen zugelassen wird. Hinzu kommt auch noch die Überführung nach Deutschland.

E-Auto im Ausland kaufen – Kosten vs. Nutzen

Ob sich der Kauf wirtschaftlich lohnt, ist abhängig vom Einzelfall. Gegenwärtig scheint es sich in den meisten Fällen nicht zu rechnen, im EU-Ausland ein Elektrofahrzeug zu kaufen. Dies kann sich allerdings auch schnell ändern. Zum Beispiel, wenn sich die Bedingungen für die staatliche Förderung der Elektromobilität ändern oder ein größerer Gebrauchtwagenmarkt entsteht.

Gesetzliche Gewährleistung für E-Autos aus dem Ausland

Auch beim Kauf eines Elektroautos im Ausland können Sie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Bei Neufahrzeugen beträgt diese zwei Jahre, bei Gebrauchtfahrzeugen mindestens ein Jahr.

Darüber hinaus geben die meisten Hersteller eine Garantie auf Neufahrzeuge.

Bei gebrauchten Fahrzeugen gibts gegen Aufpreis oft eine Gebrauchtwagengarantie durch den Verkäufer.

Achten Sie auf den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie!

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und gilt immer und in vollem Umfang. Das heißt einzelne Fahrzeugteile, wie Verschleißteile oder Batterien dürfen nicht ausgeschlossen werden.

Beispiel: Bei einem defekten Akku, muss der Verkäufer die gesamten Reparaturkosten übernehmen, sprich Material-, Arbeits- sowie Transportkosten.

Bei der gesetzlichen Gewährleistung gilt zugunsten des Käufers die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt, dass Mängel, die innerhalb des ersten Jahres auftreten, schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorlagen. Es liegt dann am Verkäufer, der nachweisen muss, dass ein Mangel nicht bereits beim Kauf vorlag, sondern auf (unsachgemäße) Nutzung durch den Käufer zurückzuführen ist.

Für die Garantie gilt, was Verkäufer oder Hersteller in den Garantiebedingungen festgelegt haben.

Bis zu 8 Jahre Garantie auf die Batterie des Elektroautos

Die Batterie gehört zu den teuersten Komponenten eines Elektroautos. Ein Austausch kostet oft mehr als ein Viertel des Neuwagenpreises. Umso wichtiger ist es, dass Verbraucherinnen und Verbraucher hier gut abgesichert sind.

Auch wenn clevere Batteriesteuerungs-Systeme bei E-Fahrzeugen verhindern, dass die Leistungsfähigkeit der Akkus schnell nachlässt, kann es zu einem Defekt der Batterie kommen.

Aus diesem Grund garantieren die Hersteller häufig den Erhalt der Ladekapazität ihrer Batterien für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel bis zu 8 Jahren) und für eine Fahrleistung von ca. 160.000 km. Dabei wird eine Restladekapazität von 80 % als fehlerfrei definiert.

Falsches Laden kann zum Ausschluss der Garantie führen.

Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug längere Zeit steht. Dies kann zu einer Tiefentladung und damit zu irreparablen Schäden an der Batterie führen.

Tipps:  

  • Um beim Kauf eines Gebrauchtwagens auf Nummer sicher zu gehen, lassen Sie einen Batteriecheck (wird von verschiedenen Prüforganisationen z. B. TÜV Süd, DEKRA angeboten) durchführen.
  • Beachten Sie die Ladeempfehlungen des jeweiligen Herstellers
  • Setzen Sie bei defekten Akkus nicht allein auf die Garantie, sondern berufen Sie sich auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gemäß dieser Rechte muss Ihnen der Verkäufer im ersten Jahr einen Fehlgebrauch nachweisen können. Kann er dies nicht, ist er zum kostenfreien Austausch verpflichtet. Vorteil: Die Gewährleistug gilt auch bei gebrauchten Akkus, die hier meist von einer Garantie ausgeschlossen sind.

Häufig verwechseln Verkäufer die Garantie und das Gewährleistungsrecht. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern.

Gewährleistung auf digitale Elemente des E-Fahrzeugs

Mit allen Steuersystemen ist ein E-Auto so etwas wie ein fahrender Computer. Umso wichtiger ist es, die Software auf dem neuesten Stand zu halten und, dass diese einwandfrei funktioniert.

Als Käufer müssen Sie immer die empfohlenen System-Updates durchführen, ansonsten können Ihre Gewährleistungs- und Garantieansprüche verloren gehen. Auf der anderen Seite sind die Hersteller verpflichtet, Ihnen fehlerfreie Updates zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass Sie immer Zugriff auf die benötigte Software haben.

Ist die Software fehlerhaft, z. B. durch einen Programmierfehler, können Sie auch hier Gewährleistungsansprüche geltend machen.

 

Anders als bei Sachmängeln ist die Frist nicht auf zwei Jahre beschränkt, sondern gilt zunächst einmal unbegrenzt bzw. so lange, wie Updates zur Verfügung gestellt werden. Wichtig: Autohändler müssen Sie beim Kauf eines E-Autos umfassend über die Versorgung mit Updates informieren.

Förderprogramme für Elektrofahrzeuge im europäischen Ausland

Elektromobilität wird in vielen europäischen Ländern staatlich gefördert. Sei es in Form einer Kaufprämie wie in Frankreich, Österreich oder Irland oder durch Steuervergünstigungen wie in Bulgarien, Finnland oder Dänemark.

In einigen Ländern gibt es sowohl eine Kaufprämie, als auch weitere Steuervorteile, z. B. in Italien, den Niederlanden oder Spanien.

Voraussetzung für die Kaufprämie ist aber, dass das Fahrzeug in dem Land zum Straßenverkehr zugelassen wird in dem auch die Förderung gezahlt wird.

Die ausländischen Förderprogramme dürften daher vor allem für diejenigen interessant sein, die für längere Zeit in einem anderen EU-Land leben oder dort einen ausländischen Wohnsitz haben.

Finanzielle Folgen bei Umzug ins Ausland

Wenn Sie eine staatliche Prämie für Ihr Elektroauto erhalten haben, sei es in Deutschland oder in einem anderen EU-Land, muss das Fahrzeug meist eine gewisse Zeit auf Ihren Namen und in dem jeweiligen Land zugelassen bleiben, in dem Sie die Prämie erhalten haben.

Wenn Sie vor Ablauf dieser Haltefrist mit dem Auto ins Ausland umziehen, kann dies Auswirkungen auf die Förderung haben. Im schlimmsten Fall müssen Sie die Prämie zurückzahlen.

Bitte beachten Sie folgendes zur staatlichen Förderung in Deutschland

Bis zum 17. Dezember 2023 gab es in Deutschland mit dem Umweltbonus ein staatliches Förderprogramm für E-Autos.

Elektroautos in Deutschland bis 2030 von Kfz-Steuer befreit

Trotz Ende der Förderung gibt es dennoch andere Vorteile von E-Autos gegenüber eines Verbrenners. Zum Beispiel bei der Kfz-Steuer: Neue Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 erstmals zugelassen werden, sind in Deutschland bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit.

Beispiel: Ein Elektrofahrzeug, das am 1. Januar 2022 erstmals zugelassen wird, ist bis zum 31. Dezember 2030 von der Steuer befreit.

Für ältere Fahrzeuge gilt eine Steuerbefreiung von maximal 10 Jahren ab Erstzulassung.

Auch nach Ablauf der Steuerbefreiung ist die Kfz-Steuer für reine Elektrofahrzeuge niedriger als für Verbrenner. Plug-in-Hybride sind nicht steuerbefreit. Der Steuersatz ist jedoch günstiger als bei Verbrennungsmotoren.

 

Gut zu wissen:

Für die Steuer spielt es keine Rolle, ob das E-Fahrzeug in Deutschland oder im Ausland gekauft wurde. Die Regelung gilt für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge.

THG-Quotenhandel: Verkauf der eingesparten Emissionen

Wer ein E-Auto besitzt, hat die Möglichkeit, seine sogenannte Treibhausgasminderungsquote zu verkaufen. Je nach Fahrzeug lassen sich damit ca. 80 bis 110 Euro dazuverdienen.

Die Idee dahinter: Mineralölunternehmen, die durch ihre Treibstoffe CO2-Ausstoß verursachen, werden vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, diesen Ausstoß in den kommenden Jahren Stück für Stück zu senken. Schafft ein Mineralölunternehmen die vorgegebenen Quoten nicht, muss es eine Strafe zahlen oder kann Verschmutzungsrechte von E-Autobesitzern kaufen.

Privatpersonen können seit Anfang 2022 ihre THG-Quote, die sie als Halter eines Elektrofahrzeugs automatisch besitzen, auf dem freien Markt verkaufen. Plug-in-Hybride sind davon ausgenommen. Die Einnahmen über die THG-Quote sind für privat genutzte E-Autos steuerfrei.

Wie kann man sich am THG-Quotenhandel beteiligen?

Wer am THG-Quotenhandel teilnehmen möchte, muss sich an einen Zwischenhändler wenden. Dieser sammelt die THG-Quoten vieler E-Autobesitzer und verkauft sie im Paket an Unternehmen weiter, die mehr CO2 ausstoßen als ihnen eigentlich zusteht.

Um an das Geld zu kommen, sucht man sich online einen Zwischenhändler, registriert dort sein E-Auto und schickt eine Kopie des Fahrzeugscheins zu, z. B. als Scan oder Foto.

Nähere Informationen gibts beim ADAC. Einen Vergleich der Zwischenhändler hat das Vergleichsportal verivox.de zusammengestellt.

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