Kauf eines Elektroautos im EU-Ausland – eine gute Idee?
Spätestens ab 2035 soll in der EU Schluss sein mit dem Verbrennungsmotor. Neue Fahrzeuge werden dann nur noch zum Straßenverkehr zugelassen, wenn diese keine Treibhausgase ausstoßen. Nach dem Willen vieler Mitgliedstaaten und Automobilhersteller könnte es aber schon sehr viel früher dazu kommen.
Und nicht nur bei der Neuzulassung wird die Luft für Diesel und Benzinmotor dünner. Im Rahmen ihrer Maßnahmen gegen Luftverschmutzung verbannen immer mehr Städte und Kommunen in Europa ältere Fahrzeuge von der Straße.
Wer zukünftig weiter mit dem Auto unterwegs sein möchte, für den stellt sich aktuell nicht die Frage ob er sich ein Elektroauto anschafft, sondern wann.
- Lohnt sich der Wechsel vom Verbrenner zum Elektroauto?
- Förderprogramme in anderen europäischen Ländern
- Förderung in Deutschland: Umweltbonus und Innovationsprämie
- Ermäßigung bei der Kfz-Steuer
- THG-Quotenhandel: Verkauf der eingesparten Emissionen
- Finanzielle Folgen bei Umzug ins Ausland
- Im Einzelfall kann sich der Blick über die Grenze lohnen
- Gewährleistung beim Kauf eines E-Autos
Lohnt sich der Wechsel vom Verbrenner zum Elektroauto?
Finanziell betrachtet hat das Elektroauto gegenüber dem Verbrenner, zumindest beim Kauf eines neuen Fahrzeugs, mittlerweile die Nase vorn. Dafür sorgt hierzulande die staatliche Förderung.
Und Dank der Befreiung von der Kfz-Steuer und wegen den hohen Benzinkosten ist das E-Auto auch in der Haltung günstiger. Näheres dazu beim ADAC.
Ob sich der Umstieg aber insgesamt lohnt, ist letztlich eine Frage der persönlichen Situation, insbesondere im Hinblick auf das individuelle Mobilitätsverhalten, die Lademöglichkeiten und die damit verbundenen Stromkosten.
Förderprogramme in anderen europäischen Ländern
In vielen Ländern Europas wird die Elektromobilität staatlich gefördert. Sei es in Form einer Kaufprämie wie etwa in Frankreich, Österreich oder Irland oder durch Steuervorteile, z. B. in Bulgarien, Norwegen oder Dänemark.
Voraussetzung für die Förderung von Elektroautos ist in der Regel, dass das Fahrzeug in dem Land zum Straßenverkehr zugelassen wird in dem auch die Förderung gezahlt wurde.
Interessant dürften die ausländischen Förderprogramme deshalb vor allem für diejenigen sein, die für eine längere Zeit im EU-Ausland leben oder dort einen Auslandswohnsitz haben.
Hier finden Sie Informationen zur Förderung der E-Mobilität in einzelnen europäischen Ländern.
Förderung in Deutschland: Umweltbonus und Innovationsprämie
Wer sein Fahrzeug im EU-Ausland erwirbt, hat theoretisch Anspruch auf die deutsche Innovationsprämie für E-Autos. Die Innovationsprämie läuft noch bis Ende 2022 und beträgt beispielsweise bis zu 9000 € für reine Elektrofahrzeuge, die nicht teurer als 40.000 € sind.
Damit ein im Ausland erworbenes Fahrzeug in Deutschland förderfähig ist, müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein, wie beim Kauf im Inland.
Problematisch ist dies vor allem beim Rabatt, der vom Händler gewährt wird. Ein Händler im EU-Ausland wird in der Regel keinen Rabatt im Hinblick auf die deutsche Innovationsprämie gewähren. Aktuell liegt der Händlerrabatt beim Kauf eines E-Autos in Deutschland bei 3.000 €. Ohne den Händlerrabatt entfällt auch die staatliche Förderung – man erhält also nichts.
Umgekehrt gilt auch, wer in Deutschland ein Elektrofahrzeug kauft und es im Ausland zulassen möchte, erhält das Auto in der Regel nur ohne diesen Händlerrabatt.
Ab dem 1. Januar 2023 ändern sich die Förderbedingungen. Wer danach ein E-Auto kauft, muss nach derzeitigen Plänen mit einer geringeren staatlichen Förderung rechnen.
Eine Förderung für Plug-in-Hybride soll es dann überhaupt nicht mehr geben.
Voraussetzungen für den Erhalt der Innovationsprämie (Stand Juni 2022):
- Der Verkäufer muss einen Rabatt von bis zu 3.000 € auf den Listenpreis gewähren. Bei einem niedrigeren Rabatt sinkt auch die Prämie des Staates im selben Verhältnis.
- Das Fahrzeug muss in Deutschland mindestens 6 Monate auf den Antragssteller zugelassen sein. Ab 2023 soll die Haltefrist auf 12 Monate verlängert werden. Dies soll verhindern, dass in Deutschland subventionierte Elektrofahrzeuge nach dem Ende der Haltefrist mit Gewinn ins EU-Ausland exportiert werden. Denn dort werden die jungen Gebrauchten oft zu einem deutlich höheren Preis gehandelt.
- Eine Förderung für gebrauchte E-Fahrzeuge gibt es, wenn die Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgte. Zudem darf für dieses Fahrzeug in Deutschland noch kein Umweltbonus beantragt worden sein. Im Ausland darf man hingegen schon eine Förderung erhalten haben.
- Bei Leasingfahrzeugen gilt eine Mindesthaltedauer von 6 Monaten, um überhaupt eine Förderung zu erhalten. Erst ab einer Haltedauer von 24 Monaten erhält man die maximale Förderung.
Bevor Sie sich zum Kauf eines Autos entscheiden, sollten Sie genau prüfen, ob der Anspruch auf eine Förderung besteht. Achten Sie darauf, die Förderbedingungen strikt einzuhalten.
Lassen Sie sich nicht auf unseriöse Abmachungen mit dem Verkäufer ein, um sich für die Förderung zu qualifizieren, etwa indem ein niedrigerer Kaufpreis auf der Rechnung steht. Solche Umgehungsgeschäfte sind illegal und können neben einem Verlust der Förderung auch strafrechtliche Folgen haben.
Ausführliche Informationen zur Innovationsprämie und die Antragsstellung finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Ermäßigung bei der Kfz-Steuer
Neue Elektrofahrzeuge, die bis 2025 erstmals zugelassen werden, sind in Deutschland bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit.
Ältere Fahrzeuge erhalten ab der Erstzulassung maximal 10 Jahre lang eine Steuerbefreiung.
Beispiel: ein Elektrofahrzeug mit Erstzulassung 1. Januar 2022 ist bis zum 31. Dezember 2030 von der Steuer befreit.
Auch nach dem Ende der Steuerfreiheit ist die Kfz-Steuer für reine Elektrofahrzeuge niedriger als für Verbrenner.
Für die Steuer macht es keinen Unterschied, ob das E-Fahrzeug in Deutschland oder im Ausland gekauft wurde. Die Regelungen gelten für alle im Inland zugelassenen Fahrzeuge.
THG-Quotenhandel: Verkauf der eingesparten Emissionen
Wer ein E-Auto besitzt, hat die Möglichkeit, seine sogenannte Treibhausgasminderungsquote zu verkaufen. Damit kann man, je nach Fahrzeug, mehrere hundert Euro im Jahr verdienen.
Die Idee dahinter: Mineralölunternehmen, die durch ihre Treibstoffe CO2-Ausstoß verursachen, werden vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, diesen Ausstoß in den kommenden Jahren Stück für Stück zu senken. Schafft ein Mineralölunternehmen die vorgegebenen Quoten nicht, muss es eine Strafe zahlen oder kann Verschmutzungsrechte von E-Autobesitzern kaufen.
Privatpersonen können seit Anfang 2022 ihre THG-Quote, die sie als Halter eines Elektrofahrzeugs automatisch besitzen, auf dem freien Markt verkaufen. Plug-in-Hybride sind aber ausgeschlossen.
Wer am THG-Quotenhandel teilnehmen möchte, muss sich an einen Zwischenhändler wenden. Dieser sammelt die THG-Quote vieler E-Autobesitzer und verkauft sie im Paket an Unternehmen weiter, die mehr CO2-Emissionen produzieren als ihnen eigentlich zustehen.
Um an das Geld zu kommen, sucht man sich online einen Zwischenhändler, registriert dort sein E-Auto und schickt eine Kopie des Fahrzeugscheins zu, z. B. als Scan oder Foto.
Nähere Informationen gibt’s beim ADAC. Einen Vergleich der Zwischenhändler hat electrive.net zusammengestellt.
Finanzielle Folgen bei Umzug ins Ausland
Wenn Sie eine staatliche Prämie für Ihr Elektroauto erhalten haben, sei es in Deutschland oder in einem anderen EU-Land, muss das Fahrzeug meist eine gewisse Zeit auf Ihren Namen und in dem jeweiligen Land zugelassen bleiben, in dem Sie die Prämie erhalten haben.
Wenn Sie vor Ablauf dieser Haltefrist mit dem Auto ins Ausland umziehen, kann dies Auswirkungen auf die Förderung haben. Schlimmstenfalls ist diese zurückzuzahlen.
Im Einzelfall kann sich der Blick über die Grenze lohnen
Rechtlich gesehen ist der Kauf im EU-Ausland dank des europäischen Binnenmarktes problemlos möglich. Händler aus dem Ausland dürfen den Verkauf an Personen aus Deutschland nicht einfach so verweigern. Dies wäre eine unzulässige Form der Diskriminierung bzw. des Geoblockings.
Ob sich der Kauf wirtschaftlich lohnt, ist eine Frage des Einzelfalls. Gegenwärtig scheint es sich in den meisten Fällen nicht zu rechnen, im EU-Ausland ein Elektrofahrzeug zu kaufen. Dies kann sich allerdings auch schnell ändern. Zum Beispiel, wenn sich die Bedingungen für die staatliche Förderung der Elektromobilität ändern oder ein größerer Gebrauchtwagenmarkt entsteht.
Im Augenblick liegt in Deutschland der Nettolistenpreis von Elektrofahrzeugen meist unter denen in anderen EU-Staaten.
Hinzu kommt, dass man für den Erhalt des Umweltbonus hierzulande einen Händlerrabatt nachweisenmuss.
Gewährt der Händler nicht den in den Förderrichtlinien geforderten Rabatt, gibt es auch keine staatliche Prämie. Dies gilt für neue und gebrauchte Fahrzeuge.
Es kann aber sein, dass sich der Blick über die Grenze lohnt. Denn gegenwärtig sind E-Autos Mangelware und die Lieferzeiten lang. Je nach Land, Fahrzeugmodell und Angebot kann es sein, dass Sie im Ausland schneller fündig werden.
Wer sich für den Kauf im Ausland entscheidet, sollte neben den Förderbedingungen für E-Autos auch die üblichen Besonderheiten beim grenzübergreifenden Autokauf beachten.
Bei Neufahrzeugen gilt die Besonderheit, dass die Mehrwertsteuer im Land der Zulassung zu zahlen ist. Hinzu kommen Fragen rund um das Thema Überführung und Zulassung.
Fahrzeugkauf im Ausland und Zulassung in Deutschland
Unabhängig davon, ob Sie ein Elektroauto oder einen Verbrenner im EU-Ausland kaufen, gibt es einige Besonderheiten bei der Zulassung und Überführung zu beachten.
Hier gibt´s ausführliche Informationen zum Autokauf in der EU und zur Überführung und Zulassung.
Gewährleistung beim Kauf eines E-Autos
Beim Kauf eines E-Autos im EU-Ausland können Sie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Diese gelten bei Neufahrzeugen zwei, bei Gebrauchtfahrzeugen mindestens ein Jahr lang.
Daneben geben die meisten Hersteller eine Garantie auf Neuwagen.
Bei gebrauchten Fahrzeugen gibt´s gegen Aufpreis oft eine Gebrauchtwagengarantie durch den Verkäufer.
Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie
Das Gewährleistungsrecht ist gesetzlich festgelegt und gilt immer und in vollem Umfang. Das heißt, einzelne Fahrzeugteile (z. B. Verschleißteile) dürfen nicht ausgeschlossen werden.
Ist beispielsweise der Akku defekt, muss der Verkäufer die gesamten Kosten der Reparatur übernehmen, sprich Material-, Arbeits- sowie Transportkosten.
Und es gilt bei den gesetzlichen Gewährleistungsrechten zu Gunsten des Käufers eine sog. Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass bei Kauf nach dem 1. Januar 2022 innerhalb des ersten Jahres von Gesetzes wegen vermutet wird, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat und dem Käufer deshalb Mängelrechte zustehen.
Der Verkäufer kann diese Vermutung nur erschüttern, wenn er beweisen kann, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorlag, sondern auf eine (unsachgemäße) Verwendung durch den Käufer zurückzuführen ist.
Bei der Garantie gilt hingen das, was Verkäufer oder Hersteller vertraglich in den Garantiebedingungen festlegen.
Bis zu 8 Jahre Garantie auf Elektroauto-Batterie
Bei einem Elektroauto gehört der Akku mit zu den teuersten Bauteilen. Sein Austausch kostet oft mehr als ein Viertel des Neuwagenpreises. Umso wichtiger ist es, dass Verbraucher hier gut abgesichert sind.
Auch wenn clevere Batteriesteuerungs-Systeme bei E-Fahrzeugen verhindern, dass die Leistungsfähigkeit der Akkus schnell nachlässt, kann es zu einem Defekt des Akkus kommen.
Aus diesem Grunde garantierten die Hersteller häufig für einen gewissen Zeitraum (in der Regel bis zu 8 Jahre) und für eine Laufleistung von etwa 160.000 km den Erhalt der Ladekapazität ihrer Akkus. Dabei wird eine Restladekapazität von 80 % als mangelfrei definiert.
Falsches Laden kann zum Ausschluss der Garantie führen.
Genauso, wenn das Fahrzeug für längere Zeit steht. Dies kann es zu einer Tiefenentladung und damit zu irreparablen Akkuschäden führen.
Tipps:
- Lassen Sie sich beim Kauf eines gebrauchten Elektrofahrzeugs vom Verkäufer schriftlich bestätigen, dass der Akku regelmäßig nachgeladen wurde.
- Machen Sie sich mit den Ladeempfehlungen des jeweiligen Herstellers vertraut.
- Setzen Sie bei defekten Akkus nicht allein auf die Garantie, sondern berufen Sie sich auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gemäß dieser Rechte muss Ihnen der Verkäufer im ersten Jahr einen Fehlgebrauch nachweisen können. Kann er dies nicht, ist er zum kostenfreien Austausch des Akkus verpflichtet.
Häufig verwechseln Verkäufer die Garantie und das Gewährleistungsrecht. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung und zur Garantie.
Gewährleistung auf digitale Elemente des E-Fahrzeugs
Mit all seinen Steuersystemen ist ein Elektroauto so etwas wie ein fahrender Computer. Umso wichtiger ist es, dass die Software immer auf dem neuesten Stand ist und auch einwandfrei funktioniert.
Als Käufer sind Sie dazu verpflichtet, die empfohlenen Updates immer durchzuführen, ansonsten kann dies dazu führen, dass Gewährleistungs- und Garantieansprüche verloren gehen.
Auf der anderen Seite sind Hersteller in der Pflicht, Ihnen mangelfreie Updates zu liefern und dafür zu sorgen, dass Sie immer Zugang zu der notwendigen Software haben.
Ist die Software fehlerhaft, liegt z. B. ein Programmierfehler vor, können Sie auch hier Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Anders als bei physischen Mängeln ist die Frist nicht auf zwei Jahre beschränkt, sondern gilt zunächst einmal unbegrenzt bzw. so lange, wie Updates zur Verfügung gestellt werden.
Beim Kauf eines E-Autos ist der Autohändler bei Vertragsschluss verpflichtet, Sie umfassend über die Updateversorgung aufzuklären.