Schlichtungsstellen für Bankgeschäfte und Geldanlagen
Sie haben eine Streitigkeit mit einer Bank? Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde an eine der spezialisierten Schlichtungsstellen; zum Beispiel, wenn es um Verbraucherkredite, Überweisungen oder Geldanlagen geht.

Wie finde ich die richtige Schlichtungsstelle?
Prüfen Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ob Ihre Bank bei einer Schlichtungsstelle Mitglied ist.
In allen anderen Fällen ist entweder die Bundesbank oder die BaFin zuständig.
Bankgeschäfte
Verbraucher können sich an folgende Schlichtungsstellen wenden:
Schlichtungsstelle beim DSGV – Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.*
Behandelt Beschwerden gegen Sparkassen mit Sitz in fast allen Bundesländern.
Charlottenstr. 47
10117 Berlin
Tel.: 030 / 20 22 51 510
E-Mail: info@s-schlichtungsstelle.de
Zusatzinformationen:
Wann zuständig: (Liste unter „Teilnehmende Institute“: dsgv.de/verband/schlichtung.html)
- Zahlungskonto und Zahlungsleistungen
- Kredit (ohne Hypothekenkredite/Darlehen für Immobilien)
- Hypothekenkredite/Darlehen für Immobilien
- Sparen
- Investitionen, Rentenfonds und Wertpapiere
- Im Einzelnen ist die Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten aus § 14 Absatz 1 Satz 1 UKlaG und darüber hinaus für alle weiteren Streitigkeiten über sämtliche von den Mitgliedsinstituten angebotenen Produkte und Dienstleistungen zuständig
Kosten: Kostenfrei für Verbraucher. 150 € – 350 € für Unternehmen.
Verfahrensdauer: Durchschnittlich 3 Monate.
Verbindlichkeit: Vorschlag nicht verbindlich.
Zum Formular: Antrag stellen – DSGV Schlichtungsstelle
Andere Sparkassen sind regionalen Schlichtungsstellen angeschlossen:
Die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg*
Die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg ist zuständig für Streitigkeiten mit einem am Verfahren teilnehmenden Institut über sämtliche von diesem Institut angebotenen Produkte und Dienstleistungen.
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 / 12 77 78 43
E-Mail: schlichtung@sv-bw.de
Zusatzinformationen:
Wann zuständig: Sparkassen in Baden-Württemberg (siehe Liste)
- Zahlungskonto und Zahlungsleistungen
- Kredit (ohne Hypothekenkredite/Darlehen für Immobilien)
- Hypothekenkredite/Darlehen für Immobilien
- Sparen
- Investitionen, Rentenfonds und Wertpapiere
- Im Einzelnen ist die Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten aus § 14 Absatz 1 Satz 1 UKlaG und darüber hinaus für alle weiteren Streitigkeiten über sämtliche von den teilnehmenden Instituten angebotenen Produkte und Dienstleistungen zuständig
Kosten: Kostenfrei für Verbraucher.
Verfahrensdauer: Durchschnittlich 3 Monate.
Verbindlichkeit: Vorschlag nicht verbindlich, außer bei Bürgerkonten.
Zum Formular: beschwerdeformular.pdf
Die Schlichtungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein
Schlichtungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein kann bei allen Meinungsverschiedenheiten mit schleswig-holsteinischen Sparkassen kontaktiert werden.
Faluner Weg 6
24109 Kiel
Tel.: 0431 / 53 35 511
E-Mail: schlichtungsstelle@sgvsh.de
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken schlichtet Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Volks- und Raiffeisenbanken, die Mitglied der Kundenbeschwerdestelle sind.
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Tel.: 030 / 20 21 16 39
E-Mail: kundenbeschwerdestelle@bvr.de
Zusatzinformationen:
Wann zuständig:
Für alle deutschen Genossenschaftsbanken, die Mitglied im BVR sind und sich dem Verfahren freiwillig angeschlossen haben.
- Zahlungskonto und Zahlungsleistungen
- Kredit (ohne Hypothekenkredite/Darlehen für Immobilien)
- Hypothekenkredite/Darlehen für Immobilien
- Sparen
- Investitionen, Rentenfonds und Wertpapiere
Kosten: Kostenfrei für Verbraucher. 150 € für Unternehmen.
Verfahrensdauer: Durchschnittlich 3 Monate.
Verbindlichkeit: Vorschlag nicht verbindlich.
Zum Formular: Beschwerdeformular(ausfuellbar).pdf (auch online möglich über Link oben)
Der Ombudsmann der privaten Banken behandelt Verbraucherbeschwerden gegen Privatbanken, die Mitglied bei der Schlichtungsstellstelle sind.
Bindende Entscheidungen: Schlichtungssprüche sind für die Bank bindend, wenn der Beschwerdegegenstand den Betrag von 10.000 Euro nicht übersteigt.
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Tel.: 030 / 16 63 31 66
E-Mail: ombudsmann@bdb.de
Zusatzinformationen:
Wann zuständig: Teilnehmende Banken… | Bankenverband
- Zahlungskonto und Zahlungsleistungen
- Kredit (ohne Hypothekenkredite / Darlehen für Immobilien)
- Hypothekenkredite / Darlehen für Immobilien
- Sparen
- Investitionen, Rentenfonds und Wertpapier
- Im Einzelnen ist die Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten aus § 14 Absatz 1 Satz 1 UKlaG und darüber hinaus für alle weiteren Streitigkeiten über sämtliche von den teilnehmenden Banken angebotenen Produkte und Dienstleistungen zuständig
Kosten: Kostenfrei für Verbraucher und für Unternehmen.
Verfahrensdauer: Durchschnittlich 6 Monate.
Verbindlichkeit: Schlichtungssprüche sind nach der Verfahrensordnung für die Bank bindend, wenn der Beschwerdegegenstand den Betrag von 10.000 € nicht übersteigt. Darüber hinaus, nur wenn beide Parteien zustimmen.
Zum Formular: Schlichtungsantrag stellen… | Bankenverband
Das Schlichtungsverfahren der öffentlichen Banken behandelt Beschwerden von Verbrauchern gegen Landesbanken, Förderbanken und Landesbausparkassen, die Mitglied der Schlichtungsstelle sind.
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
Tel.: 030 / 81 92 295
E-Mail: ombudsmann@voeb-kbs.de
Zusatzinformationen:
Wann zuständig: Teilnehmende Institute
- Zahlungskonto und Zahlungsleistungen
- Kredit (ohne Hypothekenkredite / Darlehen für Immobilien)
- Hypothekenkredite / Darlehen für Immobilien
- Sparen
- Investitionen, Rentenfonds und Wertpapier
- Im Einzelnen ist die Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten aus § 14 Absatz 1 Satz 1 UKlaG und darüber hinaus für alle weiteren Streitigkeiten über sämtliche von den teilnehmenden Banken angebotenen Produkte und Dienstleistungen zuständig
Kosten: Kostenfrei für Verbraucher. Mögliche Kosten für Unternehmen: 100 €.
Verfahrensdauer: Durchschnittlich 3 Monate.
Verbindlichkeit: keine Angabe
Zum Formular: Beschwerdeformular, Formblatt, dass keine Ablehnungsgründe vorliegen
Die Schlichtungsstelle Bausparen behandelt Beschwerden von Verbrauchern gegen private Bausparkassen, die Mitglied der Schlichtungsstelle sind.
Verband der Privaten Bausparkassen e. V.
Schlichtungsstelle Bausparen
Postfach 30 30 79
10730 Berlin
Tel.: 030 / 59 00 91 -500 oder -550
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
Zusatzinformationen:
Wann zuständig: Mitgliederverzeichnis_20240903.pdf
- Kredit (ohne Hypothekenkredite / Darlehen für Immobilien)
- Hypothekenkredite / Darlehen für Immobilien
- Sparen
- Im Einzelnen ist die Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten aus § 14 Absatz 1 Satz 1 UKlaG und darüber hinaus für alle weiteren Streitigkeiten über sämtliche von privaten Bausparkassen angebotenen Produkte und Dienstleistungen zuständig
Kosten: Kostenfrei für Verbraucher und für Unternehmen.
Verfahrensdauer: Durchschnittlich 4 Monate.
Verbindlichkeit: Verbindlich, wenn beide Parteien dem Vorschlang zustimmen.
Zum Formular: Schlichtungsantrag einreichen – Schlichtungsstelle
Und wenn die Bank nicht Mitglied einer Schlichtungsstelle ist? Dann sind Verbraucher hier richtig:
Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank*
Sie ist zuständig, wenn Sie eine Beschwerde gegen eine Bank einreichen wollen, die keiner der zuvor genannten Verbraucherschlichtungsstellen angeschlossen ist (Auffangschlichtungsstelle für Bankgeschäfte). Sind Sie sich nicht sicher, dann fragen Sie bei der Bundesbank nach.
Postfach 10 06 02
60006 Frankfurt am Main
Tel.: 069/9566 3232
Zusatzinformationen:
Wann zuständig?
- dem Fernabsatz von Finanzdienstleistungen,
- Verbraucherdarlehen und sonstigen Finanzierungshilfen, wie etwa bestimmte Leasinggeschäfte und Teilzahlungsgeschäfte sowie deren Vermittlung,
- Zahlungsdiensten, wie z. B. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen,
- Basiskonten, dem Wechsel des Zahlungskontos und den Informationen zu Zahlungskonten.
- Im Einzelnen ist die Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten aus 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 UKlaG zuständig, wenn es für die Streitigkeit keine zuständige anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle gibt.
Ist eine Auffangschlichtungsstelle für Bankgeschäfte.
Kosten: Kostenlos für Verbraucher. 200 € für Unternehmen.
Verfahrensdauer: Durchschnittlich 6 Monate.
Verbindlichkeit: nur wenn beide Parteien innerhalb von 6 Wochen den Vorschlag annehmen.
Zum Formular: Online-Antrag | Deutsche Bundesbank
Geldanlagen
Verbraucher können sich an folgende Schlichtungsstellen wenden:
vermittelt beispielsweise in Streitigkeiten über offene und geschlossene Fonds, Sparverträge auf Fondsbasis oder Depotverträge. Voraussetzung ist: Das Unternehmen ist der Schlichtungsstelle angeschlossen.
Praxistipp: Den Antrag können Sie online einreichen.
Bindende Entscheidungen: Bis zu einem Beschwerdewert von insgesamt 10.000 Euro sind Schlichtungsvorschläge für das Unternehmen bindend. Verbraucher hingegen können die Entscheidung ablehnen.
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Tel.: 030 / 64 49 04 60
E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
Zusatzinformationen:
Wann zuständig: Mitglieder
- Sparen
- Investitionen, Rentenfonds und Wertpapiere
- Im Einzelnen ist die Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten aus § 14 Absatz 1 Satz 1 UKlaG und darüber hinaus für alle weiteren Streitigkeiten über sämtliche von den teilnehmenden Unternehmen angebotenen Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen zuständig.
Kosten: Kostenfrei für Verbraucher.
Verfahrensdauer: Durchschnittlich 3 Monate.
Verbindlichkeit: Bis zu einem Beschwerdewert von insgesamt 10.000 € sind Schlichtungsvorschläge für das Unternehmen bindend, wenn die Rechtssache ohne grundsätzliche Bedeutung ist und der Verbraucher dem Schlichtungsvorschlag zustimmt. Verbindlich, wenn beide Parteien dem Vorschlang zustimmen.
Zum Formular: Schlichtungsantrag
hilft Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Anbietern von Beteiligungen an geschlossenen Investmentvermögen und geschlossenen Fonds. Voraussetzung ist: Der Anbieter ist Mitglied der Schlichtungsstelle. Anträge können online eingereicht werden.
Bindende Entscheidungen: Bis zu einem Beschwerdewert von insgesamt 10.000 Euro sind Schlichtungsvorschläge für das Unternehmen bindend. Verbraucher hingegen können die Entscheidung ablehnen.
Postfach 61 02 69
10924 Berlin
Tel.: 030/25761690
E-Mail: info@ombudsstelle.com
Zusatzinformationen:
Wann zuständig: Angeschlossene Unternehmen – Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen (auch Unternehmen außerhalb von Deutschland sind gelistet)
- Sparen
- Andere Finanzdienstleistungen
- Im Einzelnen ist die Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten aus § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 UKlaG und darüber hinaus für Streitigkeiten, die das durch eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds begründete rechtliche Verhältnis des Antragstellers zum Antragsgegner sowie alle mit der Verwaltung der Fondsbeteiligung des Antragstellers im Zusammenhang stehenden Sachverhalte zum Gegenstand haben, zuständig.
Kosten: Kostenfrei für Verbraucher.
Verfahrensdauer: Durchschnittlich 4 Monate.
Verbindlichkeit: Bis zu einem Beschwerdewert von insgesamt 10.000 € sind Schlichtungsvorschläge für das Unternehmen bindend, wenn die Rechtssache ohne grundsätzliche Bedeutung ist und der Verbraucher dem Schlichtungsvorschlag zustimmt. Verbindlich, wenn beide Parteien dem Vorschlang zustimmen.
Zum Formular: Antragsformular – Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen
schlichtet bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbrauchern und einem Unternehmen, das Mitglied des Verbandes ist oder sich dem Verfahren angeschlossen hat. Die Streitigkeit muss in Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen stehen. VuV-Mitgliedsunternehmen sind verpflichtet, an dem Verfahren teilzunehmen. Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es an die Ombudsstelle.
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
Tel.: 069/660550110
E-Mail: contact@vuv-ombudsstelle.de
Zusatzinformationen:
Wann zuständig: Teilnehmer — VuV-Ombudsstelle – Anlaufstelle bei Verbraucherbeschwerden mit einer unabhängigen Vermögensverwaltung
- Investitionen, Rentenfonds und Wertpapiere
- Im Einzelnen ist die Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten aus § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 UKlaG zuständig, soweit der Anspruch in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Streitigkeit aus Finanzdienstleistungsgeschäften (§ 1 Absatz 1a des Kreditwesengesetzes) oder vergleichbaren Dienstleistungen steht.
Kosten: Kostenfrei für Verbraucher.
Verfahrensdauer: Durchschnittlich 2 Monate.
Verbindlichkeit: Bis zu einem Beschwerdewert von insgesamt 10.000 € sind Schlichtungsvorschläge für das Unternehmen bindend, wenn die Rechtssache ohne grundsätzliche Bedeutung ist und der Verbraucher dem Schlichtungsvorschlag zustimmt. Verbindlich, wenn beide Parteien dem Vorschlang zustimmen.
Zum Formular: Schlichtungsantrag — VuV-Ombudsstelle – Anlaufstelle bei Verbraucherbeschwerden mit einer unabhängigen Vermögensverwaltung
Und wenn der Anbieter der Geldanlage nicht Mitglied einer Schlichtungsstelle ist? Dann sind Verbraucher hier richtig:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)*
ist als Schlichtungsstelle zuständig, wenn keine andere Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist (Auffangschlichtungsstelle für Geldanlagen). Weitere Voraussetzung ist: Das Unternehmen unterliegt der Bankenaufsicht. Sind Sie sich nicht sicher, dann fragen Sie bei der BaFin nach.
Schlichtungsstelle bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZR 3
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Tel.: 0228/41080
Fax: 0228/4108 62299
E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de
Zusatzinformationen:
Wann zuständig:
- aus dem Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB), beispielsweise zu Fonds, oder
- im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) oder Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des KWG betreffen, bei nach dem KWG beaufsichtigten Unternehmen. Dies betrifft beispielsweise Streitigkeiten zu Wertpapieren.
- Finanzdienstleistungen: Sparen; Andere; Investitionen, Rentenfonds und Wertpapiere
Ist eine Auffangschlichtungsstelle für Geldanlagen.
Wenn Sie nicht auffangen kann, dann ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes zuständig.
Kosten: Kostenlos für Verbraucher. 200 € für Unternehmen.
Verfahrensdauer: Durchschnittlich 6 Monate.
Verbindlichkeit: nur wenn beide Parteien innerhalb von 6 Wochen den Vorschlag annehmen.
Zum Formular: Antrag auf Streitschlichtung – Seite Schlichtungsverfahren Schritt 1 von 9
Vermittler von Finanzdienstleistungen
ist zuständig, wenn Sie eine Streitigkeit über die Beratung zu oder Vermittlung von Versicherungen, Finanzanlagen oder Bankgeschäften haben und der Vermittler Mitglied der Schlichtungsstelle ist oder sich zur Teilnahme bereit erklärt hat.
Postfach 10 14 24
20009 Hamburg
Tel.: 040/696508-90
E-Mail: kontakt@schlichtung-finanzberatung.de
Zusatzinformationen:
Wann zuständig:
- Zahlungskonto und Zahlungsleistungen
- Kredit (ohne Hypothekenkredite/Darlehen für Immobilien)
- Hypothekenkredite/Darlehen für Immobilien
- Sparen
- Investitionen, Rentenfonds und Wertpapiere
- Gebäude- und Hausratversicherungen
- Fahrzeugversicherungen
- Reiseversicherungen
- Krankheits- und Unfallversicherungen
- Lebensversicherungen
- Im Einzelnen ist die Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten aus § 14 Absatz 1 Satz 1 UKlaG und darüber hinaus für alle weiteren Streitigkeiten aus der Vermittlung oder Beratung hinsichtlich eines Finanzdienstleistungsgeschäfts zuständig.
Kosten: Kostenfrei für Verbraucher.
Verfahrensdauer: Durchschnittlich 3 Monate.
Verbindlichkeit: Verbindlich bei Zustimmung beider Parteien.
Zum Formular: Für Verbraucher | Schlichtungsstelle Finanzberatung
* Anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle
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