Reiserecht: Entschädigung bei Pauschalreisen

Das Pauschalreiserecht bietet Reisenden einen guten Schutz. Bei Reisemängeln können Sie eine Preisminderung verlangen. Wichtig: Mängel müssen unverzüglich bei der Reiseleitung vor Ort gemeldet werden. Ein weiterer Vorteil ist der Insolvenzschutz. Dieser schützt Sie gegen die Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters. Bei Zahlungsunfähigkeit der Airline oder des Hotels, muss Sie der Reiseveranstalter auf seine Kosten umbuchen.

Was ist eine Pauschalreise?

Eine Pauschalreise besteht immer aus mindestens zwei Hauptreiseleistungen, zum Beispiel Flug und Hotel. Zu den Pauschalreisen zählen aber auch Kreuzfahrten und Tagesreisen, die mehr als 500 Euro kosten.

Bucht ein Verbraucher eine Reise aufgrund eines bestimmten Konzertes, einer Veranstaltung oder eines Ausfluges, ist dies ebenfalls eine Pauschalreise, falls der Ticketpreis mehr als 25 Prozent des Reisepreises ausmacht.

Mit Einführung der überarbeiteten EU-Pauschalreiserichtlinie am 1. Juli 2018, wurde das klassische Modell der Pauschalreise auf digitale Buchungsprozesse ausgeweitet.

Dynamic Packaging

Der besondere Schutz der Pauschalreiserichtlinie gilt ebenfalls, wenn Sie mindestens zwei Reiseleistungen getrennt voneinander über ein Buchungsportal ausgewählt haben und diese anschließend zu einem Gesamtpaket mit Gesamtpreis zusammengefasst werden.

Beispiel

Frau Möller möchte Urlaub auf Ibiza machen und bucht auf der Seite eines Reiseveranstalters einen Flug. Noch während des Buchungsvorgangs reserviert sie sich ein passendes Hotel dazu. Der Vorteil beim Dynamic Packaging ist, dass der Reisende sein Reisepaket selbst zusammenstellen kann und die gleichen Rechte hat, wie ein Pauschalreisender.

 

Click-Through-Buchung

Ein weiteres neues Modell der Pauschalreise ist die „Click-through-Buchung“. Hier bucht der Reisende mehrere Reiseleistungen von verschiedenen Anbietern über eine Verlinkung / Weiterleitung innerhalb von 24 Stunden.

Beispiel

Herr Hase bucht einen Flug von Berlin nach Rom. Unmittelbar im Anschluss an die Reservierung werden ihm auf der Webseite des Anbieters Hotels und Mietwagen vorgeschlagen. Daraufhin entscheidet er sich für ein Hotel. Mit einem Klick wird er auf die Seite des Hotel-Anbieters weitergeleitet und bucht sich eine passende Unterkunft. Die Eingabe der persönlichen Daten und Zahlungsdaten entfällt, da der Anbieter des Fluges diese automatisch weiterleitet. Auch in diesem Fall handelt es sich um eine Pauschalreise.

Pauschalreise: Nachträgliche Preiserhöhung

Der Reisepreis darf bis 20 Tage vor Reisebeginn um 8 Prozent erhöht werden, zum Beispiel wenn die Kerosinpreise teurer geworden sind. Im Gegenzug haben Pauschalreisende Anspruch auf eine Senkung des Reisepreises, wenn diese Beträge fallen.

Welche Rechte haben Verbraucher bei Pauschalreisen?

Klärt Sie der Reiseveranstalter vor Vertragsabschluss nicht über Ihre Rechte auf, zum Beispiel Visumspflichten, und Sie können den Urlaub daher nicht antreten, haftet der Veranstalter für die entgagene Leistung.

Bei einem Reisemangel können Sie vom Reiseveranstalter die Beseitigung des Mangels verlangen. Ein Reisemangel liegt vor, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung gar nicht, unvollständig oder schlecht erbracht wurde.

Mögliche Szenarien: das gebuchte Zimmer mit Meerblick zeigt auf den Hinterhof oder das Buffet ist in kürzester Zeit leer gegessen, wird aber nicht mehr aufgefüllt. In solchen oder ähnlichen Fällen sollten Sie sich unverzüglich beim Reiseveranstalter (Reiseleitung vor Ort) beschweren, sich den Reisemangel schriftlich bestätigen lassen und dessen Beseitigung verlangen. Falls der Reiseveranstalter den Reisemangel nicht behebt, beheben kann oder nicht erreichbar ist, sollten Sie die gesetzliche 2-Jahres-Frist nicht ablaufen lassen, sondern sich so schnell wie möglich nach Ende des Urlaubs, schriftlich an den Reiseveranstalter wenden und Ihre Ansprüche geltend machen.

Wichtig

Bloße Unannehmlichkeiten, wie zum Beispiel lange Warteschlangen am Buffet, sind kein Reisemangel und berechtigen nicht zu einer Entschädigung oder Preisminderung.

Ein Paar läuft mit Gepäckstücken über einen Steg in Richtung Meer. Im Hintergrund sind kleine Wohnbungalows aus Stroh zu sehen.

Online-Broschüre: Ihre Rechte bei Pauschalreisen

Dank der EU haben Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, bestimmte Rechte. Erfahren Sie mehr über das EU-Pauschalreiserecht in unserer kostenlosen Online-Broschüre.

Dateigröße: 2,1 MB

Flugverspätung bei Pauschalreisen: Besteht Anspruch auf Entschädigung?

Ist der Flug Teil der Pauschalreise und der Abflug verspätet sich um mehr als vier Stunden, können Sie in der Regel ab der fünften Stunde fünf Prozent des Tagesreisepreises pro Stunde Flugverspätung verlangen. Dies gilt auch bei außergewöhnlichen Umständen.

Die „Kemptener Reisemängeltabelle“ sowie die "Frankfurter Tabelle" geben Anhaltspunkte wie hoch die Reisepreisminderung ausfallen könnte. Ansprüche können Sie gegenüber dem Reiseveranstalter oder beim Reisevermittler geltend machen.

Wenn Sie mit einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden am Zielflughafen ankommen oder der Flug gestrichen wurde, können Sie eine Entschädigung von der Airline verlangen. Die Höhe der Ausgleichszahlung ist von der Flugstrecke abhängig.

Pauschalreisen mit dem Zug

Sie haben eine Pauschalreise gebucht und die Bahnfahrt ist Teil der Reise? Sollten Sie Ihren Flug durch eine Zugverspätung verpassen, muss der Reiseveranstalter für den Schaden aufkommen und Sie auf einen anderen Flug umbuchen. Außerdem haben Sie aufgrund der Zugverspätung unter Umständen einen Anspruch auf Reisepreisminderung.

Wenn die Bahnfahrt nicht Teil der Pauschalreise ist, können Sie bei einer Verspätung ab 60 Minuten 25 Prozent, ab 120 Minuten 50 Prozent des Reisepreises vom Bahnunternehmen als Entschädigung verlangen.

Tipp

Prüfen Sie immer, ob "Rail & Fly" oder "Zug zum Flug" Bestandteil der Pauschalreise sind oder nicht!

Insolvenzschutz bei Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen sind die Sie gegen die Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters geschützt. Wurde die Reise noch nicht angetreten, erhalten Sie Ihr Geld zurück. Sind Sie bereits vor Ort, ist Ihre Heimreise gesichert. Bei Zahlungsunfähigkeit der Airline oder des Hotels muss Sie der Reiseveranstalter auf seine Kosten auf einen anderen Flug beziehungsweise auf ein anderes Hotel umbuchen.

Pauschalreise stornieren

Wenn Sie Ihren Urlaub nicht antreten können, dürfen Sie die Buchung bis zum Abreisetag stornieren, dafür werden aber meist Stornokosten fällig. Das gilt auch für Buchungen im Internet, denn hier gibt es kein 14-tägiges, kostenloses Widerrufsrecht wie zum Beispiel bei Online-Käufen.

Um die Stornokosten zu umgehen, können Sie Ihre Pauschalreise auch auf eine andere Person übertragen. Dies muss dem Reiseveranstalter allerdings spätestens 7 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden. Die Frist kann im Einzelfall kürzer sein.

Wird die Reise abgesagt, weil die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde oder aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, zum Beispiel bei Naturkatastrophen, muss der Veranstalter die Urlauber vor Reisebeginn darüber in Kenntnis setzen. Der Reisepreis muss innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet werden.

Hierbei gelten folgende Informations-Fristen:

  • 20 Tage im Voraus bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen
  • 7 Tage im Voraus bei einer Reisedauer von 2 bis 6 Tagen
  • 2 Tage im Voraus bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen

Der Reiseveranstalter muss die Kosten für bis zu drei Übernachtungen tragen, wenn er die Pauschalreisenden wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, nicht nach Hause zurückbefördern kann.

Wichtig

Im Falle einer Airline-Insolvenz kann sich die Anzahl der Übernachtungen verlängern. Vorausgesetzt: Die Rückbeförderung ist ein Teil der Pauschalreise.

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