Thomas-Cook-Pleite: Anmeldefrist für Ausgleichszahlung des Bundes bis Ende Mai 2021 möglich

Der britische Tourismuskonzern "Thomas Cook Group plc" hat am 23. September 2019 Insolvenz angemeldet.

Nur zwei Tage später stellten auch die deutschen Töchter Thomas Cook GmbH, Thomas Cook Touristik GmbH, Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, Thomas Cook Airport Service GmbH, Thomas Cook Vertriebs GmbH und Neckermann einen Insolvenzantrag.

Betroffene Pauschalurlauber können ihre Unterlagen zur Anmeldung für die Ausgleichszahlungen des Bundes noch bis zum 31. Mai 2021 einreichen.

Ist mein Reiseveranstalter von der Thomas-Cook-Insolvenz betroffen?

Gehen Sie zunächst sicher, dass Ihr Reiseveranstalter wirklich betroffen ist. Die Information hierzu finden Sie in Ihren Reisedokumenten / AGB.

Offiziell bestätigt sind die Insolvenzanträge folgender Gesellschaften

  • Thomas Cook Group plc
  • Thomas Cook GmbH
  • Thomas Cook Touristik GmbH
  • Bucher Reisen & Öger Tours GmbH
  • Thomas Cook Airport Service GmbH
  • Thomas Cook Vertriebs GmbH
  • NeckermannUrlaubswelt GmbH
  • Thomas Cook Austria AG
  • Thomas Cook Nederland B.V.
  • Thomas Cook France
  • Tour Vital Touristik GmbH
  • Thomas Cook International AG (TCI)
  • Thomas Cook Airlines Balearics

Mein Reiseveranstalter ist von der Pleite betroffen: Bekomme ich mein Geld zurück?

  • Schriftlich den Reiseveranstalter kontaktieren und um die Erstattung bereits gezahlter Anteile bitten.
  • Wer mit Kreditkarte bezahlt hat, kann bei seiner Bank ein sogenanntes Chargeback beantragen. Bankkunden haben allerdings keinen Rechtsanspruch auf die Rückbuchung. Eventuell nimmt die Bank diese aber aus Kulanz vor. Auch besteht die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter das Geld wieder zurückfordert.
  • Pauschalreisende sind über den Insolvenzschutz abgesichert. Der Sicherungsschein befindet sich in Ihren Reiseunterlagen. Falls Sie über eine der deutschen Thomas-Cook-Gesellschaften gebucht haben, wurde als Abwicklungsstelle der Dienstleister KAERA AG genannt.

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