FAQ: Digitales COVID-Zertifikat der EU

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Seit dem 1. Juli 2021 erleichtern digitale COVID-Zertifikate das Reisen in Europa.

Mittlerweile akzeptieren auch zahlreiche Nicht-EU-Länder die Bescheinigungen. 

Impfzertifikate ohne Booster-Impfung verlieren künftig neun Monate nach der Grundimmunisierung ihre Gültigkeit.

Wir beantworten häufig gestellte Fragen von Verbrauchern und Reisenden.

Video: Digitaler Impfnachweis

Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis

Nach der letzten verabreichten Impfdosis erhalten Sie im Impfzentrum oder in der Arztpraxis ein gedrucktes Dokument mit einem QR-Code ausgehändigt.

Andernfalls können Sie sich das COVID-Zertifikat kostenlos in einer Apotheke besorgen. Vorzulegen sind der gelbe Impfpass oder die ausgehändigte Impfkarte und ein Personalausweis oder Reisepass.

Mit folgenden Apps können Sie den QR-Code direkt nach Ausstellung auf Ihr Smartphone übertragen:

Bedenken Sie: Um grenzüberschreitend reisen zu können, müssen mindestens 14 Tage nach der letzten erforderlichen Impfdosis vergangen sein. 

Genesene oder negativ Getestete können sich ebenfalls digitale COVID-Zertifikate ausstellen lassen:   

  • Als genesen gelten Sie, wenn Sie eine Corona-Infektion überstanden haben (PCR-Befund) und das Testergebnis mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Sollte Ihre Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegen, benötigen Sie eine einmalige Impfung, um sich einen digitalen Impfnachweis ausstellen lassen zu können.
     
  • Digitale COVID-Zertifikate erhalten Sie auch für negative PCR-Tests (i.d.R. für 72 Stunden gültig) und Antigen-Tests (i.d.R. für 48 Stunden gültig).

Die COVID-Zertifikate erleichtern seit dem 1. Juli 2021 das Reisen innerhalb Europas. 

Auch 28 Nicht-EU-Länder (und Regionen) haben sich mittlerweile dem digitalen COVID-Zertifikatsystem der EU angeschlossen.

Mit entsprechendem Zertifikat entfällt grundsätzlich die Testpflicht bei Einreise und mögliche Quarantänebestimmungen vor Ort.

Achtung: Sofern die Infektionslage es (wieder) erfordert, können Mitgliedstaaten trotz digitalem COVID-Zertifikat auf Corona-Tests und / oder Quarantäne bestehen.

Solche Abweichungen vom Grundsatz der Test- und Quarantänefreiheit muss jedes Land im Vorfeld der Europäischen Kommission und allen anderen Mitgliedstaten mitteilen. Die Maßnahmen müssen begründet werden. Als Richtwert gilt das Ampelsystem der EU.

Im Übrigen werden Ihnen dieselben Rechte eingeräumt wie geimpften, getesteten oder genesenen Bürgern des jeweiligen Mitgliedstaates.

Im Umkehrschluss bedeutet dies: gibt es für diese Personengruppen in einem Land keine Erleichterungen von den Corona-Maßnahmen, können Sie sich auch als Reisender nicht darauf berufen.

Mit digitalem COVID-Zertifikat entfallen bei Rückreise nach Deutschland auch Quarantänebestimmungen Ihres Bundeslandes.

Ausnahmen sind möglich: So gilt etwa bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet weiter eine Quarantänepflicht.

Bei Einreise in ein anderes EU-Land (und EWR-Staaten) müssen Sie den QR-Code des digitalen COVID-Zertifikats auf Verlangen einfach vorzeigen, entweder in Papierform oder auf dem Smartphone.

Wundern Sie sich nicht, wenn die Informationen nach dem Scan auf Ihrem Smartphone (möglich mit der CovPass-App, Corona-Warn-App, oder Luca-App) nur auf Deutsch angezeigt werden.

Bei Einreise ins EU-Ausland können die QR-Codes von allen Mitgliedstaaten gelesen und überprüft werden.

Wir empfehlen dennoch, sowohl mit einem ausgedruckten QR-Code, als auch mit einer digitalen App-Version zu reisen. Immer benötigt wird bei Einreise in anderes EU-Land ein Personalausweis oder ein Reisepass.

Wichtig: Um mit digitalen COVID-Zertifikaten grenzüberschreitend reisen zu können, müssen mindestens 14 Tage nach der letzten Impfdosis vergangen sein.

Am 21. Dezember 2021 hat die EU-Kommission für Reisen innerhalb der EU einen verbindlichen Anerkennungszeitraum von neun Monaten für Impfzertifikate festgelegt. 

Ohne Booster-Impfung verlieren Impfzertifikate also neun Monate nach der Grundimmunisierung ihre Gültigkeit.

Die Regelung soll ab dem 1. Februar 2022 in Kraft treten.

Theoretisch ja.

Der gelbe Impfpass entspricht den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und soll als Dokument von allen Mitgliedstaaten akzeptiert werden.

Bei älteren Modellen des Impfpasses in den Farben Weiß, Grün oder Rot sieht das anders aus.

In Deutschland sind diese zwar noch gültig, auf internationalen Reisen werden sie aber unter Umständen nicht anerkannt.

Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt also vorsichtshalber einen gelben Impfpass ausstellen. 

Hinweis

Auch der gelbe Impfpass kann bei einer Kontrolle im EU-Ausland abgewiesen werden, weil er im Zielland nicht bekannt ist. 

Nehmen Sie daher immer auch den QR-Code des COVID-Zertifikats mit. Am besten ausgedruckt und in digitaler Form auf Ihrem Smartphone oder Tablet.

Nein.

Sie können in Europa auch ohne Corona-Schutzimpfung reisen.

Sie müssen sich dann aber an die Einreisebestimmungen und Corona-Maßnahmen halten, die in Ihrem Urlaubsland für Reisende ohne Impf- oder Testnachweis gelten.

Gleiches gilt natürlich für die Rückreise nach Deutschland.

Hier gelten die Bestimmungen in Ihrem Bundesland.

Informieren Sie sich daher beim Auswärtigen Amt zu den Reisebeschränkungen in Ihrem Urlaubsland.

Nein.

Mit den digitalen Zertifikaten sollen Beschränkungen gelockert werden.

Systematischen Grenzkontrollen wird es nicht geben.

Es kann aber sein, dass stichprobenartige Grenzkontrollen durchgeführt werden.

Es ist also nicht ausgeschlossen, dass Sie bei Einreise mit dem Auto oder dem Zug in ein anderes EU-Land nach einem Impfnachweis gefragt werden.

Notwendig ist das digitale COVID-Zertifikat bei Flugreisen (sofern kein negativer Corona-Test oder ein anderer Nachweis für eine Immunisierung vorgelegt werden kann).

Ja.

Die digitalen Zertifikate enthalten lediglich Name, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum sowie Informationen zu Impf-, Genesenen- oder Teststatus des Reisenden.

Bei der Erstellung des COVID-Zertifikats werden die Daten von der Impfstelle einmalig zur Unterzeichnung an das RKI gesendet.

Dort werden sie aber sofort wieder gelöscht.

Die Informationen sind dann nur noch auf Ihrem ausgedruckten Dokument oder digital auf Ihrem Smartphone vorhanden.

Eine elektronische Signatur bestätigt zudem die Echtheit der Zertifikate.

Überprüfen nun andere Mitgliedstaaten die Daten, werden diese weder gespeichert noch weitergeleitet.

Achtung

Die QR-Codes der Zertifikate lassen sich mehrfach einscannen.

Achten Sie darauf, dass diese nicht in fremde Hände geraten.

Ansonsten könnten Fremde versuchen, Ihren Impfnachweis missbräuchlich zu verwenden.

COVID-Zertifikate müssen immer mit einem amtlichen Lichtbildausweis abgeglichen werden.

Wie streng dies in den einzelnen EU-Ländern eingehalten wird, bleibt abzuwarten.

Nein.

Wenn Sie Ihr digitales COVID-Zertifikat nicht mehr aufrufen können (Smartphone verloren, gestohlen oder kaputt), können Sie sich in Deutschland in teilnehmenden Apotheken oder bei Ihrem Hausarzt ein neues Dokument ausstellen lassen.

Im EU-Ausland ist dies nach unseren Erkenntnissen nicht möglich.

Auch dann nicht, wenn Sie vollständig geimpft sind und Ihren gelben Impfpass dabeihaben.

Digitale COVID-Zertifikate werden in den einzelnen EU-Ländern (bisher) nur ausgestellt, wenn Bürger*innen ausschließlich im jeweiligen Land geimpft / getestet wurden.

Gehen Sie also auf Nummer sicher und tragen Sie den QR-Code immer in doppelter Ausführung bei sich, einmal digital auf einem mobilen Gerät und einmal ausgedruckt in Papierform.

Nur Personen, die mit Impfstoffen geimpft wurden, die in der EU zugelassen sind, können problemlos in andere Mitgliedstaaten einreisen.

Das heißt, die Vakzine von AstrazenecaBiontech / PfizerJohnson & Johnson und Moderna werden EU-weit anerkannt.

Dies gilt auch für Mischimpfungen, wie Astrazeneca und Biontech / Pfizer.

Ausnahmen

EU-Ländern ist es erlaubt, Touristen einreisen zu lassen, die mit Impfstoffen geimpft sind, die in der EU noch nicht zugelassen sind, etwa Sputnik V aus Russland.

Die Regelungen kann jedes Land selbst festlegen.

Wichtig: Um mit digitalen COVID-Zertifikaten reisen zu können, müssen mindestens 14 Tage nach der letzten Impfdosis vergangen sein.

Der digitale Impfpass wird in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. 

Zudem haben sich 28 Nicht-EU-Länder (und Regionen) dem digitalen COVID-Zertifikatsystem der EU angeschlossen. Akzeptiert werden die Bescheinigungen somit auch in 

  • Albanien
  • Andorra
  • Armenien
  • Kap Verde
  • El Salvador 
  • Färöer
  • Georgien
  • Israel
  • Island
  • Libanon
  • Liechtenstein
  • Moldau
  • Monaco
  • Marokko
  • Neuseeland
  • Nordmazedonien
  • Norwegen
  • Panama
  • San Marino
  • Serbien
  • Singapur
  • Schweiz
  • Togo
  • Türkei
  • Ukraine
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigtes Königreich
  • Vatikanstadt

Die digitalen COVID-Zertifikate sind in erster Linie für den freien Verkehr von Reisenden innerhalb der EU bestimmt.

Aber auch der Zugang zu Hotels, Restaurants, kulturellen Aktivitäten etc. sollte mit dem Dokument in allen Mitgliedstaaten problemlos möglich sein.

Für den Fall, dass in Ihrem Urlaubsland eine vollständige Impfung für das Betreten einer Einrichtung verlangt wird, sollten Sie immer auch einen Papierausdruck Ihres Zertifikats dabeihaben. Auf diesem ist der Impfstatus in deutscher und englischer Sprache aufgeführt.

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