Coronavirus: Reisehinweise und Reisewarnungen
Sie wollen trotz Corona in Urlaub fahren? Wir geben Tipps zur Reisebuchung in Coronazeiten. Sei es auf unserer Webseite oder im Podcast.
Informationen zum Reiserecht finden Sie unter: Coronavirus und Reisen: Was Reisende jetzt wissen müssen.
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Digitaler Impfausweis in Europa
Seit 1. Juli 2021 erleichtern digitale COVID-Zertifikate das Reisen in Europa.
In unseren FAQ beantworten wir die häufigst gestellten Fragen zu diesem Thema.
Video: EU beschließt digitalen Impfausweis
Tipps für die Reisebuchung in Corona-Zeiten
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Verunsicherung unter Urlaubern groß. Wer dennoch kurzfristig verreisen möchten, sollte folgendes beachten:
- Reisehinweise und Reisewarnungen verfolgen
Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuelle Corona-Lage beim Auswärtigen Amt oder Re-Open EU.
- Kommt eine Pauschalreise für Sie infrage?
Bei Pauschalreisen haben Sie bessere Chancen, die gebuchte Reise kostenlos zu stornieren, wenn für den gebuchten Zeitraum eine Reisewarnung ausgesprochen wird oder es im Urlaubsland zu einem Lockdown kommt, als bei einer Individualreise.
- Muss ich mit Einschränkungen im Hotel rechnen?
Fragen Sie vor der Buchung nach, ob Sie mit Einschränkungen im Hotel rechnen müssen. Vielleicht darf der Wellness-, der Fitness-Bereich oder der Pool nicht genutzt werden. Hat der Reiseveranstalter Sie vor Ihrer Buchung entsprechend informiert, können Sie das hinterher nämlich nicht als Reisemangel reklamieren und eine Minderung des Reisepreises verlangen.
- Achten Sie bei Individualreisen auf kostenlose Stornierungsmöglichkeiten
Lesen Sie sich vorab die Storno-Regelungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters durch. Vielleicht wird eine kostenlose Storno-Möglichkeit angeboten. Fragen Sie im Zweifelsfall nach.
- Besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung?
Klären Sie vor der Buchung, ob eine Möglichkeit zur kostenlosen Umbuchung besteht. So können Sie den Urlaub im Falle einer erneuten Welle oder eines Lockdowns auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
- Kann ich eine Stornierungs-Option dazubuchen?
Fragen Sie beim Anbieter nach, ob Stornierungspakete angeboten werden oder hinzugebucht werden können. Wenn die Reiseleistung kostenintensiv ist, kann es sich nämlich lohnen, für wenige Euro eine Stornierungs-Option hinzuzubuchen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Reisehinweis und einer Reisewarnung?
Ein Reisehinweis informiert unter anderem über die Besonderheiten eines Landes sowie relevante Einreise- und Zollbestimmungen.
Eine Reisewarnung wird immer dann ausgesprochen, wenn für Reisende eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht.
Schließlich gibt es noch den Sicherheitshinweis. Dabei wird auf länderspezifische Risiken für Reisende im Ausland aufmerksam gemacht.
Pauschalreisen & Individualreisen: Einreiseverbot wegen Coronavirus
Laut dem deutschen Reiserechtsexperten Prof. Dr. Ernst Führich handelt es sich bei einem behördlich verhängten Einreiseverbot um einen Fall von höherer Gewalt.
Pauschalreisen und individuell gebuchte Flüge können demnach kostenlos storniert werden.
Sie können bei individuell gebuchten Leistungen gegenüber der Fluggesellschaft auch mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage für den Vertrag argumentieren, wenn Sie einen Aufenthalt in dem betroffenen Land geplant hatten.
Dies können Sie beispielsweise durch die Hotelbuchung nachweisen.
Wie bei vielen Fragen zum Thema Coronavirus ist auch diese bislang ungeklärt.
Das letzte Wort bei der Auslegung der Gesetze haben infolgedessen die Gerichte.
Ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen seitens der Airline besteht in einem solchen Fall nicht.
Online Broschüre: Auf Pauschalreise durch Europa
Dank der EU haben Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, Rechte, z. B. wenn die Reise abgesagt wird oder Mängel aufweist. Wir erklären die Rechtslage kurz und knapp.
Dateigröße: 2,1 MB
Deutschland: Einreise- und Quarantäneregeln
Informationen zu den Einreiseregelungen stellt das Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung.
Informationen zu den Quarantänepflichten finden Sie in den Corona-Bestimmungen der Bundesländer.
Informationen für Inlands- und Auslandsreisen gibt es bei der Bundesregierung.
Was bringen Corona Reise Versicherungen?
Wer bei der Urlaubsplanung auf einen Corona-Reiseschutz setzt, um im Fall der Fälle kostenfrei stornieren zu können, sollte die Vertragsinhalte aufmerksam lesen. Macht Corona die Reisepläne zunichte, könnten Urlauber trotz Versicherungsschutz nämlich leer ausgehen.
„Unser Corona-Reiseschutz – perfekte Sicherheit für Ihre Reise“. Mit solchen und ähnlichen Sätzen werden Corona-Versicherungen beworben. Es entsteht der Eindruck, dass die Reise problemlos storniert werden kann. Leider ist dies nicht der Fall.
Meist handelt es sich um eine Erweiterung der Reiserücktritts- oder abbruchversicherung. Abgedeckt sind hauptsächlich folgende Ereignisse:
- Anordnung einer Isolation: Wenn Sie vor Antritt der Reise aufgrund einer COVID-Erkrankung in häusliche Quarantäne müssen.
- Verweigerung der Aus- oder Rückreise: Wenn beispielsweise das Flughafenpersonal bei Ihnen eine erhöhte Temperatur feststellt und Sie nicht mitfliegen lässt.
- Vorzeitiger Reiseabbruch: Sie erkranken während des Urlaubs an Corona. Durch die vor Ort angeordnete Quarantäne oder frühzeitige Rückreise entstehen zusätzliche Unterkunfts- und Transportkosten.
Nur in diesen und wenigen anderen Fällen werden die Kosten durch die Versicherung übernommen. Der Reiseschutz gilt nämlich nur, wenn ein persönlicher Verhinderungsgrund vorliegt. Dies kann auch eine andere schwere Erkrankung, ein Unfall, eine betriebsbedingte Kündigung oder der Tod eines nahen Angehörigen sein.
Wer aufgrund einer Corona-Reisewarnung storniert oder weil er Angst hat, sich mit Corona zu infizieren, erhält kein Geld zurück.
Besondere Aufmerksamkeit bei Abschluss ausländischer Versicherungen
Reisende, die bei einem Unternehmen aus dem EU-Ausland eine Pauschal- oder Individualreise buchen und dort einen Zusatzschutz abschließen wollen, sollten folgendes klären:
- Wer ist mein Vertragspartner? Meist sitzt der Versicherer im Land des Unternehmens, z. B. in Frankreich, wenn bei Air France gebucht wurde. Im Versicherungsfall müssten sich Urlauber mit dem ausländischen Versicherer auseinandersetzen.
- Ist die Corona-Pandemie abgedeckt? Es gibt Versicherungen, die eine Pandemieausschlussklausel beinhalten oder die nicht greifen, wenn eine Reisewarnung besteht.
- Werden die Gegebenheiten in anderen EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt (z. B. Reisebeschränkungen)? Häufig richtet sich der Reiseschutz an Verbraucher im jeweiligen Land der Versicherung. In diesem Fall könnten Deutsche Probleme bei der Inanspruchnahme der Versicherung haben.
- Nimmt die Versicherung an Schlichtung und außergerichtlicher Streitbeilegung teil? Dies kann von Vorteil sein, wenn Reisende mit der Entscheidung der Versicherung nicht einverstanden sind. Infos dazu gibt´s in den Versicherungsbedingungen.
Gut zu wissen: Im Versicherungsfall ist die Versicherung umgehend und direkt zu informieren. Irrtümlicherweise kontaktieren Verbraucher häufig den Reiseveranstalter oder die Airline. Es handelt sich jedoch um zwei getrennte Verträge: die Reiseleistung und den Versicherungsschutz.
Flex-Tarife: Mögliche Alternative für Reisende
Egal ob Pauschal- oder Individualreise: sogenannten Flex-Tarife können eine Alternative oder sinnvolle Ergänzung zu einem Reiseschutz sein.
Flex-Tarife können, sofern angeboten, direkt bei den Reiseanbietern gebucht werden. Für einen bestimmten Aufpreis kann der Urlaub dann ohne Angaben von Gründen storniert oder umgebucht werden.
Dies muss üblicherweise 30 bis 15 Tage vor Reisebeginn geschehen.
Diese Flexibilität lassen sich Anbieter natürlich bezahlen. Flex-Tarife sind deutlich teurer als Buchungen, die weder kostenfrei storniert noch umgebucht werden können.
Und es sollte geprüft werden, ob das kostenlose Stornierungs- oder Umbuchungsrecht auch für das konkrete Reiseangebot gilt. Manche Anbieter bieten Flex-Tarife nur für bestimmte, in der Regel höherpreisige Angebote an.
Als Nachweis des Stornierungs- oder Umbuchungsrechts sollten Urlauber bei der Online-Buchung einen Screenshot machen oder sich dies schriftlich bestätigen lassen.
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Links zum Thema
- EU-Kommission: Coronavirus-Risikogebiete
- Robert Koch-Institut: FAQ zum Coronavirus
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Online-Tool - Gutschein oder Geld zurück
- EU-Kommission: Reisen in Zeiten von Corona
- Bundesgesundheitsministerium: Aktuelle Infos zum Coronavirus
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise
- EU-Kommission: Plattform für Reiseinformationen
- Botschaften und Konsulate der jeweiligen Reiseländer