Abzocke bei Kaffeefahrten: So schützen Sie sich

Schätzungsweise 5 Millionen Deutsche nehmen jährlich an sogenannten Kaffeefahrten teil. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Verkaufsveranstaltungen, auf denen Produkte zu überteuerten Preisen angeboten werden.

Allerdings wissen viele Teilnehmer nicht, dass sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben und bei mehrtägigen Fahrten durch das Pauschalreiserecht geschützt sind.

Wir geben Tipps, wie Sie sich vor der Abzocke schützen können.

Zusammenfassung

  • Eine Kaffeefahrt wird häufig als kostengünstige Kurzreise beworben, zum Beispiel ein Tagesausflug mit dem Reisebus.
  • Dabei handelt es sich in den meisten Fällen jedoch um eine Verkaufsveranstaltung.
  • In der Regel werden die Teilnehmer in stundenlange Verkaufsgespräche verwickelt und zum Kauf von oft minderwertigen und teuren Produkten gedrängt.
  • Kaffeefahrten-Veranstalter haben es häufig auf Senioren abgesehen.

Was ist eine Kaffeefahrt?

Eine Kaffeefahrt kommt meist als kostengünstige Kurzreise daher. Etwa als Tagesausflug mit dem Bus.

Allerdings dient dieser Vorwand nur als Lockmittel, denn in Wirklichkeit handelt es sich um eine Verkaufsveranstaltung mit zweifelhaften Geschäftspraktiken.

In der Regel werden die Teilnehmer in stundenlange Verkaufsgespräche verwickelt und zum Kauf von oft minderwertigen, sinnlosen und teuren Produkten gedrängt.

Dabei haben es die Veranstalter vor allem auf Senioren abgesehen.

Wie läuft die Abzockmasche bei Kaffeefahrten ab?

Viele Teilnehmer nehmen in Kauf, dass eine Verkaufsveranstaltung mit auf dem Programm steht.

Schließlich ist sie zwischen Sektempfang, Mittagessen oder einer Besichtigungstour nur einer von vielen Punkten auf der Agenda.

Erst vor Ort stellt sich dann heraus, dass die Werbeveranstaltung den größten Teil des Ausflugs einnimmt.

Die angebotenen Produkte, zum Beispiel Heizdecken, Nahrungsergänzungsmittel, „Gratis-Reisen“ oder Küchengeräte, sind überteuert oder nutzlos.

Teilnehmer werden zu stundenlangen Verkaufsgesprächen gezwungen. Das angeblich schmackhafte Mittagsmenü stellt sich als Fertigessen heraus.

Das eigentliche Reiseziel wird auch nicht angesteuert und wenn, dann nur ganz kurz. Ganz generell gehören kurzfristige Änderungen mit zur Masche: Das versprochene Geschenk sei nicht mehr verfügbar oder die als gratis angepriesen Busfahrt sei nun doch kostenpflichtig.

Jetzt kostenlose Hilfe holen

Haben Sie eine Frage zu Ihren Verbraucherrechten oder möchten Sie eine Beschwerde gegen einen Anbieter aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich einreichen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Checkliste: So schützen Sie sich vor den Tricks der Kaffeefahrt-Betrüger

  • Lesen Sie sich die Teilnahmebedingungen genau durch, bevor Sie den Ausflug buchen. Kommt Ihnen etwas komisch vor oder werden Sie gar zur Teilnahme gedrängt? Dann nehmen Sie lieber nicht teil.
     
  • Handelt es sich um einen Anbieter aus einem anderen EU-Land, können wir Ihnen kostenlos weiterhelfen.
     
  • Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie bei der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes nach. Unseriöse Anbieter sind dort oft schon bekannt.
  • Wenn Sie sich für eine Teilnahme entscheiden: Nehmen Sie wenig Bargeld mit und lassen Sie Kredit- und Bankkarten zu Hause.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Niemand kann Sie zum Kauf eines Produkts zwingen.
  • Sie haben Anspruch auf die bezahlten Leistungen. Der Veranstalter darf sich nicht weigern, Sie auf halber Strecke sitzenzulassen.
  • Lassen Sie sich nicht zur Unterschrift eines Kaufvertrags drängen. Lesen Sie sich den Vertrag genau durch. Achten Sie auf das Datum: Unseriöse Verkäufer datieren den Vertrag absichtlich zurück, damit Käufer nicht von ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht (Rückgaberecht) Gebrauch machen können.
  • Achten Sie darauf, ob die vollständige Adresse des Vertragspartners angegeben ist. Bestehen Sie auf einen Durchschlag oder eine Kopie des Vertrags.
  • Manchmal bieten die Veranstalter sogar an, Sie zum nächsten Bankautomaten zu begleiten, damit Sie sofort in bar bezahlen können. Gehen Sie nicht darauf ein!
  • Leisten Sie keine Anzahlungen: In den wenigsten Fällen haben Sie die Möglichkeit, das Geld zurückzubekommen.
  • Lassen Sie sich vom Verkäufer schriftlich bestätigen, dass das Produkt wirklich die von ihm angepriesenen Eigenschaften hat. Weigert er sich, sollten Sie skeptisch werden.
  • Vergleichen Sie die Preise der angebotenen Produkte mit Preisen im Internet. Oft stellen Sie dabei fest, dass die Produkte vor Ort überteuert sind.

Widerruf vom Kaufvertrag: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Wenn Sie auf einer Kaffeefahrt einen Vertrag abschließen, können Sie diesen rückgängig machen, indem Sie ihn  widerrufen. Viele kennen das vom Online-Shopping. Das heißt, dass Sie die Ware an den Verkäufer zurücksenden müssen. Dieser muss dann den Kaufpreis erstatten.

Achtung Frist
Sie können den Widerruf innerhalb von 14 Tagen erklären. Die Frist beginnt, wenn Sie die Ware erhalten haben. Diese 14tägige Frist ist in der EU ein Mindeststandard. In folgenden Ländern gilt eine Frist von 30 Tagen: Tschechien, Rumänien, Portugal, Spanien und Malta. Auch in Polen ist eine solche Regelung geplant.

Wurden Sie als Reisender nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert, dann haben Sie sogar ein Jahr und 14 Tage Zeit, um den Widerruf zu erklären.

 

Manchmal werden auf den Verkaufsveranstaltungen „Wundermittelchen“ angeboten, die etwa eine Krankheit heilen sollen.

In den meisten Fällen verstoßen die Verkäufer damit gegen das Heilmittelwerbegesetz. Somit ist der Kaufvertrag unwirksam.

Der Käufer muss den Kaufpreis entweder gar nicht erst bezahlen oder sein gezahltes Geld zurückbekommen.

Allerdings muss der Käufer im Zweifelsfall beweisen können, dass der Verkäufer mit falschen Aussagen geworben hat.

Kaffeefahrten fallen meist nicht unter das Pauschalreiserecht

Bei einer Pauschalreise sind Reisende besonders geschützt und können zum Beispiel die Minderung des Reisepreises fordern.

Grundsätzlich spricht man von einer Pauschalreise dann, wenn mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen kombiniert werden.

Also zum Beispiel eine Busfahrt und eine Hotelübernachtung.

Achtung
Auch wenn das zutrifft, fallen Kaffeefahrten meist nicht unter das Pauschalreiserecht
. Weitere Bedingungen sind nämlich, dass die Reise mehr als 24 Stunden dauern muss.

Tagesreisen von weniger als 24 Stunden, müssen einen Wert von mindestens 500 Euro haben, um unter das Pauschalreiserecht zu fallen.

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