Fahrgastrechte bei Fernbusreisen und Kaffeefahrten
Busreisende haben nach der Fahrgastrechteverordnung einen Anspruch auf Entschädigung, zum Beispiel bei Verspätung oder Ausfall.
Teilnehmer einer Kaffeefahrt haben ebenfalls bestimmte Rechte, denn in den meisten Fällen handelt es sich hierbei um organisierte Verkaufsveranstaltungen, auf denen meist minderwertige Waren überteuert verkauft werden. Wem das gekaufte Produkt nicht gefällt, kann von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Bei mehrtägigen Kaffeefahrten gilt zudem das Pauschalreiserecht.
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