Organspende: Welche Regelungen gelten in der EU?

Patienten, die auf eine Organtransplantation angewiesen sind, müssen oft jahrelang auf ein passendes Spenderorgan warten. Um dem entgegenzuwirken, haben mehrere EU-Staaten Gesetze eingeführt, um die Wartezeiten zu verkürzen und die Organspende zu erleichtern. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass ein Verstorbener unfreiwillig zum Spender wird. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die jeweiligen Bestimmungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Klicken Sie auf die nachfolgenden Länder, um nähere Informationen zu erhalten.

Verstorbenen können in Belgien auch ohne ausdrückliche Einwilligung Organe entnommen werden. Wer das nicht möchte, sollte eine entsprechende schriftliche Erklärung bei sich führen. Organe werden nur von Personen entnommen, die zuvor mindestens 6 Monate in Belgien gelebt haben. Vor der Organentnahme bitten Ärzte Hinterbliebene um Zustimmung.

Es gilt die Widerspruchslösung: Verstorbenen können in Bulgarien auch ohne ausdrückliche Einwilligung Organe entnommen werden. Wer das nicht möchte, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Reiselandes. Hinterbliebene können der Organentnahme laut bulgarischem Gesetz nicht widersprechen.

Wenn Sie in Dänemark versterben, sind Sie nicht automatisch Organspender. Sie müssen zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben (z. B. per Organspendeausweis). Liegt keine entsprechende Zustimmung vor, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten gebeten, im Sinn der verstorbenen Person über eine Organspende zu entscheiden.
 

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung (eine Abwandlung der Zustimmungslösung). Sie legt zu Grunde, dass sich Bürgerinnen und Bürger bewusst mit der Frage auseinandersetzen, ob sie im Falle des Todes Organe spenden möchten. Hierfür müssen sie von den Krankenkassen regelmäßig neutrale Informationsmaterialien zugeschickt bekommen. Die Zustimmung ist zu dokumentieren, z. B. im Organspendeausweis. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen gefragt, wie die verstorbene Person ihrer Meinung entschieden hätte.

Am 16. Januar 2020 hat der Bundestag über Gesetzesentwürfe zur Organspende abgestimmt. Die Mehrheit sprach sich für eine "Erweiterte Entscheidungslösung" aus. Diese wird voraussichtlich ab 2022 eingeführt. Geplant ist u. a. die Einrichtung eines Online-Registers.

Verstorbenen können in Estland auch ohne ausdrückliche Einwilligung Organe entnommen werden. Wer das nicht möchte, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Reiselandes. Hinterbliebene können der Organentnahme widersprechen.

Verstorbenen können in Finnland auch ohne ausdrückliche Einwilligung Organe entnommen werden. Wer das nicht möchte, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Reiselandes. Hinterbliebene können der Organentnahme widersprechen.

Wer in Frankreich verstirbt, dem können Organe entnommen werden. Anders als in Deutschland ist keine ausdrückliche Einwilligung erforderlich (Organspendeausweis). Wer seine Organe nicht spenden möchte, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Reiselandes. Hinterbliebene können der Organentnahme zwar meist noch widersprechen, ihre Zustimmung ist aber gesetzlich nicht erforderlich

Verstorbenen können in Griechenland auch ohne ausdrückliche Einwilligung Organe entnommen werden. Wer das nicht möchte, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Reiselandes. Hinterbliebene können der Organentnahme widersprechen.

Wenn Sie in Island versterben, sind Sie nicht automatisch Organspender. Sie müssen zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Dokumentation der Zustimmung vor, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten gebeten, im Sinn der verstorbenen Person über eine Organspende zu entscheiden

Wenn Sie in Irland versterben, sind Sie nicht automatisch Organspender. Sie müssen zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Dokumentation der Zustimmung vor, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten gebeten, im Sinn der verstorbenen Person über eine Organspende zu entscheiden.

Verstorbenen können in Italien auch ohne ausdrückliche Einwilligung Organe entnommen werden. Wer das nicht möchte, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Reiselandes. Hinterbliebene können der Organentnahme widersprechen.

Verstorbenen können in Kroatien auch ohne ausdrückliche Einwilligung Organe entnommen werden. Wer das nicht möchte, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Reiselandes. Hinterbliebene können der Organentnahme widersprechen.

Wer in Lettland verstirbt, dem können Organe entnommen werden. Anders als in Deutschland ist keine ausdrückliche Einwilligung erforderlich (z. B. Organspendeausweis). Wer seine Organe nicht spenden möchte, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Reiselandes. Hinterbliebene können der Organentnahme laut lettischem Gesetz nicht widersprechen.

Wenn Sie in Litauen versterben, sind Sie nicht automatisch Organspender. Sie müssen zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Dokumentation der Zustimmung vor, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten gebeten, im Sinn der verstorbenen Person über eine Organspende zu entscheiden.

Wer in Luxemburg verstirbt, dem können Organe entnommen werden. Anders als in Deutschland ist keine ausdrückliche Einwilligung erforderlich (z. B. Organspendeausweis). Wer seine Organe nicht spenden möchte, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Reiselandes. Hinterbliebene können der Organentnahme laut luxemburgischen Gesetz nicht widersprechen.

Verstorbenen können in Malta auch ohne ausdrückliche Einwilligung Organe entnommen werden. Wer das nicht möchte, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Reiselandes. Hinterbliebene können der Organentnahme laut maltesischem Gesetz nicht widersprechen.

In den Niederlanden gilt derzeit noch die erweiterte Zustimmungslösung, d. h. Personen müssen zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Dokumentation der Zustimmung vor, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten gebeten, im Sinn der verstorbenen Person über eine Organspende zu entscheiden.

Ab Sommer 2020 tritt ein neues Gesetz in Kraft, wonach jeder über 18 Jahre, der als in den Niederlanden wohnhaft registriert ist, automatisch Organspender wird. In jedem Fall werden die Angehörigen befragt und können einer Organentnahme auch noch widersprechen, wenn der Verstorbene selbst zugestimmt, bzw. sich nicht geäußert hatte. Als Tourist ist man nach der neuen Regelung somit jedoch nicht automatisch Organspender. Hat man keine Entscheidung getroffen, wird die Familie befragt.

Verstorbenen können in Norwegen auch ohne ausdrückliche Einwilligung Organe entnommen werden. Wer das nicht möchte, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Reiselandes. Hinterbliebene können der Organentnahme widersprechen.

Wer in Österreich verstirbt, dem können Organe entnommen werden. Anders als in Deutschland ist keine ausdrückliche Einwilligung erforderlich (z. B. Organspendeausweis). Wer seine Organe nicht spenden möchte, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“. Hinterbliebene können der Organentnahme zwar meist noch widersprechen, ihre Zustimmung ist aber gesetzlich nicht erforderlich.

Wer in Polen verstirbt, dem können Organe entnommen werden. Anders als in Deutschland ist keine ausdrückliche Einwilligung erforderlich (z. B. Organspendeausweis). Wer seine Organe nicht spenden möchte, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Reiselandes. Hinterbliebene können der Organentnahme laut polnischem Gesetz nicht widersprechen.

Wer in Portugal verstirbt, dem können Organe entnommen werden. Anders als in Deutschland ist keine ausdrückliche Einwilligung erforderlich (z. B. Organspendeausweis). Wer seine Organe nicht spenden möchte, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Reiselandes. Hinterbliebene können der Organentnahme laut portugiesischem Gesetz nicht widersprechen

Wenn Sie in Rumänien versterben, sind Sie nicht automatisch Organspender. Sie müssen zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Dokumentation der Zustimmung vor, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten gebeten, im Sinn der verstorbenen Person über eine Organspende zu entscheiden.

Wer in der Slowakei verstirbt, dem können Organe entnommen werden. Anders als in Deutschland ist keine ausdrückliche Einwilligung erforderlich (Organspendeausweis). Wer seine Organe nicht spenden möchte, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Reiselandes. Hinterbliebene können der Organentnahme laut slowakischem Gesetz nicht widerspechen.

Wer in Slowenien verstirbt, dem können Organe entnommen werden. Anders als in Deutschland ist keine ausdrückliche Einwilligung erforderlich (z. B. Organspendeausweis). Wer seine Organe nicht spenden möchte, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Reiselandes. Hinterbliebene können der Organentnahme laut slowenischem Gesetz nicht widersprechen.

Wer in Spanien verstirbt, dem können Organe entnommen werden. Anders als in Deutschland ist keine ausdrückliche Einwilligung erforderlich (z. B. Organspendeausweis). Wer seine Organe nicht spenden möchte, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Reiselandes. Hinterbliebene können der Organentnahme laut spanischem Gesetz nicht widersprechen, in der Praxis wird aber vor jeder Organentnehme ihre Zustimmung eingeholt.

Wenn Sie in Schweden versterben, sind Sie nicht automatisch Organspender. Sie müssen zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Dokumentation der Zustimmung vor, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten gebeten, im Sinn der verstorbenen Person über eine Organspende zu entscheiden. Besteht zwischen den Angehörigen keine Einigkeit über eine Entnahme, werden keine Organe entnommen.

Wer in Tschechien verstirbt, dem können Organe entnommen werden. Anders als in Deutschland ist keine ausdrückliche Einwilligung erforderlich (z. B. Organspendeausweis). Wer seine Organe nicht spenden möchte, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Reiselandes. Hinterbliebene können der Organentnahme laut tschechischem Gesetz nicht widersprechen

Wer in Ungarn verstirbt, dem können Organe entnommen werden. Anders als in Deutschland ist keine ausdrückliche Einwilligung erforderlich (Organspendeausweis). Wer seine Organe nicht spenden möchte, sollte eine schriftliche Erklärung bei seinen Ausweispapieren mitführen, z. B. mit dem Text „Ich will kein Organspender sein“, am besten in der Sprache des Reiselandes. Hinterbliebene können der Organentnahme laut ungarischem Gesetz nicht widersprechen

Im Jahr 2020 tritt in Großbritannien die Widerspruchsregelung in Kraft. In Wales gilt diese bereits seit Dez. 2015.

Organe werden nur von Personen entnommen, die bereits 18 Jahre alt sind und die mindestens zwölf Monate vor ihrem Tod in Großbritannien gelebt haben. Vor jeder Spende wird Kontakt zu Hinterbliebenen aufgenommen.

Wenn Sie in Zypern versterben, sind Sie nicht automatisch Organspender. Sie müssen zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben (z. B. per Organspendeausweis). Liegt keine entsprechende Zustimmung vor, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten gebeten, im Sinn der verstorbenen Person über eine Organspende zu entscheiden.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Angaben ohne Gewähr.

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