Winterreifenpflicht: Das gilt in Deutschland und Europa

Jedes Land in Europa hat seine eigenen Vorschriften in Sachen Winterreifen. In einigen EU-Ländern sind Winterreifen für einen bestimmten Zeitraum vorgeschrieben, in anderen nur auf bestimmten Straßen, zum Beispiel in Frankreich. Oder die Winterreifenpflicht ist witterungsabhängig, wie in Deutschland.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland informiert über die aktuellen Regelungen. 

Klicken Sie auf die nachfolgenden Länder, um nähere Informationen zu erhalten.

In Belgien gibt es keine Winterreifenpflicht. Aber bei winterlichen Witterungsbedingungen
werden sie empfohlen.

Eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ist vorgeschrieben, aber eine Profiltiefe von 4 mm wird empfohlen.

Winterreifen, die die M+S-Kennzeichnung tragen und einen Geschwindigkeitsindex haben, der gleich oder höher ist als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, können ganzjährig gefahren werden.

Winterreifen, die die Kennzeichnung M+S tragen und deren Geschwindigkeitsindex niedriger ist als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, sind nur vom 1. Oktober bis zum 30. April zulässig.

Ein deutlich lesbarer Aufkleber mit der Angabe der Höchstgeschwindigkeit dieser Reifen muss
an der Frontscheibe angebracht sein.

Die Verwendung von Schneeketten ist nur erlaubt, wenn sie die Fahrbahn nicht beschädigen.
Die Straße muss also mit Schnee oder Eis bedeckt sein.

In Bulgarien ist eine wintertaugliche Bereifung vom 15. November bis 1. März vorgeschrieben. Das können sowohl Winter-, als auch Ganzjahres- oder auch Sommerreifen sein. Die Profiltiefe muss mindestens 4 mm betragen. Spikereifen sind nicht erlaubt und Schneeketten nur, wenn es die Witterung erfordert.

Diese Regelungen gelten auch für im Ausland zugelassene Autos. Bei Missachtung droht ein Bußgeld in Höhe von 50 leva (ca. 25 Euro).

In Dänemark besteht keine Winterreifenpflicht. Allerdings sind Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 3 mm während der Wintermonate empfohlen. Das Gesetz schreibt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vor.

Spikereifen sind zwischen dem 1. November und dem 15. April erlaubt. Werden Spikereifen eingesetzt, müssen sie beim Auto auf allen vier Rädern montiert sein.

1. Wann gilt die Winterreifenpflicht?

In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Das heißt: Bei folgenden Witterungsbedingungen müssen Winterreifen aufgezogen werden:

- Glatteis
- Schneeglätte
- Schneematsch
- Eisglätte
- Reifglätte

Es gibt keinen festgelegten Zeitraum, in dem Winterreifen benutzt werden müssen. Die Winterreifenpflicht gilt bei entsprechenden Witterungsverhältnissen für alle Fahrzeuge (nicht für Zweiräder), egal ob sie in Deutschland oder in einem anderen Land zugelassen wurden. Die Winterreifenpflicht gilt für Fahrzeugführer und -halter. Die Winterreifenpflicht gilt aber nicht, wenn das Fahrzeug mit Sommerreifen bei Winterwetter lediglich parkt und nicht fährt.


2. Welche Reifen fallen seit 1. Januar 2018 unter die Kategorie "Winterreifen"?

Reifen, die mit dem Alpine-Symbol (Berg und Schneeflocke) gekennzeichnet sind.


3. Gibt es für M+S-Reifen eine Übergangsfrist?

M+S-Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 produziert wurden, dürfen nur noch bis 30. September 2024 als Winterreifen verwendet werden.


4. Was gilt für Allwetter- / Ganzjahresreifen?

Verfügen Allwetter- / Ganzjahresreifen über das Alpine-Symbol, gelten sie als Winterreifen und dürfen bei winterlichen Wetterbedingungen benutzt werden. Verfügen Allwetter- / Ganzjahresreifen nur über das M + S Symbol und wurden bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt, dürfen sie noch bis 30. September 2024 als Winterreifen verwendet werden.


5. Woher weiß man, wann die Reifen produziert wurden?

Das Herstelldatum der Reifen lässt sich anhand der vierstelligen DOT-Nummer (Department of Transportation) ablesen. Dabei stehen vier Zahlen in einem Oval. Die ersten beiden Ziffern zeigen die Produktionswoche an, die letzten beiden das Jahr.


6. Wie müssen Winterreifen montiert werden?

Auf allen Radpositionen. Das heißt: PKW mit 4 Rädern müssen 4 Winterreifen haben.


7. Wo liegt die Mindestprofiltiefe?

Die Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 mm.


8. Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht?

- Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht an die Witterung angepasst sind: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt im Fahreignungsregister.

- Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht an die Witterung angepasst sind, Behinderung des Verkehrs: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt im Fahreignungsregister.

- Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht an die Witterung angepasst sind, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt im Fahreignungsregister.

- Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht an die Witterung angepasst sind, daraus resultierender Unfall: 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt im Fahreignungsregister.

- Der Kfz-Halter muss eine Geldbuße von 75 Euro zahlen und bekommt 1 Punkt im Fahreignungsregister, wenn er bei winterlichen Bedingungen das Fahrzeug ohne Winterreifen auf die Straße lässt.


9. Für welche Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht nicht?

- Nutzfahrzeuge Land- und Forstwirtschaft

- einspurige Kraftfahrzeuge, z. B. Motorräder

- Stapler (gem. § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung [FZV])

- motorisierte Krankenfahrstühle (gem. § 2 Nummer 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung)

- Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) genannten Organisationen, sofern es für diese Art von Fahrzeugen keine Reifen gibt, die die Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen

- Spezialfahrzeuge, für die es bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1, C2, C3 gibt


10. Was gilt für Schneeketten?

- Schneeketten müssen so beschaffen und angebracht sein, dass sie den Fahrbahnbelag nicht beschädigen.

- Schneeketten aus Metall dürfen nur bei elastischer Bereifung, also Luft- oder Gummireifen gem. § 36 Absatz 3 und 8 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung [StVZO]) verwendet werden.

- Schneeketten müssen den Reifen so umspannen, dass immer ein Teil der Kette die Fahrbahn berührt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km / h.

- Die Verwendung von Schneeketten kann per Verkehrsschild (weißer Reifen mit Schneeketten auf blauem Grund) angeordnet werden.

- Es genügt, wenn die Antriebsräder mit Schneeketten ausgerüstet sind. Bei Allrad: Schneeketten auf Reifen einer Achse.

- Bußgeld bei Zuwiderhandlung: 10 Euro.

In Estland ist Winterreifenpflicht zwischen 1. Dezember und 1. März.

Ganzjahresreifen dürfen das ganze Jahr über gefahren werden. Ab dem 1. Dezember 2022 ist für Allwetterreifen das Alpine-Symbol (Schneeflocke) Pflicht.

Spikereifen sind vom 15. Oktober bis 31. März zulässig. Aber nur bei winterlichen Wetter- und Straßenbedingungen.

Wenn die Witterungsbedingungen oder die Straßenbedingungen es erfordern, muss in Finnland von 1. November bis 31. März mit Winterreifen gefahren werden. Winterreifen können mit oder ohne Spikes sein.

Die Mindestprofiltiefe liegt bei 3 mm. Bei Matsch oder Schnee oder bei anderen kritischen Wetterbedingungen sollte die Mindestprofiltiefe bei 5 mm liegen. 

Winterreifen sind beispielsweise für folgende Fahrzeuge vorgeschrieben:

  • Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen
  • Lieferwagen
  • Spezialfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen
  • Motorräder
  • Mopeds
  • Dreirädrige Fahrzeuge
  • leichte und schwere Vierradfahrzeuge
  • Anhänger, die an Fahrzeugen o. g. hängen, deren Gesamtgewicht 0,75 Tonnen übersteigt, aber 3,5 Tonnen nicht überschreitet.

Spike-Reifen können auch zu anderen Jahreszeiten gefahren werden, aber nur, wenn die Wetter- bzw. die Straßenbedingungen das erfordern. Winterreifen ohne Spikes dürfen das ganze Jahr über gefahren werden.

Die Winterreifenpflicht gilt auch für Fahrzeuge aus dem Ausland.

In Gebieten, die durch zwei neue Straßenschilder gekennzeichnet sind, ist eine Winterausrüstung vorgeschrieben. Und zwar vom 1. November bis 31. März.

Diese Regelung gilt nur in bestimmten Gebieten, die sich in 34 französischen Departements befinden: 
Ain (01), Allier (03), Alpes-de-Haute-Provence (04), Hautes-Alpes (05), Alpes-Maritimes (06), Ardèche (07), Ariège (09), Aude (11), Aveyron (12), Cantal (15), Doubs (25), Drôme (26), Haute-Garonne (31), Isère (38), Jura (39), Loire (42), Haute-Loire (43), Lozère (48), Moselle (57), Puy-de-Dôme (63), Pyrénées-Atlantiques (64), Hautes-Pyrénées (65), Pyrénées-Orientales (66), Bas-Rhin (67), Haut-Rhin (68), Rhône (69), Haute-Saône (70), Savoie (73), Haute-Savoie (74), Tarn (81), Var (83), Vaucluse (84), Vosges (88) und Territoire de Belfort (90).

Bevor Sie in eines dieser Gebiete fahren, sollten Sie sich auf der Internetseite der jeweiligen Préfecture oder beim zuständigen Straßenverkehrsamt informieren.

Folgende Winterausrüstung ist in Frankreich erlaubt:

  • Vier Winterreifen mit Alpine-Symbol und / oder M.S oder M+S oder M & S. Ab 1. November 2024 müssen Winterreifen das Alpine-Symbol UND das Symbol M.S. oder M + S oder M & S tragen.
  • Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol.
  • Abnehmbare Winterausrüstung wie Schneeketten oder Socken auf mindestens zwei Antriebsrädern.

Winterausrüstung ist für Leichtfahrzeuge, Nutzfahrzeuge, Reisebusse, Wohnmobile und Lastkraftwagen ohne Anhänger vorgeschrieben. LKW mit Anhänger oder Sattelauflieger müssen, auch wenn sie über Winterreifen verfügen, Schneeketten für die Antriebsräder haben.

Die Vorschriften gelten für alle Fahrzeuge, auch für solche, die im Ausland zugelassen sind.

Der Fahrer muss mit einem Bußgeld von 135 Euro und der Stilllegung des Fahrzeugs rechnen, wenn er sich nicht an die Vorschriften hält.

Ab 1. November 2024 werden nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol als Äquivalent zu Schneeketten anerkannt. Sie können natürlich auch weiterhin andere Winterreifen kaufen und verwenden. Sie müssen dann aber Schneeketten haben, wenn Sie zwischen dem 1. November und dem 31. März in den oben genannten Gebieten fahren möchten. 

In Griechenland besteht keine Winterreifenpflicht.

Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht in Island. Die Reifen müssen von 1. November bis 14. April eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen, um als wintertauglich zu gelten.

Schneeketten sind verboten, wenn die Witterungsbedingungen so sind, dass die Ketten den Fahrbahnbelag beschädigen können.

Spikereifen dürfen verwendet werden. Allerdings gab es in den vergangenen Jahren Diskussionen darüber, deren Verwendung in der Stadt und im Südwesten des Landes einzuschränken bzw. diese Reifen ganz zu verbieten, um Straßenschäden und negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der Menschen (z. B. durch Schwebeteilchen) einzuschränken.

In Italien gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Verkehrszeichen schreiben Winterreifen oder Schneeketten je nach Witterung für einen bestimmten Zeitraum vor ("obbligo di pneumatici invernali o catene a bordo" = Winterreifenpflicht oder Schneeketten an Bord).

Ausnahmen:

- Im Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht. Die Pflicht gilt nur auf besonders gefährlichen Straßenabschnitten, die durch entsprechende Straßenmarkierungen gekennzeichnet sind. Weitere Informationen gibt es beim Straßendienst ANAS (auf Italienisch).

- Auf der Brennerautobahn in Südtirol (A22, Abschnitt Brenner - Affi) besteht vom 15. November bis 15. April Winterausrüstungspflicht. Diese Vorschrift ist erfüllt, wenn man z. B. mit Winterreifen fährt. 

Achtung:

In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf man in Italien nur dann mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren, wenn diese eine Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem entspricht, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld 15.1 / 15.2) angegeben ist.

In Irland gilt keine Winterreifenpflicht, auch wenn es gelegentlich zu Schneefällen kommt. Aufgrund der geringen Häufigkeit und aufgrund der geringen Schneemengen ist ein Reifenwechsel daher unnötig.

Schneeketten sind nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.

Spikereifen sind erlaubt, aber nur auf verschneiten und vereisten Straßen und mit einer Geschwindigkeits-begrenzung 96 km/h auf Überlandstraßen und 112 km/h auf Autobahnen.

In Kroatien sind Winterreifen bzw. Winterausrüstung vom 15. November bis 15. April Pflicht.

Die obligatorische Winterausrüstung für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen besteht entweder aus:

- 4 Winterreifen (M+S-Reifen)

          oder

- 4 Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm sowie Schneeketten im Kofferraum.

Bei Nichtbeachtung der Vorschriften droht eine Strafe in Höhe von 1000 Kuna (ca. 130 Euro).

Zwischen 1. Dezember und 1. März müssen in Lettland alle Fahrzeuge mit Reifen ausgestattet sein, die für Fahrten bei winterlichen Wetterbedingungen geeignet sind. Es darf mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen gefahren werden. Damit die Reifen als wintertauglich angesehen werden, müssen sie eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen.

Spikereifen sind zwischen 1. Oktober und 1. Mai erlaubt.

Eine "Mischbereifung" ist verboten, z. B. Reifen unterschiedlicher Hersteller, Profiltiefe, Größe oder Breite.

Wintertaugliche Reifen sind vom 10. November bis 1. April vorgeschrieben. Autofahrer können in dieser Zeit mit Winterreifen fahren. Auch Ganzjahresreifen sind erlaubt. Die Profiltiefe sollte mindestens 3 mm betragen, damit der Reifen als wintertauglich angesehen wird.

Vom 1. Dezember bis 1. März sind Winterreifen auch für Motorräder vorgeschrieben.

Spikereifen dürfen zwischen dem 1. April und dem 1. November nicht verwendet werden.

In Luxemburg sind Winterreifen bei winterlichen Wetterbedingungen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte) Pflicht. Geparkte Fahrzeuge brauchen keine Winterreifen.

Die Winterreifenregelung gilt für alle Fahrzeuge, auch für die, die im Ausland zugelassen sind.

In Malta besteht keine Winterreifenpflicht.

In den Niederlanden besteht keine Winterreifenpflicht.

Die Verwendung von Spikereifen und Schneeketten ist nicht erlaubt, weil der Fahrbahnbelag beschädigt werden könnte.

Es besteht keine Winterreifenpflicht in Norwegen, jedoch muss die Bereifung den Wetterbedingungen angepasst werden. Daher ist es empfehlenswet, Winterreifen zu benutzen.

Für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen gilt von 15. November bis 31. März Winterreifenpflicht. Das gilt aber nicht für Mobile-Homes mit einen Gewicht zwischen 3.500 und 7.500 kg.

Schneeketten sind nicht vorgeschrieben. Die Nutzung ist im Winter aber erlaubt.

Spikereifen

Die Nutzung von Spikereifen ist zwischen dem 1. November und dem ersten Sonntag nach Ostersonntag erlaubt. In den Regionen Nordland, Troms und Finnmark im Norden des Landes sind Spikereifen sogar vom 15. Oktober bis 1. Mai zugelassen.

In den Städten Oslo, Trondheim und Bergen muss für das Fahren mit Spikereifen eine Umweltabgabe bezahlt werden.

Winterreifen

Wenn es die Wetterbedingungen erfordern, müssen Fahrzeuge zwischen dem 1. November und dem 15. April mit Winterreifen ausgestattet sein. Die Reifen müssen auf allen Rädern angebracht werden, wenn die Straßen mit Schnee oder Eis bedeckt sind. Auch Microcars (Leichtfahrzeuge) müssen mit Winterreifen fahren, wenn es die Witterungsbedingungen erfordern

Ferner müssen die Reifen eine der gängigen Kennzeichnungen wie M+ S, M.S oder M&S und/oder das Alpine-Symbol (Schneeflocke) tragen.

Die Mindestprofiltiefe bei Radialreifen liegt bei 4 mm und bei Diagonalreifen bei 5 mm. 

Alternativ müssen auf die Sommerreifen von Fahrzeugen Schneeketten aufgezogen werden (siehe unten).

Es obliegt der Verantwortung des Fahrers, die erforderliche Winterausrüstung mitzuführen. Überprüfen Sie auch bei Mietfahrzeugen, ob die Winterausrüstung vorhanden ist. Diese Regelung gilt sowohl für in Österreich als auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. 

Weitere Informationen zur Winterreifenpflicht finden Sie auf der Internetseite der österreichischen Regierung.

Spikereifen

Spikereifen können nur vom 1. Oktober bis zum 31. Mai benutzt werden, in einigen Regionen gibt es Sonderregelungen, die diese Periode verlängern. Die Stahlstifte der Reifen dürfen nicht mehr als 2 mm über die Lauffläche des Reifens ragen und müssen fest im Reifen sitzen, um eine Beschädigung der Fahrbahn oder anderer Fahrzeuge zu vermeiden.

Weitere Informationen zu den Spikereifen finden Sie auf der Internetseite der österreichischen Regierung.

Schneeketten

Die Benutzung von Schneeketten anstelle von Winterreifen ist erlaubt, wenn die Straße permanent oder fast immer mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Bei extremen Wetterbedingungen können die Behörden verlangen, dass Schneeketten auf den Antriebsrädern angebracht werden.

Allradfahrzeuge müssen mit Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern derselben Achse versehen werden. Es werden internationale Verkehrszeichen benutzt.

Die empfohlene Höchstgeschwindigkeit liegt bei 40 km/h.

Weitere Informationen zur Schneekettenmitnahmepflicht finden Sie auf der Internetseite der österreichischen Regierung.

Winterreifen sind in Polen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund der strengen Winter wird die Verwendung von Winter- oder Ganzjahresreifen dringend empfohlen.

Wer mit unzureichender Bereifung im Winter unterwegs ist und einen Unfall hat, muss damit rechnen, dass es Probleme mit der Versicherung gibt.

Schneeketten sind erlaubt. In einigen durch Verkehrsschilder gekennzeichneten Gegenden sogar Pflicht. Schneeketten sollten nur benutzt werden, wenn die Fahrbahn mit Schnee oder Eis bedeckt ist.  

Spikereifen sind in Polen ausdrücklich verboten. 

In Portugal besteht keine Winterreifenpflicht. Schneeketten können durch die entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.

In Rumänien sind Winterreifen vorgeschrieben, wenn die Straße mit Schnee, Eis oder Glatteis bedeckt ist. Die Reifen müssen auf allen Rädern montiert werden.

Die Kennzeichnung der Reifen muss M+S oder M&S lauten.

Die Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 mm auf mindestes zwei Dritteln auf der Profibreite.

Spike-Reifen sind auf öffentlichen Straßen erlaubt, die mit Schnee, Eis oder Glatteis bedeckt sind. Sie müssen jedoch zugelassen werden.

Winterreifen sind in der Slowakei bei entsprechenden Wetterbedingungen (Fahrbahn durch geschlossene Schneedecke oder Eis bedeckt) für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen Pflicht.

Für Lastkraftwagen und Busse (Fahrzeuge mit 3,5 Tonnen und mehr) sind Winterreifen zwischen dem 15. November und dem 31. März vorgeschrieben. Außerhalb dieses Zeitraums sind Winterreifen bei entsprechenden Witterungsbedingungen Pflicht.

In Slowenien müssen Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen zwischen 15. November und 15. März mit folgender Winterausrüstung ausgestattet sein: 

- Winterreifen auf allen vier Rädern (Mindestprofiltiefe 3 mm)

oder

- Sommerreifen auf allen vier Räder (Mindestprofiltiefe 3 mm) und Schneeketten in Kofferraum

Das gilt auch bei winterlicher Witterung, z. B. Schneefall, Glatteis

Spikereifen sind verboten.

Generell besteht in Spanien keine Winterreifenpflicht.

Winterreifen oder Schneeketten können mittels Verkehrszeichen oder durch behördliche Anordnungen (z. B. für Bergregionen) vorgeschrieben werden.

Spikereifen sind erlaubt und werden als Winterreifen angesehen. 

Zwischen dem 1. Dezember und dem 31. März besteht in Schweden Winterreifen- bzw. Winterausrüstungspflicht, z. B. Schneeketten. Die Reifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen. Diese Regeln gelten auch für ausländische Fahrzeuge. Auch für Anhänger gelten die Winterreifen-Regelungen.

Spikereifen sind zwischen 1. Oktober und 15. April erlaubt. Falls das Fahrzeug mit Spikereifen ausgestattet ist, muss auch der Anhänger Spikereifen haben.

Werden Haftreifen (Friktionsreifen) für das Fahrzeug verwendet, ist es erlaubt auf den Anhänger Haftreifen oder Spike-Reifen aufzuziehen.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Website der Swedish Transport Agency

In Tschechien müssen Fahrzeuge zwischen 1. November und 31. März mit Winterreifen ausgestattet werden, wenn die Straße entweder dauerhaft mit einer Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist oder wenn die Wetterbedingungen während der Fahrt eine Schnee- oder Eisschicht mit sich bringen könnten. Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen muss bei 4 mm liegen. Für Fahrzeuge von über 3,5 Tonnen muss sie 6 mm betragen.

Spikereifen sind nicht erlaubt.

In Ungarn besteht keine Winterreifenpflicht. Schneeketten können mittels Beschilderung vorgeschrieben werden. Sie müssen dann mindestens auf der Antriebsachse aufgezogen werden. Die Verwendung von Spikereifen ist verboten.

Im Vereinigten Königreich (England, Schottland, Wales u. Nordirland) besteht keine Winterreifenpflicht.

Schneeketten, Spikereifen und Schneesocken sind erlaubt.

In Zypern besteht keine Winterreifenpflicht.

Die Angaben stammen von unseren Kollegen aus dem Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

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