Mietwagen im Ausland: So vermeiden Sie Kostenfallen

Sie möchten im Urlaub ein Auto mieten, um vor Ort unabhängig zu sein?

Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie sich bei der Suche nach einem Mietwagen Zeit nehmen. Achten Sie darauf, was im Preis inbegriffen ist und was nicht. Und vergessen Sie nicht den Versicherungsschutz: Denn schon ein kleiner Kratzer kann teuer werden.

Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei Mietwagen im Ausland achten sollten und wo die Tricks der Vermieter und Vermittler lauern.

Worauf es bei der Buchung eines Mietwagens ankommt

Vergleichen Sie die Angebote der Autovermieter. Oft gibt es Frühbucher-Rabatte oder Spartarife. Entscheiden Sie sich aber nicht gleich für das billigste Angebot.

Vergewissern Sie sich, dass alle gewünschten Leistungen im Preis enthalten sind. Wenn Sie zum Beispiel Versicherungsschutz, keine Kilometerbegrenzung, Zusatzfahrer, Navigationsgerät oder Kindersitze erst vor Ort hinzubuchen, kann es teuer werden.

Informieren Sie sich auch über die Seriosität des Anbieters: Erfahrungsberichte im Internet können Aufschluss geben.

Wichtig: Bei der Online-Buchung eines Mietwagens besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ob und bis wann die Buchung kostenlos storniert werden kann, ist den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu entnehmen. Bei einigen Vermietern ist eine kurzfristige Stornierung möglich, bei den meisten 2-3 Tage im Voraus, bei wenigen gar nicht.

YouTube-Video: 5 Gefahren Preisvergleichsportale

Was unterscheidet Online-Buchung und Mietvertrag?

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Online-Buchung und Vertrag inhaltlich übereinstimmen. Bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie diesen unbedingt prüfen.

Viele Urlauber glauben, dass sie mit der Online-Buchung eines Mietwagens bereits einen Mietvertrag abgeschlossen haben. Dies ist in der Regel nicht der Fall. Das online gebuchte Fahrzeug wird lediglich reserviert.

Der eigentliche Mietvertrag kommt erst vor Ort zustande und muss inhaltlich nicht mit der Online-Reservierung übereinstimmen. Am Schalter können dann Zusatzversicherungen und Extras gebucht werden.

„Schwarze Schafe“ in der Branche setzen solche Zusatzprodukte auch ohne Wissen des Mieters auf die Rechnung. Wer nicht aufpasst, zahlt so schnell das Doppelte des ursprünglichen Mietpreises. Da das Geld von der hinterlegten Kreditkarte abgebucht wird, fällt der Betrug oft erst viel später auf.

Tipp

Wenn der Vertrag in einer Sprache verfasst ist, die Sie nicht verstehen, können Sie ihn mit Hilfe der Handykamera und einer entsprechenden Übersetzungs-App (z. B. Word Lens oder Google Translate) übersetzen lassen.

Vorsicht bei Zusatzversicherungen

Manche Autovermieter bestehen auf den Abschluss von Zusatzversicherungen. Dabei wird nicht nur psychischer Druck ausgeübt, sondern manchmal auch die Herausgabe des Fahrzeugs verweigert. Lassen Sie sich nicht darauf ein.

Wenn Sie keine Zusatzversicherung wünschen, bestehen Sie darauf, das Fahrzeug zu den reservierten Konditionen zu erhalten.

Weigert sich der Vermieter, sollten Sie sofort die Geschäftsleitung der Autovermietung informieren und auch den Vermittler, über den Sie gebucht haben (auch Broker oder Veranstalter genannt). So können Sie beweisen, dass Sie unter Druck gesetzt wurden und mit dem Abschluss der Versicherung nicht einverstanden waren. Gleichzeitig erhöhen Sie Ihre Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen, sei es für die ungewollte Versicherung oder für die im Voraus gezahlte Miete, wenn Sie z. B. ganz auf das Fahrzeug verzichten müssen.

Vollkasko ja – aber nur einmal

Für Mietwagen empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung.

Möglicherweise sind Sie bereits über Ihre Kreditkarte oder die Mitgliedschaft in einem Automobilclub versichert. Informieren Sie sich am besten vor der Buchung, damit Sie nicht unnötig doppelt versichert sind.

In der Regel können Sie die Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung auch direkt beim Fahrzeugvermittler abschließen.

In diesem Fall sollten Sie darauf achten, dass Ihnen bei der Abholung des Wagens keine weitere Vollkaskoversicherung untergeschoben wird. Denn die Autovermieter verdienen an der Versicherung über einen Drittanbieter nichts. Umso motivierter sind die Mitarbeiter, Ihnen am Schalter eine eigene, oft unnötige Versicherung, aufzudrängen.

Ärger mit GOLDCAR oder Firefly?

Wegen unlauterer Geschäftspraktiken hat die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM die Mietwagenfirmen GOLDCAR und Firefly bereits mehrfach zu Geldstrafen verurteilt. Zuletzt 2017 und 2018.

Beanstandet wurde vor allem die aggressive Bewerbung von Zusatzprodukten, aber auch die nachträgliche Berechnung von Mikroschäden (kleine Kratzer und Dellen).

Mehr dazu in unseren Pressemitteilungen Strafe von 2 Millionen Euro gegen Mietwagenfirma und Erneute Geldstrafe gegen Goldcar.

Leider zeigen diese Strafen nur in Italien Wirkung. In anderen Ländern, insbesondere in Spanien, wo Goldcar und Firefly ebenfalls tätig sind, gibt es weiterhin zahlreiche Verbraucherbeschwerden. Hauptgrund für Beschwerden sind nach wie vor aufgedrängte Zusatzversicherungen. Längst fallen auch andere Anbieter durch fragwürdigen Praktiken auf.

Vorsicht vor No Show-Gebühren

No Show" bedeutet, dass der reservierte Mietwagen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt wird und die Reservierung verfällt.

Der im Voraus bezahlte Mietpreis geht in der Regel verloren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Auto für einen Tag oder drei Monate gebucht haben.

Beispielsatz aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Fahrzeugvermittlers:

(…) NACH dem Beginn der Mietdauer (oder wenn Sie nicht erscheinen) erhalten Sie keine Rückerstattung (…)

Der Grund für das Nichterscheinen ist meist unerheblich. Oft können Reisende ihren Mietwagen nicht abholen, weil der Flug verspätet ist oder gestrichen wurde. Autovermieter und Vermittler zeigen hier wenig Nachsicht, auch wenn die Flugverspätung durch Unwetter verursacht wurde und den Kunden keine Schuld trifft.

Wenn Sie wissen, dass Sie es nicht rechtzeitig zum Mietwagenschalter schaffen, sollten Sie dies telefonisch ankündigen. Das kann helfen, ist aber keine Garantie dafür, dass Sie von der No-Show-Gebühr befreit werden.

Große Anbieter mit ungünstigen No-Show-Klauseln für Verbraucher sind z. B. Rentalcars, DoYouSpain und Argus Car Hire (CarTrawler). 

Das Einbehalten des Mietpreises ohne Fahrzeugübergabe ist nach deutschem Recht unzulässig. Viele Vermittler haben ihren Sitz jedoch im Ausland, z. B. in Großbritannien oder den Niederlanden. Dort herrscht teilweise eine andere Rechtsauffassung über die Zulässigkeit solcher Klauseln.

Zum besseren Verständnis: Wenn Sie über ein Online-Portal buchen, reservieren Sie einen Mietwagen über einen Vermittler. An diesen zahlen Sie in der Regel den gesamten Mietpreis im Voraus. Wenn Sie nicht erscheinen („no show“), behält der Vermittler das Geld. Der Autovermieter verdient also nichts und gibt den Wagen auch nicht heraus. Für den Vermittler hingegen ist es ein lukratives Geschäft. Er behält neben seiner Provision auch noch den vollen Mietpreis.

Sehen Sie auch unser YouTube-Video: Geld zurück bei "No Show"?

Mietwagenkaution – oft ist eine Kreditkarte erforderlich

Fast alle Autovermieter verlangen eine Kaution, um sich gegen eventuelle Schäden am Mietfahrzeug abzusichern. Dazu wird in der Regel ein Betrag auf der Kreditkarte blockiert.

Kann bei der Abholung keine "echte" Kreditkarte vorgelegt werden oder reicht der Kreditrahmen nicht aus, verweigern manche Autovermieter die Herausgabe des Fahrzeugs oder verlangen den Abschluss einer Zusatzversicherung.

Wichtig zu wissen: Die meisten in Deutschland ausgegebenen kostenlosen Kreditkarten (Visa und Mastercard) sind mittlerweile Debitkarten. Dies sollte auch auf der Karte vermerkt sein. Echte Kreditkarten kosten in der Regel extra.

Aber auch mit einer Debitkarte (keine EC-Karte!) sollte es möglich sein, eine Kaution zu hinterlegen. 

Ist der Autovermieter uneinsichtig, sollten Sie sich direkt bei der Geschäftsleitung und beim Vermittler beschweren und dies auch dokumentieren.

Dem EVZ Deutschland liegen u. a. Beschwerden über folgende Autovermieter vor, die am Schalter die Annahme einer Debitkarte verweigert haben: 

  • Goldcar
  • OK Mobility
  • Sicily by Car
  • Active Car Rental
  • Green Motion 
  • ClickRent

Wichtig bei Abholung und Rückgabe des Mietwagens

Bei der Fahrzeugübernahme müssen Führerschein, Personalausweis und eine auf den Hauptmieter ausgestellte Zahlkarte vorgelegt werden.

In einem Übergabeprotokoll sollte der Vermieter alle Schäden am Fahrzeug schriftlich festhalten. Auch kleine Kratzer und Beulen sollten akribisch dokumentiert werden.

Machen Sie am besten Fotos oder ein Video, das den Zustand des Fahrzeugs zeigt.

Vermeiden Sie es, das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten zurückzugeben. Denn in diesem Fall haben Sie keinen Einfluss auf den Inhalt des Rückgabeprotokolls. Außerdem können Sie für Schäden haftbar gemacht werden, die bis zur Öffnung der Station entstehen. Diese Gefahr besteht insbesondere, wenn das Fahrzeug auf einem öffentlich zugänglichen Platz abgestellt wird.

Full-To-Full-Tankregelung

Achten Sie bei der Buchung eines Mietwagens auf eine Volltank-Regelung. Hier erhalten Sie bei der Übergabe ein vollgetanktes Fahrzeug und müssen es auch vollgetankt zurückbringen.

Meist ist die Full-To-Full-Regelung günstiger als die Tankpauschale des Mietwagenanbieters.

Verkehrsunfall mit einem Mietwagen

Kommt es mit dem Mietwagen zu einem Verkehrsunfall, sind die im Versicherungsvertrag geregelten Pflichten zu beachten.

Dazu gehört zum Beispiel, dass die Polizei eingeschaltet und ein Unfallprotokoll ausgefüllt werden muss, auch wenn kein anderes Fahrzeug beteiligt war. Sonst laufen Sie Gefahr, den Schaden trotz Versicherung selbst bezahlen zu müssen.

Außerdem müssen Sie sich nach einem Unfall sofort mit dem Vermieter in Verbindung setzen.

Strafzettel und Bußgelder: Wer muss zahlen?

Für Verkehrsverstöße haftet der Mieter des Fahrzeugs. Die Daten des Fahrers erhält die jeweilige Behörde vom Autovermieter.

Beachten Sie: Im Vergleich zu Deutschland sind die Bußgelder im Ausland deutlich höher. Zudem machen die EU-Mitgliedstaaten zunehmend von der Möglichkeit Gebrauch, Verkehrssünder auch grenzüberschreitend zur Verantwortung zu ziehen.

Für die Weiterleitung der Fahrerdaten verlangen die meisten Autovermieter eine Bearbeitungsgebühr (ca. 40 Euro). Diese Praxis ist nicht unumstritten. Die italienische Wettbewerbsbehörde hat im Juni 2022 entschieden, dass eine solche Bearbeitungsgebühr in Italien unzulässig ist.

Mietwagenfirmen in anderen Ländern werden jedoch wahrscheinlich weiterhin eine Bearbeitungsgebühr einbehalten, solange es in dem jeweiligen Land keine gerichtliche Entscheidung gibt, die dies verbietet. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie versuchen, das Geld von Ihrer Kreditkarte zurückbuchen zu lassen (sog. Chargeback). In diesem Fall müsste der Vermieter die Forderung gerichtlich geltend machen, was in der Regel nicht geschehen wird.

Was Sie über Buchungsportale für Mietwagen wissen sollten


Viele Wege führen zum Mietwagen:

  • Direkt bei der Autovermietung: vor Ort oder über das Internet.
  • Vermittler kommen häufig ins Spiel, wenn über eine Plattform gebucht wird. Beachten Sie, dass viele Vermittler ihren Sitz im Ausland haben, was im Falle einer Reklamation zu Schwierigkeiten führen kann, z. B. bei Änderungswünschen bei der Buchung, wegen ungünstigen No Show-Klauseln oder der Erstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall.
  • Preisvergleichsportale stellen eine Übersicht über die Preise zusammen. Es folgt eine Weiterleitung an den Autovermieter oder einen Vermittler.


An wen wende ich mich wann?

Das Buchungsportal ist zuständig, wenn Sie Ihre Buchung ändern, zum Beispiel die Mietdauer verlängern oder einen weiteren Fahrer hinzufügen möchten.

Bei Problemen mit dem Mietwagen wenden Sie sich in jedem Fall an Ihren Vertragspartner, den Autovermieter.

Bedenken Sie: Je mehr Unternehmen zwischengeschaltet sind, desto schwieriger ist es, bei Problemen den richtigen Ansprechpartner zu finden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Buchungsportale für den Urlaub (PDF-Datei).

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Mietwagenbuchung im Ausland

Die gesetzliche Haftpflichtversicherung ist bei einem Mietwagen immer dabei.

Kommt es zu einem Unfall, sind die von Ihnen verursachten Schäden Dritter abgedeckt.

Eigene Verletzungen und Schäden am Mietfahrzeug sind von der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht jedoch nicht umfasst. Um sich auch hier abzusichern, können Sie eine oder mehrere Zusatzversicherungen abschließen. 

Die Vollkaskoversicherung soll Schäden am Mietfahrzeug abdecken. 

Genau genommen gibt es keine Vollkaskoversicherung für Mietwagen. Stattdessen vereinbaren Sie mit dem Vermieter einen Haftungsausschluss, d. h. der Vermieter verzichtet auf Schadensersatz, wenn Sie das Mietfahrzeug beschädigen.

Wie weit dieser Haftungsausschluss geht, regeln die Vertragsbedingungen.

Grundsätzlich gibt es zwei Varianten. Eine Haftung mit Selbstbeteiligung und ohne Selbstbeteiligung. Auf dem Mietvertrag werden diese häufig mit CDW (mit Selbstbeteiligung) oder SCDW (ohne Selbstbeteiligung) abgekürzt. Es gibt aber auch andere Bezeichnungen.

Wichtig: Vom Versicherungsschutz können einige Teile des Fahrzeugs ausgenommen sein, z. B. Glas, Unterboden oder Reifen. Achten Sie darauf.

Die Mallorca-Police ist eine Zusatzversicherung für Mietwagen in der EU. Der Zusatz erweitert die Deckungssumme der eigenen Kfz-Haftpflicht. Wenn Sie kein Auto und somit keine Kfz-Haftpflicht haben, können Sie die Mallorca Police separat abschließen.

Außerhalb der EU ist die Bezeichnung Traveller-Police üblich.

Bei einem Unfall mit einem Mietwagen greift oft nur die gesetzliche Mindestdeckung. Bei Sachschäden liegt diese innerhalb der EU bei einer Millionen Euro. Bei einer von Ihnen verursachten Massenkarambolage reicht dies unter Umständen nicht aus, um die Schäden aller Beteiligten zu decken. In Nicht-EU-Staaten ist die Deckungssumme oft auch sehr viel niedriger, z. B. nur ca. 10.000 Euro für Sachschäden in der Türkei.

Mit der sog. Mallorca Police erhöhen Sie die Haftungssumme des Mietwagens auf das Niveau, welches Sie auch bei Ihrem eigenen Fahrzeug haben.

Für die Buchung eines Mietwagens ist neben einem gültigen Führerschein oft auch ein Mindestalter erforderlich. Je nach Land und Autovermieter gibt es unterschiedliche Regelungen.

In der Regel muss man jedoch 21 Jahre alt sein, um ein Fahrzeug mieten zu können. Für unter 25-Jährige und Fahranfänger fällt oftmals auch eine Zusatzgebühr an.

Wichtig: Nicht nur junge Fahrerinnen und Fahrer sollten sich vorab über Altersbeschränkungen informieren. Auch ältere Menschen ab 69 Jahren bekommen nicht immer ein Fahrzeug oder müssen einen Aufpreis zahlen.

Ob Sie mit dem Mietwagen auch ins Ausland fahren dürfen, ist im Vertrag festgelegt.

Je nach Zielland und Fahrzeugkategorie kann es Unterschiede geben. Manchmal ist es ohne Einschränkungen erlaubt, manchmal muss eine zusätzliche Gebühr bezahlt werden und manchmal ist es ganz verboten. 

Halten Sie sich in jedem Fall an die Nutzungsbedingungen. Wer unerlaubt im Ausland unterwegs ist, muss mit einer hohen Vertragsstrafe rechnen.

Hinweis: Es ist möglich, dass Autovermieter die Mietwagen per GPS-Sender verfolgen.  

Eine One-Way-Fee wird oft verlangt, wenn Sie den Mietwagen nicht an dem Ort zurückgeben, an dem Sie ihn übernommen haben.

Beispiel: Sie holen das Fahrzeug in Madrid ab und geben es in Barcelona wieder zurück.

Die dann fällige One-Way-Fee, auch One-Way-Gebühr oder Einweggebühr genannt, ist in der Regel nicht in der Reservierung enthalten. Sie wird erst vor Ort berechnet und kann insbesondere bei grenzüberschreitenden Fahrten sehr hoch ausfallen.

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