Am 27.09. ist Welt-Tourismus-Tag: Wenn der Urlaub teurer wird als erwartet - Hier lauern Zusatzkosten
Pressemitteilung vom 23.09.2022 - Inhalte entsprechen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Informationen
Alles wird teurer, viele Menschen müssen aktuell sparen. Doch nach dem Abklingen der Pandemie möchten sie dennoch nicht ganz auf Urlaub bei den europäischen Nachbarn verzichten. Gleichzeitig kann es in Hotels, bei Flügen sowie Pauschalreisen zu unerwarteten Zusatzkosten kommen. Dies erschwert die Planung bei knappem Budget umso mehr. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erklärt, worauf zu achten ist.
Zusatzkosten in Hotels
Wer kennt das nicht? Nach einer langen Anreise möchte man sich direkt im Hotelzimmer erholen. Dafür braucht man mitunter einen früheren Check-In. Doch dieser wird mittlerweile oft gesondert in Rechnung gestellt. Auch Extrakosten fürs Frühstück oder Parkgebühren sind inzwischen gängige Praxis. Und eine örtliche Tourismussteuer wird zum Beispiel in Österreich, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Deutschland und Malta erhoben.
Darüber hinaus verlangen insbesondere Niedrigpreis-Hotels Nutzungsgebühren für Safe und Fernseher auf dem Zimmer. Auch schnellesInternet (über WLAN) kostet oft extra. In Spanien werden die Gäste mitunter für die Gepäckaufbewahrung und in den Niederlanden für die Nutzung des Föns zur Kasse gebeten. Und wer in Frankreich oder Finnland einen Bademantel ausleihen möchte, muss mit einer Extra-Gebühr rechnen.
Das Haustier mitzubringen, kostet meist ebenfalls. Und zu den tierischen Aufenthaltskosten kommt mancherorts noch die Sonder-Endreinigung hinzu. Einige Hotels, zum Beispiel in Bulgarien, stellen die Zimmerreinigung allerdings auch ohne Haustier in Rechnung.
Und der Transfer vom Hotel zum Flughafen ist beispielsweise in Deutschland und in der Tschechischen Republik häufig nicht inklusive.
Was noch hinzukommen kann: In Spanien, Frankreich und Italien kosten an vielen öffentlichen Stränden Sonnenschirme und –liegen extra.
"Für die Urlauberin oder den Urlauber muss bereits bei der Buchung aus dem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorgehen, welche Leistungen inbegriffen sind und welche nicht bzw. was diese extra kosten. Bei Dienstleistungen, die in der Unterkunft angeboten werden (Handtuchausleihe, Nutzung von schnellerem Internet etc.), muss spätestens vor Ort ein deutlicher Hinweis auf die Zusatzkosten erfolgen", sagt Karolina Wojtal, Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.
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Zusatzkosten bei Pauschalreisen
Das Pauschalreiserecht sieht europaweit unter bestimmten Bedingungen vor, dass der Veranstalter den Reisepreis auch nach der Buchung um bis zu 8 % anheben kann. Voraussetzung ist, dass
- der Vertrag eine solche Preisanpassungsklausel enthält,
- der Reisende vor Vertragsabschluss mittels Formblattes darüber informiert wurde,
- diese Klausel nicht nur eine Anhebung, sondern auch eine Senkung des Reisepreises vorsieht,
- die Preiserhöhung mindestens 21. Tage vor der Abreise mitgeteilt wird,
- transparent gemacht wird, wie der neue Preis sich berechnet,
- und die Kosten für Sprit und Kerosin, Hafen- bzw. Flughafengebühren gestiegen sind, oder sich die Wechselkurse geändert haben.
Andere Kostensteigerungen dürfen nicht auf den Kunden umgelegt werden.
Waren die Kostensteigerungen allerdings bereits bei der Buchung absehbar oder ist eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, können Sie die Zahlung verweigern. Umgekehrt ist die Preissteigerung auch ohne Ihre Zustimmung wirksam, wenn alle genannten Bedingungen erfüllt sind.
Bei Preissteigerungen von mehr als 8 % muss Sie der Veranstalter informieren und auffordern, dass Sie die Erhöhung innerhalb einer bestimmten Frist ausdrücklich annehmen oder vom Vertrag zurücktreten Äußern Sie sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Preiserhöhung als angenommen. Reagieren Sie also auf jeden Fall rechtzeitig, falls Sie das Angebot nicht annehmen möchten.
Weitere Informationen zur Pauschalreise finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland. Hier kann auch unsere kostenlose Online-Broschüre zu diesem Thema heruntergeladen werden.
Zusatzkosten bei Flügen
Vor der Buchung muss den Reisenden der Flugpreis inklusive aller Steuern, Gebühren und Zuschläge angegeben werden. Allerdings behelfen sich die Airlines hier oft mit einem Trick: Zusatzleistungen, die früher im Ticketpreis enthalten waren, werden mittlerweile extra berechnet. Beispiele: Check-in am Flughafen (statt Online), Aufgabegepäck, Sitzplatzwahl, Mahlzeiten.
Weitere Informationen zu Flügen finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland. Die kostenlose Broschüre zu den Fluggastrechten kann als Printversion unter danzeisen@cec-zev.eu bestellt werden. Die kostenlose Online-Version ist auf unserer Internetseite zum Download verfügbar.
Tipps: Zusatzkosten erkennen & vermeiden
- Angebote vor der Buchung genau lesen, um zu erkennen, was im Preis inbegriffen ist. Bei Zweifeln: im Hotel/beim Veranstalter nachfragen.
- Nutzen Sie Bewertungsportale. Hier können Sie sehen, ob sich andere Gäste über unerwartete Zusatzkosten beschwert haben.
- Lassen Sie sich nach einigen Tagen eine Zwischenrechnung ausstellen, um zu prüfen, ob Zusatzkosten angefallen sind.
- Wenn Sie zahlen müssen, um überhaupt ein- oder auschecken zu können, dann vermerken Sie „Zahlung unter Vorbehalt“ auf der Rechnung. Schreiben Sie anschließend umgehend an die Hotelleitung bzw. den Veranstalter.
- Buchen Sie stornierbare Tarife. Diese sind vielleicht ein wenig teurer, ersparen Ihnen jedoch am Ende ggf. hohe Stornogebühren.
- Statt Extra-Reiseversicherung: Prüfen Sie, ob die Versicherung Ihrer Kreditkarte nicht ausreicht.
- Wenn Sie „all inclusive“ buchen, erleben Sie weniger Überraschungen bei den Nebenkosten für Essen und Trinken.
- Buchen Sie rechtzeitig.
- Nutzen Sie einen nicht so begehrten Flughafen.
- Buchen Sie in der Nebensaison oder an nicht so stark frequentierten Wochentagen.
- Statt Hotelparkplatz: Weichen Sie auf Park & Ride Parkplätze aus.
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