Winterreifenpflicht in Europa
Auch in Corona-Zeiten fahren zahlreiche Berufspendler Tag für Tag mit dem Auto über die Grenze in europäische Nachbarländer.
Und je nachdem wie schnell die Infektionszahlen durch die aktuellen, europaweiten Maßnahmen sinken, überlegt vielleicht auch der eine oder andere doch noch zum Ende des Winters in den Skiurlaub zu fahren.
Daher ist es umso wichtiger, sich an die dortigen Winterreifen-Regelungen zu halten. Wer das nicht tut, muss mit Bußgeldern rechnen.
Keine generelle Winterreifenpflicht in Frankreich
In Frankreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Schneeketten durch Schilder, die Autoreifen mit Schneeketten auf blauem Grund zeigen, vorgeschrieben werden.
Darf man statt Schneeketten auch mit Winterreifen fahren, steht unter dem Schild: „Pneus neige admis“ oder „Pneus hiver admis“. Da die Schilder kurzfristig, je nach Wetterlage, aufgestellt werden, sollte man sich bei den Préfectures erkundigen.
In Frankreich liegt das Bußgeld bei 135 Euro.
Welche Winterreifen-Regelungen gibt es in Österreich?
In Österreich gilt für PKW und LKW bis 3,5 Tonnen von 1. November bis 15. April Winterreifenpflicht. Aber nur, wenn die Straßen mit Eis und Schnee bedeckt sind. Die Winterreifen müssen auf allen Rädern montiert werden und die Kennzeichnung M+S, M.S oder M&S aufweisen.
Sommerreifen mit Schneeketten, zumindest auf der Antriebsachse montiert, sind erlaubt, sofern die Straße permanent oder fast immer mit Eis und Schnee bedeckt ist.
Neu: Die situative Winterreifenpflicht gilt auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau. Also für so genannte Microcars.
Wer den Vorschriften zuwider handelt, muss mit einem Bußgelder bis zu 5.000 Euro rechnen.
Gibt es eine Winterreifenpflicht in der Schweiz?
In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht.
Doch wer den Verkehr behindert, weil er bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneten Reifen fährt, hat mit einem Bußgeld zu rechnen. Das Bußgeld liegt umgerechnet bei circa 90 Euro.
Außerdem kann bei Bedarf die Verwendung von Schneeketten mittels Schilder vorgeschrieben werden.
Winterreifen-Regelungen in Italien
In Italien existiert keine generelle Winterreifenpflicht.
Verkehrszeichen schreiben Winterreifen oder Schneeketten je nach Witterung für einen bestimmten Zeitraum vor (obbligo di pneumatici invernali o catene a bordo = Winterreifenpflicht oder Schneeketten an Bord).
Im Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht.
Anders auf der Brennerautobahn in Südtirol (A22, Abschnitt Brenner-Affi). Hier gilt von 15. November bis 15. April Winterausrüstungspflicht. Diese Vorschrift ist erfüllt, wenn man z. B. mit Winterreifen fährt.
In Italien kann das Bußgeld bis zu 345 Euro betragen.
Eine Neuregelung in Sachen Winterreifenpflicht gibt es in Finnland
Wenn es die Wetterbedingungen oder die Straßenverhältnisse erfordern, müssen Winterreifen von 1. November bis 31. März gefahren werden.
Spike-Reifen sind von 1. November bis 31. März erlaubt, aber auch zu anderen Zeiten, wenn es die Straßen- bzw. Winterungsverhältnisse erfordern.
Eine Mindest-Profiltiefe für Winterreifen von 3 mm ist u. a. für folgende Fahrzeuge vorgeschrieben: PKW und Sonderfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen, Lieferwagen, Motorräder, Mopeds, Dreiräder, Microcars. Die Regelung gilt auch für Anhänger, die von den oben genannten Maschinen gezogen werden, mehr als 750 kg wiegen, aber nicht schwerer als 3,5 Tonnen sind.
Achtung: Bei Matsch und Schnee sollte die Profiltiefe der Winterreifen bei mindestens 5 mm liegen.
EU-Länder ohne Winterreifen-Regelungen
Keine Winterreifenpflicht besteht z. B. in Belgien, Griechenland, Großbritannien, Malta, Irland oder Polen.
Allerdings werden für Dänemark Winterreifen empfohlen.
Wer in Island fährt, braucht zwar keine Winterreifen, muss aber vom 1. November bis 14. April mit Reifen fahren, die wintertauglich sind und eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen.
Winterreifen in Deutschland
In Sachen Winterreifenpflicht gibt es keine Zeitvorgabe. Die Bereifung muss den Witterungsbedingungen entsprechen. Winterreifen sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte für alle 4 Räder des Autos vorgeschrieben. Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen. 4 mm sind empfohlen.
Winterreifen, die nach dem 31. Dezember 2017 produziert wurden, müssen das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocken) tragen. M + S Reifen, die bis 31. Dezember 2017 produziert wurden, dürfen bis 30. September 2024 als Winterreifen gefahren werden.
Auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen, die das Alpine-Symbol tragen, gelten als Winterreifen. Tragen sie das M + S Symbol und wurden bis 31. Dezember 2017 produziert, dürfen sie bis 30. September 2024 als Winterreifen verwendet werden.
Übrigens: Das Herstelldatum ist anhand der vierstelligen DOT-Nummer des Reifens ersichtlich. Dabei stehen vier Zahlen in einem Oval. Die ersten beiden zeigen die Produktionswoche, die letzten beiden das Produktionsjahr.
Das Bußgeld liegt für Autofahrer je nach Vergehen zwischen 60 bis 120 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister. Der Fahrzeug-Halter wird mit 75 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister bestraft.
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