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Winterreifen: Wann und wo sind sie in Europa vorgeschrieben?

In Deutschland darf bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen gefahren werden. Ab 1. Oktober 2024 müssen Autofahrerinnen und Autofahrer einen genauen Blick auf ihre Reifen werfen. Dann gilt bundesweit eine neue Vorschrift. Und welche Regeln gelten bei unseren europäischen Nachbarn?

Das Europäische Verbraucherzentrum informiert auf seiner Website zu den Winterreifen-Regelungen in 30 europäischen Ländern.

Situative Winterreifen-Pflicht in Deutschland

In Deutschland gilt die „situative Winterreifen-Pflicht“. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen auf allen vier Rädern Winter- oder Ganzjahresreifen aufgezogen sein. Die Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 mm.

Ab 1. Oktober 2024 müssen Winterreifen sowie Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) tragen. Dieses ist seit 1. Januar 2018 für neu hergestellte Reifen vorgeschrieben. Winterreifen, die nur über die M+S-Kennzeichnung verfügen, dürfen dann bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr gefahren werden. Für Reifen, die vor 2018 hergestellt wurden, gilt eine Übergangsfrist bis Ende September 2024. Diese läuft nun aus.

Diese Regelungen gelten in unseren Nachbarländern

Die meisten europäischen Länder haben die Regelungen zu Winterreifen in ihren Gesetzen verankert.  

Eine Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen gibt es zum Beispiel in Finnland, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Rumänien, der Slowakei und Tschechien.

Eine kalendarisch festgelegte Winterreifenpflicht besteht unter anderem in Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen und Schweden. Diese beginnt in der Regel im November / Dezember und endet im Laufe des März / April.

In Frankreich, Italien und Spanien sind Winterreifen (oder Schneeketten an Bord) bei entsprechender Beschilderung vorgeschrieben. Meist kommt dies in den Gebirgsregionen zur Anwendung. Im Aostatal und auf der Brennerautobahn in Italien gilt diese Winterausrüstungspflicht jedoch saisonal.

Keine Pflicht Winterreifen zu nutzen, besteht z. B. in Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Polen und der Schweiz. Aber auch hier werden bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- oder Ganzjahresreifen empfohlen.

Wichtig: Autofahrer sollten immer die Profiltiefe der Reifen im Auge behalten. In einigen Ländern ist eine Mindestprofiltiefe von 3 mm vorgeschrieben, in anderen wie z. B. Tschechien und Österreich, sogar 4 mm.

Ohne Winterreifen drohen bei einem Unfall Probleme mit der Versicherung

Angesichts zunehmender Wetterextreme und plötzlicher Wintereinbrüche auch in südeuropäischen Ländern sollten Autofahrer in den Wintermonaten (Faustregel: Oktober-Ostern) am besten immer auf Winter- oder Ganzjahresreifen setzen.

Denn egal wie die Winterreifenregelung aussieht: Kommt es bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Unfall und sind keine Winterreifen montiert, kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern oder reduzieren.

Kontakt

Ihr Kontakt für Presseanfragen: Peter J. Koop

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl
T +49 (0) 78 51.991 48-30 | F +49 (0) 78 51.991 48-11 
presse@evz.de | www.evz.de

Pressemitteilung
vom 30.09.2024 - Inhalte entsprechen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Informationen.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.

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