Datenschutz bei WhatsApp: Muss ich meinen Messenger jetzt wechseln?

WhatsApp zwingt Nutzer derzeit dazu, neuen Nutzungsbedingungen und einer veränderten Datenschutzrichtlinie zuzustimmen.

Für europäische User ändert sich wenig, da sie durch die EU-weite Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt sind. Warum man seine App-Wahl trotzdem überdenken und regelmäßig ausmisten sollte?

Beim Öffnen von WhatsApp werden Nutzer derzeit gebeten, neuen AGB zuzustimmen. Wer das nicht tut, so heißt es, könne den zu Facebook gehörenden Dienst bald nicht mehr nutzen.

Noch bis zum 15. Mai 2021 haben Nutzer Zeit, sich für oder gegen die neuen AGB zu entscheiden.

DSGVO: Europa gewährleistet Datenschutz

In den aktualisierten Bedingungen sollen Nutzer zustimmen, dass WhatsApp bestimmte Daten wie das Betriebssystem des Smartphones, die Handynummer, mit der man sich angemeldet hat, oder wann man zuletzt eingeloggt war, an andere Facebook-Konzerne weitergeben darf.

Wer sich gegen die neuen AGB entscheidet, kann die App ab Mitte Mai nicht mehr nutzen.

Gleichzeitig verkündet WhatsApp, dass sich für EU-Bürger bei einer Zustimmung zu den neuen AGB erst einmal nichts ändert.

Hintergrund ist die seit 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), mit der die Europäische Union für ein grundsätzliches und einheitliches Niveau an Datenschutz sorgt.

Die Verordnung besagt, dass Verbraucher vorher aktiv zustimmen müssen, bevor personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Beispiel

Die berühmte Cookie-Meldung, der Sie beim Aufrufen von Webseiten begegnen.

Hier können Sie entscheiden, ob Cookies zugelassen werden dürfen oder nicht.

Ausnahme der Datenschutz-Grundverordnung: das "berechtigte Interesse"

In manchen Fällen sieht die DSGVO vor, dass Daten auch ohne vorherige Zustimmung gesammelt werden dürfen.

Nämlich dann, wenn ein "berechtigtes Interesse" an diesen besteht, zum Beispiel um Cyberkriminalität zu bekämpfen.

WhatsApp behauptet ein solches berechtigtes Interesse an der Durchsetzung seiner neuen Nutzungsrichtlinie zu haben.

Und zwar um seine Dienste sicherer zu gestalten und Betrüger über die verschiedenen zu Facebook gehörenden Services hinweg verfolgen zu können.

Offen bleibt die Frage der Überprüfbarkeit. Ob WhatsApp die Daten wirklich ausschließlich zu diesem Zweck nutzt und inwiefern es sich an die Datenschutz-Grundverordnung hält, ist kaum nachweisbar.

Tipp: Wahl des Messengers überdenken und Apps ausmisten

"Die Diskussion um die WhatsApp-Datenschutzrichtlinien sollten wir als Gelegenheit sehen, die eigene Messenger-Wahl zu hinterfragen", rät Karolina Wojtal, Leiterin beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland.

"Auch wenn es abgedroschen klingt: Einen kostenlosen Service gibt es nicht, wir bezahlen immer in irgendeiner Form, oft eben mit unseren Daten.

Der Schutz der eigenen Privatsphäre und gelebte digitale Souveränität fangen bei der Wahl des Messengers an", so Wojtal.

Weitere Tipps: Datenschutz-Einstellungen & Apps ausmisten

Weiterhin empfiehlt sich, die eigenen Datenschutz-Einstellungen zu überprüfen.

Möchten Sie mit Anderen zum Beispiel nicht teilen, wann Sie zuletzt online waren, sollten Sie diese Funktion ausschalten.

Zu guter Letzt sollten nicht mehr genutzte Apps regelmäßig ausgemistet werden. Auch in inaktivem Zustand kann es vorkommen, dass diese im Hintergrund Daten sammeln und weitergeben.

Sie haben eine Frage?

Haben Sie eine Frage zu Ihren Verbraucherrechten oder möchten Sie eine Beschwerde gegen einen Anbieter aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich einreichen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.