Waldbrände in Griechenland: Welche Rechte haben Urlauber?
Die Waldbrände in Griechenland werden zurzeit von Feuerwehrleuten aus mehreren Ländern bekämpft. Auch die Hauptstadt Athen und die Großstadt Thessaloniki sind von den Flammen bedroht. Was gilt für Touristen, die demnächst nach Griechenland reisen möchten und solche, die bereits vor Ort sind? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert.
Pauschalreisen bieten die beste Absicherung
Im Krisenfall sind Touristen, die eine Pauschalreise gebucht haben, gut abgesichert und haben mit ihrem Reiseveranstalter einen einheitlichen Ansprechpartner bei Problemen. Im Ernstfall organisiert der Pauschalreiseanbieter die Evakuierung der Hotelgäste, entweder zu einer anderen Hotelanlage oder zum Flughafen, wenn die Reise aufgrund einer Naturkatastrophe abgebrochen werden muss.
Individualreisende hingegen müssen sich mit der Fluggesellschaft, dem Hotel, der Mietwagenfirma und den jeweiligen Vertragsbedingungen auseinandersetzen. Müssen sie ihre Heimreise wegen außergewöhnlicher Umstände plötzlich früher als geplant antreten, müssen sie selbst umplanen und die Mehrkosten tragen.
Was gilt, wenn ich meine Reise wegen der Waldbrände nicht mehr antreten möchte?
Wird die Pauschalreise durch den Waldbrand erheblich beeinträchtigt und daraufhin vom Veranstalter abgesagt, muss der Reisepreis vollständig erstattet werden.
Verbrauchern kann eine komplette Erstattung zustehen, wenn sie selbst stornieren. Es kommt jedoch auf den Einzelfall an, ob dieses kostenlose Rücktrittsrecht besteht. Eine Rolle spielt unter anderem die Entfernung zwischen dem konkreten Urlaubsort und dem Brand. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist ein wichtiges Argument, wenn die Reise kurz bevorsteht. Aber Hitze oder die Angst vor Waldbränden sind als alleiniger Grund nicht ausreichend, um kostenfrei von einer Reise zurücktreten zu können. Hier müssen Stornokosten in Kauf genommen werden.
Wer den Flug, das Hotel und vielleicht auch einen Mietwagen selbst separat gebucht hat, muss jedoch jeden Vertragspartner einzeln kontaktieren. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, zu welchen Konditionen eine Stornierung möglich ist. Das EVZ Deutschlandrät Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Anbieter um eine kostenlose Stornierung zu bitten oder sich auf eine Verschiebung der Leistung auf ein anderes Datum zu einigen. Bei vielen Anbietern fallen gestaffelte Stornogebühren an. Je früher storniert wird, desto günstiger. Wer seinen Vertragspartner hingegen gar nicht kontaktiert, zahlt in der Regel den vollen Preis.
Mehr Wissenswertes über Pauschalreisen gibt es auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.
Welche Ansprüche haben Urlauber, die vor Ort bleiben?
Wer seine Pauschalreise fortsetzt, kann den Preis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn im konkreten Einzelfall ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Also z. B. wenn der Aufenthalt im Hotel wegen der Rauchentwicklung beeinträchtigt wird. Allerdings müssen Mängel zunächst beim Veranstalter reklamiert werden. Dieser muss tätig werden und kann den Umzug in ein anderes Hotel fernab des Brandes anbieten. Tut er dies nicht, kommt ein Minderungsanspruch in Betracht.
Haben Touristen die verschiedenen Bestandteile ihres Urlaubs vor Ort einzeln gebucht, zum Beispiel Tagesausflüge, so müssen sie den jeweiligen Anbieter kontaktieren und einen Blick in die Vertragsbedingungen werfen.
Was, wenn das Hotel wegen der Feuer schließen muss?
Bei Individualreisen gilt: Kann das Hotel wegen der Waldbrände keine Gäste mehr beherbergen, muss es die Buchung stornieren und den Preis vollständig erstatten. Muss das Hotel während des Aufenthalts schließen, steht Urlaubern in der Regel eine Rückzahlung für die entfallenen Tage zu.
Pauschalreisende sollten den Veranstalter kontaktieren. Dieser muss in erster Linie eine Ersatzunterkunft organisieren.
Welche Rechte habe ich, wenn ich wegen der Brände früher nach Hause will?
Pauschalreisende müssen belegen, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Dann können sie den Reisevertrag kündigen und die Heimreise antreten. Nicht genutzte Reiseleistungen müssen nicht bezahlt werden. Die Rückreise muss der Pauschalreiseveranstalter organisieren, wenn sie Teil der Pauschalreise war. Mehrkosten gehen dann zu seinen Lasten.
Wenn das Hotel und die Rückreise getrennt gebucht wurden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Möglicherweise fallen bei einer Stornierung Kosten an. Die frühere Heimkehr müssen Reisende selbst organisieren und zahlen. Das Hotel kann sich unter Umständen kulant zeigen. Laut EVZ Deutschland sollten betroffene Touristen mit der Fluggesellschaft klären, ob eine kostenlose Umbuchung möglich ist.
Mietwagenfirmen zahlen bei einer vorzeitigen Rückgabe normalerweise keine anteilige Erstattung. Trotzdem kann sich der Versuch lohnen, mit dem Vermieter nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen. Weitere Informationen zu Mietwagen in Europa finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.
Was gilt, wenn sich die Heimreise verzögert?
Müssen Urlauber länger vor Ort bleiben, als ursprünglich geplant, entstehen Mehrkosten. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, erhält vom Veranstalter mindestens drei zusätzliche Tage im Hotel. Kostenlos.
Wenn die Fluggesellschaft den Rückflug annulliert, beispielsweise wegen der Rauchentwicklung am Flughafen, muss die Fluggesellschaft ihren Kunden je nach Wartezeit nicht nur Verpflegung, sondern auch ein Hotel anbieten. Wird diese nicht tätig und müssen die Urlauber sich auf eigene Kosten versorgen, sollten sie unbedingt die Kaufbelege aufbewahren und im Folgenden die Erstattung fordern.
Über Fluggastrechteinformiert das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland auf seiner Internetseite.
Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei Waldbränden?
Reiserücktrittsversicherungen schließen Naturkatastrophen wie Waldbrände meist aus. Wer die Reise aus diesem Grund nicht antritt, erhält keine Erstattung. Was genau die Versicherung abdeckt, steht in den Versicherungsbedingungen. Wurde der Urlaub mit der Kreditkarte bezahlt, sind manche Risiken über diese abgedeckt. Werfen Sie einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vielleicht ist mit der Nutzung der Kreditkarte eine Versicherung verbunden, die einen Teil der Reisekosten bei Naturkatastrophen übernimmt.
Ihr Pressekontakt
Anna Maria Brünke
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl
T +49 (0) 78 51.991 48-17 | F +49 (0) 78 51.991 48-11
presse@evz.de | www.evz.de
Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.