Das Geschäft mit der Corona-Angst

Pressemitteilung vom 14.03.2022 - Inhalte entsprechen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Informationen

Durch die Corona-Pandemie ist Reisen auch innerhalb der EU weiterhin mit zahlreichen Unsicherheiten verbunden. Wen wundert’s, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher daher ihre Ferienwohnung über Vermittlungsplattformen buchen, die mit einem zusätzlichen „Schutz“ werben. Doch dieser ist oftmals mehr Schein als Sein und greift nicht immer.

Corona-Schutz, Vertrauensgarantie – Was ist das überhaupt?

„Corona-Schutz“, „Vertrauensgarantie“, „Sicherheit für den Fall der Fälle“: So werben zahlreiche Vermittlungsportale von Ferienunterkünften, gerade jetzt kurz vor Ostern. Diese Schlagwörter lassen die Verbraucherinnen und Verbraucher glauben, gegen alles Mögliche geschützt zu sein: vor Corona-Einreisebeschränkungen, bei Corona-Erkrankung, bei Stornierung der Ferienwohnung, wegen Corona-bedingtem Flugausfall, im Falle von Mängeln der Ferienwohnung oder bei Problemen mit dem Vermieter.

Im Problemfall gehen Reisende davon aus, das gesamte oder wenigstens einen Teil des bezahlten Geldes vom Vermittlungsportal, das seinen Sitz häufig in einem anderen EU-Land hat, zurückerhalten zu können. Und zwar ohne zusätzliche Kosten. 

Plötzlich doch kein Recht auf Erstattung

Die Erfahrung des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschlands zeigt, dass der beworbene Schutz nicht immer greift. Oftmals wird Verbraucherinnen und Verbrauchern mitgeteilt, dass nicht alle Kriterien erfüllt seien, um das Geld zurück zu erhalten. Und leider gibt es auch Fälle, in denen alle Voraussetzungen erfüllt sind, die Vermittlungsplattform aber dennoch das Geld nicht erstatten will.

„Lassen Sie sich nicht von Werbeversprechen blenden“, sagt Madeline Schillinger, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. „Und lesen Sie auf jeden Fall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Denn dort sind die Kriterien festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit der Schutz greift.“ Diese Vorgaben sind meist sehr eng gefasst. Außerdem gilt es Fristen einzuhalten, innerhalb derer reklamiert werden muss.

Ping-Pong Taktik bei der Erstattung

Kompliziert wird es immer dann, wenn man nicht weiß, ob die Plattform oder der Vermieter das Geld erstatten muss. Und man von einem zum anderen verwiesen wird. Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen: Kontaktieren Sie am besten beide.

Ein weiteres Problem: Die Plattform erstattet zwar, behält aber die Vermittlungsgebühren ein. Das ist nach Auffassung des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland nur dann zulässig, wenn dies von vorneherein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt war oder es den Urlaubern mitgeteilt wurde, als sie die Erstattung des Geldbetrages initiiert haben.

Die Lösung: Pauschalreise oder flexible Stornobedingungen buchen

„Der beste Schutz vor unvorhergesehen Ereignissen ist die Buchung einer Unterkunft mit flexiblen Stornobedingungen, ganz gleich ob direkt vom Vermieter oder über eine Buchungsplattform. So lässt sich die Wohnung zum Beispiel noch einige Tage vor der Anreise stornieren. Solche Verträge sind zwar etwas teurer, sind aber im Falle eines erneuten Corona-Lockdowns mit Einreisebeschränkungen oder wenn sich Ihre persönliche Situation verändert hat, hilfreich“, sagt Madeline Schillinger, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.

Oder man bucht eine Pauschalreise. Denn bei Pauschalreisen ist in bestimmten Konstellationen ein kostenloser Rücktritt möglich, wenn für den gebuchten Zeitraum plötzlich eine Reisewarnung ausgesprochen wird oder es im Zielland zu einem Lockdown kommt.

Zusätzlicher Schutz: Abschluss einer Reiserücktrittversicherung

Viele Versicherungen haben aufgrund der Corona-Pandemie den Versicherungsschutz erweitert. So bieten manche Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherungen die Möglichkeit, die Reise abzusagen oder abzubrechen, sofern man selbst an Corona erkrankt oder in Quarantäne muss. Aber Achtung: Nicht alle Versicherungen haben dieselben Bedingungen und bieten einen Schutz gegen alle Arten von Corona-Problemen. Insbesondere Verträge, die vor Ausbruch der Pandemie abgeschlossen und nicht angepasst wurden, zahlen bei Bestehen einer Pandemie oder Reisewarnung nicht. Lesen Sie daher den Versicherungsvertrag genau durch, bevor Sie ihn unterschreiben, damit Sie genau den Schutz bekommen, den Sie brauchen. Ältere Verträge sollten ebenfalls geprüft werden und bei Bedarf auf Anfrage beim Versicherer ein „Corona-Update“ erhalten.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.