Timesharing-Abzocke: Wer zahlt, verliert.
Haben Sie auch schon einmal einen Brief oder einen Anruf von einem Rechtsanwalt aus Spanien erhalten? Und das, obwohl Sie nie Kontakt zu einem hatten und sich keiner Schuld bewusst sind? Vor allem Inhaber von Timesharing-Verträgen, die vor vielen Jahren während Ihres Spanien-Urlaubs ihr Recht zur Nutzung eines Ferienappartements gekauft haben, sind von dieser Masche betroffen. Und der Schaden beträgt schnell einmal um die 30.000 Euro.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erklärt, was hinter der Masche steckt und wie Sie sich davor schützen können.
Die Masche: Post vom Rechtsanwalt, doch die Unterstützung bei der Auflösung des Timesharing-Vertrags bleibt aus
Sie gehen ahnungslos an Ihren Briefkasten. Darin finden Sie das Schreiben eines Rechtsanwalts mit der Information, es gäbe ein neues Urteil, das Ihren Timesharing-Vertrag unwirksam macht und dass Sie Ihr Geld zurückerhalten. Was für viele Timeshare-Inhaber, die ihren Vertrag auflösen möchten, anfangs gut klingt, hat jedoch einen entscheidenden Haken: Es müssen persönliche Daten angegeben und vermeintlich ausstehende Rechnungen bezahlt werden.
Die erhoffte Hilfe bei der Auflösung des Timesharing-Vertrags bleibt jedoch aus. Geld gibt es nicht zurück. Stattdessen bekommen die Opfer immer wieder neue Rechnungen, die noch zu begleichen sind, bevor die Auszahlung der ursprünglich versprochenen Summe erfolgen könne. Der Schaden kann so schnell viele tausend Euro betragen. Es gibt Opfer, die sogar hohe Kredite aufgenommen haben, ohne je eine Gegenleistung erhalten zu haben.
Was kann ich tun, wenn ich von Cold Callern kontaktiert werde?
Seien Sie misstrauisch, und fragen Sie sich: Wie kommt der Rechtsanwalt an meine Adresse? Auch wenn die Schreiben optisch noch so seriös wirken, der Text sich glaubwürdig liest oder die Absender tatsächlich existieren und am Telefon freundlich und kompetent auftreten: Die Betroffenen haben es in diesen Fällen meist mit unseriösen Cold Callern zu tun, also mit Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbraucher unaufgefordert – und hier zudem in betrügerischer Absicht – kontaktieren. Cold Caller sind auf den ersten Blick nicht leicht erkennbar. „Deshalb ist gegen eine anfängliche Korrespondenz auch nichts einzuwenden“, sagt Sabine Blanke, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. „Spätestens aber, wenn die erste Rechnung ins Haus kommt, mit der eine vermeintliche Schuld beim Finanzamt beglichen werden soll, sollten Betroffene den Kontakt abbrechen und auf keinen Fall zahlen“.
Gerade weil die Masche bis ins letzte Detail ausgefeilt ist, sollten sich Betroffene, die zu ihrem Timesharing-Vertrag unaufgefordert kontaktiert wurden, auf jeden Fall unabhängigen Rechtsrat einholen; den bietet beispielsweise das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kostenlos an.
Sie haben weitere Fragen zum Thema Timesharing?
Auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland finden Sie viele Informationen rund ums Thema Timeshare. Auch zur Masche mit Rubbellos-Aktionen und Urlaubsvouchern auf Gran Canaria. Darüber hinaus bietet unsere kostenlose Broschüre: „Der Gutschein trügt“ einen Überblick zu den verschiedenen Vertragsarten und erklärt, was bei Problemen zu tun ist. Die Broschüre kann kostenlos als pdf-Datei heruntergeladen werden und ist als kostenfreie Printversion unter danzeisen@cec-zev.eu erhältlich.
Ihr Kontakt für Presseanfragen: Ines Danzeisen
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
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