Timeshare: Sommer. Sonne. Urlaubsgutscheine.

Pressemitteilung vom 17.05.2023 - Inhalte entsprechen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Informationen

Die Pfingstferien stehen vor der Tür, und manch einen zieht es in Richtung Gran Canaria, Teneriffa oder Madeira. Leider sind hier unseriöse Unternehmen am Werk, die versuchen, Urlauberinnen und Urlaubern teure Urlaubsgutscheine und Timeshare-Verträge unterzujubeln. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erklärt, worum es bei dieser Masche geht und worauf Sie achten sollten.

Wie funktioniert die Timeshare-Masche?

Es trifft Sie überraschend: Sie gehen aus Ihrem Hotel oder bummeln gemütlich am Strand entlang und werden plötzlich angesprochen. Vielleicht dürfen Sie ein Los ziehen, mit dem Sie natürlich gewinnen. Vielleicht lädt man Sie auch einfach so zu einer Hotelbesichtigung ein. Die Anlage macht einen guten Eindruck. Und als man Ihnen dann einen Urlaubsgutschein zum Kauf anbietet oder erklärt, man könne die Anlage nur über denjenigen buchen, mit dem Sie gerade sprechen, greifen Sie zu. Sie unterschreiben den Vertrag und leisten die Anzahlung.

Was nach einer seriösen Geschäftspraktik aussieht, ist es meist nicht. Haben Sie den Vertrag erst einmal unterschrieben, müssen Sie mit folgenden Problemen rechnen:

  • Die gewünschte Unterkunft ist nicht zur gewünschten Zeit oder überhaupt nicht verfügbar.
     
  • Auch wenn sich die erste Woche gut buchen lässt, haben Sie Probleme bei weiteren Buchungen, die Sie gekauft haben.
     
  • Die Verträge sind meist sehr verbraucherunfreundlich gestaltet und teils rechtswidrig. Dennoch ist es sehr schwierig, einen Anspruch auf Rückzahlung durchzusetzen.
     
  • Können Sie den Urlaubsgutschein dann doch noch einlösen, müssen Sie damit rechnen, dass man Ihnen während Ihres Urlaubs einen teuren Langzeit-Timeshare-Vertrag verkaufen möchte.

Kann man einen Timeshare-Vertrag kündigen?

Was anfangs nach einem guten Deal aussehen mag, entpuppt sich schnell als Fehlinvestition. Timeshare-Verträge können Sie nämlich nicht so leicht kündigen, wie Sie das von anderen Verträgen her kennen. Und das, obwohl sich durch die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren Einiges im Vergleich zu Altverträgen, die vor 1999 abgeschlossen wurden, gebessert hat. Außerdem sind Timeshare-Verträge vererbbar. Und eine Absicherung gegen die Insolvenz des Anbieters gibt es nicht. Bezieht man die jährlich zu zahlenden und meist stetig steigenden Verwaltungsgebühren mit ein, übersteigt die Summe schnell die, die Sie für eine schöne Pauschalreise, bei der Sie im Gegensatz zum Timesharing z. B. gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert sind, bezahlen würden.

Ein Austritt aus dem Timeshare-Vertrag kann meist erst dann gelingen, wenn ein Mitinhaber des Vertrages verstorben ist, man nachweislich zahlungsunfähig ist oder eine schwere Krankheit das Reisen unmöglich macht. Manche Anbieter ermöglichen die Beendigung des Vertrages, wenn das 75. Lebensjahr erreicht ist. Gesetzlich geregelt ist das aber nicht. Geld bekommen Sie keines zurück.

Kann man einen Timeshare-Vertrag verkaufen?

Viele Betroffene haben aufgrund dieser unbefriedigenden Situation den Wunsch, ihr Timeshare zu verkaufen. Doch es gibt keinen Markt für „gebrauchte“ Timeshare-Verträge. Und leider ruft das immer wieder sogenannte „Cold Caller“ auf den Plan, die Sie unaufgefordert per Telefon, E-Mail oder Brief kontaktieren und Ihnen weismachen wollen, es gäbe einen Kaufinteressenten. Egal, was man Ihnen erzählt: Es ist frei erfunden. Spätestens dann, wenn Sie etwas bezahlen sollen, sei es eine Gebühr oder eine Nachzahlung, sollten Sie unbedingt den Kontakt beenden. Alles, was Sie an Geld ausgeben, ist unwiederbringlich verloren.

Tipps rund ums Thema Timeshare - Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland rät:

  • Lassen Sie sich erst gar nicht ansprechen, nehmen Sie nicht an einer Hotelbesichtigung teil. Niemand hat etwas zu verschenken.
     
  • Unterzeichnen Sie vor Ort nie sofort einen Vertrag, sondern nehmen Sie sich Bedenkzeit. Lassen Sie sich nicht einschüchtern.
     
  • Recherchieren Sie vor Vertragsabschluss im Internet, oder wenden Sie sich direkt an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.
     
  • Zahlen Sie nicht. Wenn doch, und Sie haben mit Kreditkarte plus Unterschrift bezahlt: Wenden Sie sich an Ihre Bank und beantragen Sie eine Zahlungsreklamation.
     
  • Wenn Sie einen Urlaubsgutschein einlösen konnten: Schließen Sie während Ihres Urlaubs nicht voreilig einen langfristigen Timeshare-Vertrag ab. Überlegen Sie genau, ob Sie ein Timeshare wirklich über viele Jahre hinweg halten können.

Timeshare: Kostenlose Broschüre & zusätzliche Informationen

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre „Der Gutschein lügt“. Die kostenlose Printversion kann unter danzeisen@cec-zev.eu bestellt oder kostenlos online gelesen bzw. als pdf-Datei heruntergeladen werden. Darüber hinaus informiert Sie die Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland rund ums Thema Timeshare.

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