Risikogebiete und Corona-Reisewarnung: Was bedeutet das für eine gebuchte Individualreise?
Vermehrt wenden sich Verbraucher an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, die ihren gebuchten Auslandsurlaub wegen einer Corona-Reisewarnung kurzfristig selbst storniert haben und sich wundern, weil sie hohe Stornokosten zahlen mussten. Wichtig: Anders als bei Pauschalreisen können Individualreisen während der Corona-Pandemie nicht einfach so kostenlos storniert werden.
Was ist eine Individualreise?
Bei einer Individualreise stellen Urlauber Reiseleistungen einzeln nach eigenen Wünschen zusammen. Dabei werden Flug, Unterkunft und Ausflüge bei unterschiedlichen Anbietern gebucht und bezahlt. Klassische Individualreisen sind z. B. ein einzeln gebuchter Flug oder der Ferienhausurlaub mit eigener Anreise.
Wann handelt es sich um eine Pauschalreise?
Eine Pauschalreise ist ein vorgefertigtes Reisepaket, das aus mindestens zwei Hauptreiseleistungen besteht, zum Beispiel Flug plus Übernachtung oder Hotel plus Musical-Ticket.
Auch wenn zwei Hauptreiseleistungen getrennt voneinander ausgewählt und vom Buchungsportal oder Reisebüro zu einem Gesamtpaket mit Gesamtpreis zusammengefasst werden, handelt es sich um eine Pauschalreise – typisch für Flug- und Hotelbuchungen.
Zu den Pauschalreisen zählen aber auch Kreuzfahrten und Tagesreisen, die mehr als 500 Euro kosten.
Stornokosten: Schlechte Karten für Individualreisende
Wird das Urlaubsgebiet plötzlich zum Risikogebiet erklärt oder das Auswärtige Amt spricht eine Reisewarnung aus, haben Pauschalurlauber dank der EU-Pauschalreiserichtlinie mehr Rechte, als Urlauber, die nur eine einzelne Reiseleistung gebucht haben.
Um nicht böse überrascht zu werden, müssen Individualreisende bei der Buchung ganz genau hinschauen, welche Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen gelten. Insbesondere bei Unterkünften können die Stornokosten ansonsten sehr hoch ausfallen, teilweise 80 % bis 100 %, wenn der Gast kurzfristig absagt.
Einige Betreiber bieten jedoch Stornierungs-Optionen an, die bei der Buchung für wenige Euro hinzugebucht werden können.
Wer eine Individualreise aus Angst nicht antreten möchte, dem bleibt ansonsten nichts Anderes übrig, als auf die Kulanz der Anbieter zu hoffen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Reise durchgeführt werden könnte, der Flieger also startet oder das Ferienhaus zur Verfügung steht.
„Die größte finanzielle Last trägt derzeit in vielen Fällen der Urlaubsgast. Wünschenswert wäre eine bessere Risikoverteilung zwischen Anbieter und Verbraucher“, sagt EVZ-Juristin Sabine Blanke.
Wird die Reise hingegen vom Betreiber gestrichen, z. B. die Übernachtung im Ferienhaus, sind die Chancen auf eine Erstattung hoch. Annulliert die Airline den Flug, bekommen Fluggäste auf jeden Fall ihr Geld zurück.
Reiserücktrittsversicherung hilft nicht bei Reisewarnungen
Eine Reiserücktrittsversicherung hilft übrigens nicht bei einer Reisewarnung. Der Versicherungsschutz besteht hier nur, wenn dem Reisenden selbst etwas widerfährt, wie etwa eine schwere Erkrankung, eine schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit.
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