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Vorsicht - hohe Geldstrafen bei Parkverstößen auf Supermarktparkplätzen im Ausland

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erhält vermehrt Anfragen von Autofahrerinnen und Autofahrern zur Rechtmäßigkeit von hohen Zahlungsaufforderungen wegen Parkverstößen auf privat betriebenen Parkplätzen im EU-Ausland.

Die Strafzettel werden meist auf Supermarktparkplätzen, aber auch auf anderen, privat bewirtschafteten Parkplätzen verteilt. Dem EVZ liegen insbesondere Fälle aus Dänemark, Österreich und Polen vor.  

Kontrolliert werden die Parkflächen in der Regel von externen Überwachungsfirmen, entweder durch Personal vor Ort oder Kameras, die die Kennzeichen der Fahrzeuge filmen.

Geldstrafen von 100 Euro und mehr sind keine Seltenheit

Wer sich nicht an die Parkregeln hält, z. B. die erlaubte Parkdauer überschreitet oder keinen Parkschein gelöst hat, muss mit einer Vertragsstrafe rechnen, die nicht selten über 100 Euro liegt.

Neben der Höhe der Strafe beschweren sich die Verbraucher auch darüber, dass die Schilder mit den Parkregeln oft nur in der Landessprache beschriftet sind und daher nicht verstanden werden.  

Die Geldstrafen richten sich nach dem Vertragsrecht des jeweiligen Landes, auch für ausländische Autofahrer. Es gibt auch keine EU-Regelung, die vorschreibt, wie Schilder auf privaten Parkflächen beschriftet sein müssen. Es gelten die lokalen Vorschriften. Wer die Strafe nicht bezahlt, muss mit weiteren Mahnungen rechnen.

Ein Einspruch hat nach unserer Erfahrung in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg. Chancen hat man z.B., wenn man nicht selbst gefahren ist oder das vertragsgemäße Parken durch einen Parkschein nachgewiesen werden kann.

Eine problematische Geschäftspraxis

In Zeiten knapper Parkplätze, insbesondere in den Innenstädten, ist es verständlich, dass die Betreiber die Nutzung der Parkplätze ihren Kunden vorbehalten und zeitlich begrenzen wollen.  

Die oft unzureichende Erkennbarkeit, dass besondere Nutzungsbedingungen gelten, und die Tatsache, dass Verstöße empfindliche Sanktionen nach sich ziehen, können jedoch zu einem großen Ärgernis werden. Offenbar nimmt das eine oder andere Unternehmen bewusst in Kauf, dass die Nutzungsbedingungen nicht wahrgenommen werden, um dann eine hohe Vertragsstrafe einfordern zu können.

Tipps zum Parken auf privaten Parkflächen im Ausland

  • Informieren Sie sich immer über die Parkbedingungen. Kostenloses Parken wird in Europa immer seltener.
  • Gibt es Schilder, die über die Parkregeln informieren?
  • Wenn ein Schild unverständlich ist - nachfragen.
  • Ansonsten: Schild fotografieren und den Text mit Übersetzungs-Apps wie Google Lens übersetzen lassen.
  • Parkschein und Bon vom Einkauf aufbewahren. So hat man einen Nachweis, dass man korrekt gezahlt hat und einkaufen war.
  • Wer nicht bereit ist zu zahlen, kann versuchen, bei der Überwachungsfirma Einspruch einzulegen.
     

Weitere Informationen, auch zu den Geschäftspraktiken der Überwachungsfirmen, finden Sie hier.

Kontakt

Ihr Kontakt für Presseanfragen: Peter J. Koop

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl
T +49 (0) 78 51.991 48-30 | F +49 (0) 78 51.991 48-11 
presse@evz.de | www.evz.de

Pressemitteilung
vom 12.09.2024 - Inhalte entsprechen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Informationen.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.

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