Der neue Verbraucher-Podcast: Hilfe, mein Toaster brennt!

„Kassenbons am besten immer aufbewahren“, rät Nina. Jonas ergänzt: „Am besten mit dem Smartphone einfach ein Bild machen.

Das hat mir ein Kumpel von mir empfohlen“. „Und machst du das wirklich?“, hakt Nina nach. „Nö“, lautet die ehrliche Antwort.

Dies ist ein kleiner Eindruck des Podcasts: Hilfe, mein Toaster brennt!, den das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland neu ins Leben gerufen hat.

Zu hören sind Nina Zeindlmeier und Jonas Maunichy, beide Kommunikationsexperten beim EVZ Deutschland, die, wie sie es selbst bezeichnen „fließend Unjuristisch“ beherrschen.

Podcast-Teaser: Hilfe, mein Toaster brennt!

Podcast mit nützlichen Tipps für den Alltag

Was kann ich tun, wenn ich einen Toaster kaufe und der kurz danach in Flammen aufgeht, statt zu toasten?

Bekomme ich dann Geld zurück und vor allem wie?

Was gilt, wenn ich online einen Pullover kaufe und den dann doch nicht schön finde und ihn zurückschicken möchte?

Mit genau diesen Fragen beschäftigt sich der europäische Verbraucher-Podcast.

„Wir haben uns bewusst für ein nicht-juristisches Format entschieden.

Unser Ziel ist es, alle Verbrauchergruppen anzusprechen und den Zuhörerinnen und Zuhörern einfache und verständliche Tipps für den Alltag mit auf den Weg zu geben.“

Jonas Maunichy - Pressereferent beim EVZ Deutschland

Themenschwerpunkt: Einkaufen & Reisen

In den Episoden werden unter anderem die Themen Einkaufen und Reisen behandelt.

„Jeder von uns kauft ein. Gerade beim Online-Shopping auch auf Webseiten, die nicht unbedingt in Deutschland sitzen.

Und jeder von uns reist in Europa und der Welt.

Manchmal geht da eben etwas schief und man weiß nicht genau, was im anderen Land gilt oder wie man sich helfen kann.

Genau da setzen wir an, klären auf und geben Beispiele aus unserem eigenen Alltag.“

Nina Zeindlmeier - Pressereferentin beim EVZ Deutschland

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.