So vermeiden Sie Ärger bei der Buchung eines Mietwagens
Die Ferienzeit hat bereits begonnen. Und der Mietwagen am Urlaubsort ist für viele Menschen ein wichtiges Fortbewegungsmittel. Doch gerade hier gibt es immer mal wieder Ärger.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland bearbeitet Jahr für Jahr rund 500 Beschwerden deutscher Verbraucherinnen und Verbraucher gegen Mietwagenfirmen. Im gesamten Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren waren es in den Jahren 2023 und 2024 sogar rund 6.200.
Hier einige typische Probleme und unsere Tipps:
Ansprechpartner unklar
Urlauberinnen und Urlauber buchen ihren Mietwagen meist über ein Preisvergleichsportal wie beispielsweise Billiger Mietwagen oder Check24. Dort bieten Vermittler wie CarTrawler aus Irland, Rentalcars aus dem Vereinigten Königreich oder DoYouSpain aus Spanien Fahrzeuge verschiedener Anbieter zur Reservierung an.
Was viele nicht wissen: Auch wenn der gesamte Mietpreis oder die Anzahlung bereits bei der Reservierung vom Vermittler abgebucht wird, kommt der eigentliche Vertragsabschluss erst mit dem Autovermieter vor Ort zustande.
Aufgrund der unterschiedlichen Unternehmen, die an der Mietwagenbuchung beteiligt sind, ist es oft schwierig, bei Problemen den richtigen Ansprechpartner zu finden. Vor allem dann, wenn etwas schiefläuft und die Unternehmen jegliche Verantwortung von sich weisen.
Als Faustregel gilt: Nur bei technischen oder inhaltlichen Fehlern rund um die Buchung ist das Buchungsportal zuständig. Der Vermittler ist zuständig, wenn man das reservierte Fahrzeug nicht zu den vereinbarten Konditionen erhält. Bei Problemen mit dem Mietwagen selbst ist die Autovermietung zuständig. Bei einer Reklamation kann der Kontakt zu Vermieter und Vermittler oft über die Plattform hergestellt werden.
Kommt es zu einem Unfall, ist oft auch noch eine Versicherung involviert.
Tipp: Buchen Sie direkt beim Mietwagenunternehmen. So haben Sie bei Problemen nur einen Ansprechpartner.
Verspätete Ankunft am Schalter. Mietwagen steht nicht zur Verfügung (No-Show)
Ein Problem, das häufig nach einer Flugverspätung auftritt. Die Urlauberinnen und Urlauber kommen verspätet am Mietwagenschalter an. Der online reservierte Mietwagen ist bereits anderweitig vergeben, oder die Reservierung wurde einfach gelöscht. Trotzdem wird abkassiert.
Hintergrund: Die meisten Vermittler haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungünstige No-Show-Klauseln eingebaut. Diese besagen, dass die vom Vermittler abgebuchte Anzahlung nicht zurückgezahlt wird, wenn man zum vereinbarten Zeitpunkt beispielsweise nicht erscheint.
Tipp: Ist eine Verspätung absehbar, informieren Sie den Autovermieter und den Vermittler. Eine Garantie, das Fahrzeug tatsächlich zu bekommen, ist dies allerdings nicht.
Wer trotz Reklamation weder Auto noch Geld erhält, sollte bei seiner Bank die Anzahlung zurückbuchen lassen (sogenanntes Chargeback). Hinzu kommt, dass No-Show-Klauseln in den meisten Fällen unwirksam sein dürften.
Auch hier gilt: Am besten direkt beim Autovermieter mieten. Achten Sie auf Angebote, die keine Anzahlung verlangen.
Eine "echte" Kreditkarte wird verlangt
Häufig wird am Mietwagenschalter eine „echte“ Kreditkarte zur Hinterlegung der Kaution verlangt, und zwar vom Hauptfahrer bzw. von der Hauptfahrerin. Kann eine solche Kreditkarte nicht vorgelegt werden, wird die Übergabe des Mietwagens oftmals verweigert. Die Urlauberinnen und Urlauber haben dann die Wahl, einen höheren, meist tagesaktuellen Tarif zu bezahlen, um den Wagen zu bekommen oder auf das Fahrzeug zu verzichten. Bei Verzicht wird die geleistete Anzahlung normalerweise nicht erstattet.
Tipp: Prüfen Sie im Vorfeld, ob Ihre Kreditkarte den Anforderungen des Vermieters entspricht; ob dieser zum Beispiel Debitkarten akzeptiert, ob die Karte auf die Hauptfahrerin bzw. den Hauptfahrer ausgestellt ist, oder ob das Kreditlimit ausreicht.
Urlauberinnen und Urlauber werden zu unnötigen Versicherungen gedrängt
Für Mietwagen empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung.
Viele Urlauberinnen und Urlauber schließen diese gleich bei der Buchung über einen Vermittler ab. Denn dort ist sie meist günstiger als beim Autovermieter.
Da der Autovermieter an der Versicherung des Vermittlers nichts verdient, versuchen viele Autovermieter vor Ort, der Mieterin bzw. dem Mieter eine weitere, eigentlich unnötige Zusatzversicherung, aufzudrängen. Die gut geschulten Mitarbeiter können dabei sehr hartnäckig sein.
Tipp: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Bestehen sie auf die Herausgabe des Fahrzeugs zu den reservierten Konditionen. Reklamieren Sie andernfalls direkt bei der Geschäftsleitung der Autovermietung sowie beim Vermittler. Dokumentieren Sie alles so gut wie möglich, um später bessere Chancen zu haben, das Geld zurückzubekommen.
Weitere Tipps zur Mietwagenbuchung
Weitere Tipps zur Buchung eines Mietwagens im EU-Ausland finden Sie auf der Website des EVZ.
Hilfreich sind auch zwei Videos des EVZ, eines zu den Gefahren bei der Buchung und eines zum Thema No-Show.
Sollten Sie Probleme mit einem Mietwagen in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich nicht selbst lösen können, wenden Sie sich über das Online-Formular kostenlos an das EVZ Deutschland.
Für Interviewanfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Pressekontakt:
Ines Danzeisen
Telefon: +49 (0) 78 51.991 48-50
E-Mail: danzeisen@cec-zev-eu
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
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Pressemitteilung vom 04.07.2024 - Inhalte entsprechen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Informationen.
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