Katzenjammer beim Online-Tierkauf: Wie man illegalen Tierhandel in der EU erkennt

Pressemitteilung vom 02.06.2022 - Inhalte entsprechen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Informationen

Online mal eben einen süßen Welpen bestellen? Wie fast alles andere, kann man im Netz auch Tiere erwerben. Die Anonymität des Internets begünstigt dabei illegalen Tierhandel. Auch wenn Tierwohl und Tierschutz in der EU einen hohen Stellenwert haben, fallen die Regelungen zum Online-Tierkauf in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich aus. Wir erklären Ihnen, wie Sie illegalen Tierhandel erkennen und wie die Regelungen zum Tierverkauf in einigen europäischen Ländern aussehen.

 

Illegaler Tierhandel in der Europäischen Union

Fotos von niedlichen Schlappohren und Kulleraugen sollen zum Kauf anregen: Der illegale Handel mit Tieren über das Internet boomt. EU-weit werden Tiere zwischen den Mitgliedstaaten gehandelt. Häufig werden die Vierbeiner viel zu früh von der Mutter getrennt, unter tierschutzwidrigen Bedingungen aufgezogen und dann quer über den Kontinent transportiert. Nicht selten ohne ausreichend Futter und Wasser. Noch bevor sie in ihrem neuen Zuhause ankommen, sind die Vierbeiner geschwächt oder sogar krank.

Wie erkenne ich illegalen Tierhandel?

Hunde und Katzen, die in einen anderen Mitgliedstaat gebracht werden, müssen mittels Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein und über einen gültigen Tollwutimpfschutz verfügen. Beides muss im EU-Heimtierausweis stehen. Außerdem wird ein amtliches Gesundheitszeugnis benötigt. Bei seriösen Angeboten werden darüber hinaus die in der EU geltenden Transportbestimmungen für Tiere eingehalten. Kann oder will eine Verkäuferin oder ein Verkäufer diese Vorgaben nicht einhalten, sollten Kundinnen und Kunden hellhörig werden.

Werden Tiere online zum Dumpingpreis angeboten, ist davon auszugehen, dass es mehr um den Gewinn als um das Wohlergehen der Vierbeiner geht. Allerdings verlangen dubiose Händler inzwischen oftmals genauso viel wie seriöse Züchter. „Vor dem tatsächlichen Erhalt sollte man jedenfalls niemals für ein Tier bezahlen“, rät Julia Kreidel, Juristin im Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Dies gilt insbesondere auch für angebliche Zusatzkosten. Oft heißt es, es werde Geld für den Transport, Futter oder eine Versicherung benötigt. In Wahrheit handelt es sich um einen sogenannten Vorschussbetrug. Hierbei werden die Opfer zu einer Vorauszahlung gedrängt. Auf das lang ersehnte Haustier warten Kunden in diesen Fällen jedoch vergeblich. Und das Geld ist weg.

Wer den Verdacht hat, Opfer eines illegalen Tierhandels geworden zu sein, sollte dies umgehend der Polizei melden.

Was gilt beim Online-Tierkauf in anderen EU-Ländern?

Auch wenn es sich nicht um Betrugsfälle handelt, müssen sich Käuferinnen und Käufer bewusstmachen: Der Online-Kauf von Tieren ist nicht überall in der EU erlaubt. Aus Tierschutzgründen hat beispielsweise Frankreich strenge Regelungen erlassen: Dort dürfen nur Züchterinnen und Züchter sowie Zoohandlungen Tiere über das Internet verkaufen. Käuferinnen und Käufer müssen vor Vertragsabschluss zudem ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass ein Tierkauf gut überlegt sein sollte, da man langfristig die Verantwortung für ein Lebewesen trägt. Polen geht sogar noch einen Schritt weiter. Hier ist es grundsätzlich verboten, Hunde und Katzen außerhalb des Ortes zu kaufen oder verkaufen, an dem sie gezüchtet werden. Die reine Kontaktaufnahme kann zwar über das Internet erfolgen, ein Online-Verkauf ist jedoch untersagt.

In den meisten anderen Ländern der EU ist, genau wie in Deutschland, der Kauf oder Verkauf von Tieren über das Internet nicht verboten und weniger streng geregelt. Werden die Tiere gewerblich verkauft, ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Für den Verkauf zwischen Privatpersonen gelten jedoch keine speziellen Vorschriften.

Allerdings gibt es einige Online-Marktplätze, die von sich aus den Verkauf von Tieren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbieten.

In Österreich dürfen zwar auch Privatpersonen einzelne Tiere anbieten, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Hunde müssen beispielsweise bereits seit mindestens 16 Wochen in einer Heimtierdatenbank registriert sein.

Hilfe bietet das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vor dem Online-Tierkauf im EU-Ausland darüber im Klaren sein, dass abweichende Regelungen gelten können. Welches Recht im jeweiligen Fall Anwendung findet und welche Konsequenzen das für den geschlossenen Kaufvertrag hat, kann nur im Einzelfall geklärt werden.

Bei Problemen mit einem gewerblichen Tierhändler aus einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.

Weitere Informationen zu den Themen „Illegaler Online-Tierhandel" und zu Gewährleistung beim Tierkauf“ finden Sie auf unserer Internetseite.

 

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