Hindernisse beim Kauf eines Elektroautos im EU-Ausland
Pressemitteilung vom 26.09.2022 - Inhalte entsprechen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Informationen
Wer über den Kauf eines Elektroautos nachdenkt, wird vielleicht einen Blick ins Nachbarland werfen. Wie in Deutschland gibt es auch in anderen EU-Ländern staatliche Förderprogramme. Diese sind für deutsche Verbraucher aber nur unter bestimmten Bedingungen von Nutzen.
Fördergelder an Ort der Zulassung gebunden
Um eine ausländische Kaufprämie in Anspruch nehmen zu können, muss das E-Auto im jeweiligen Land zum Straßenverkehr zugelassen werden. Ein direkter Export des Fahrzeuges in ein anderes Land ohne vorherige Zulassung führt dazu, dass die Prämie zurückgegeben werden muss. Interessant dürfte dies deshalb vor allem für Personen sein, die im Grenzgebiet wohnen, einen Auslandswohnsitz haben oder für eine längere Zeit im EU-Ausland wohnen.
Eine Kaufprämie bieten u. a. folgende Mitgliedstaaten an (maximale Beträge – Stand Juli 2022):
Niederlande (3.550 €), Portugal (4.000), Österreich (5.000 €), Frankreich (6.000 €), Luxemburg (8.000 €), Spanien (9.000), Rumänien (9.000 €).
In einigen Ländern ist die max. Kaufprämie an die Verschrottung des alten Verbrenners gebunden (z. B. in Spanien und Rumänien). Andere Staaten haben eine Kaufprämie angekündigt (z. B. Italien und Tschechien). Manchmal sind Fördertöpfe schnell ausgeschöpft (etwa in Kroatien).
In fast allen EU-Ländern sind Steuervergünstigungen für E-Autos üblich.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland bietet eine Übersicht der Förderungen in einzelnen EU-Ländern.
Förderung für Kauf im Ausland: ein schwieriges Unterfangen
Beim grenzüberschreitenden Fahrzeugkauf besteht theoretisch auch die Möglichkeit, vom deutschen „Umweltbonus“ zu profitieren. Allerdings müssen hierfür alle Voraussetzungen erfüllt sein, d. h. der Händler im EU-Ausland muss ebenfalls den in Deutschland geforderten Händlerrabatt gewähren (aktuell bis 3.000 €).
In der Praxis wird es schwierig sein, einen Händler im Ausland zu finden, der sich mit den deutschen Förderrichtlinien auskennt und den Rabatt gewährt. Auch trägt man als Käufer das Risiko, dass die BAFA die Förderung aus formellen Gründen ablehnt.
Im Einzelfall kann sich der Blick über die Grenze lohnen
Im Einzelfall kann sich jedoch der Blick über die Grenze lohnen. Denn gegenwärtig sind E-Autos Mangelwareund dieLieferzeiten lang.
Je nach Land, Fahrzeugmodell und Angebot kann es sein, im Ausland schneller fündig zu werden.
Besonderheiten beim grenzüberschreitenden Fahrzeugkauf beachten
Wer sich für den Kauf im Ausland entscheidet, sollte neben den Förderbedingungen für E-Autos auch die üblichen Besonderheiten beim grenzübergreifenden Autokauf beachten.
So ist beim Kauf von Neufahrzeugen etwa die Mehrwertsteuer im Land der Zulassung zu zahlen.
Und bei der Überführung des Fahrzeugs nach Deutschland wird ein Ausfuhrkennzeichen des Landes benötigt, in dem das Auto erworben wurde.
Jetzt kostenlose Hilfe holen
Haben Sie eine Frage zu Ihren Verbraucherrechten oder möchten Sie eine Beschwerde gegen einen Anbieter aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich einreichen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.
Sie haben Rückfragen?
Ihr Ansprechpartner für Presseanfragen
Peter Koop
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mail: koop@cec-zev.eu