Geoblocking-Verordnung feiert zweiten Geburtstag

Diese Vorteile haben Kunden beim Online-Shopping

Seit zwei Jahren wird die EU-Verordnung angewandt, die ungerechtfertigtes Geoblocking verbietet. Am 3. Dezember feiert die Verordnung ihren zweiten Geburtstag.

Verbraucher haben seither einen besseren Zugang zu Waren und Dienstleistungen, die in einem anderen EU-Land angeboten werden.

Was bedeutet Geoblocking?

Geoblocking beschreibt Geschäftspraktiken, bei denen ein Kunde zum Beispiel aufgrund seiner Nationalität oder seines Wohnorts benachteiligt wird. Seit nun mehr zwei Jahren ist damit weitgehend Schluss.

Beispiel

Ein deutscher Kunde möchte in einem französischen Online-Shop ein T-Shirt kaufen. Vielleicht, weil es dort günstiger angeboten wird oder es nur in Frankreich verfügbar ist.

Der Kunde darf dank der Verordnung nicht einfach ohne vorherige Zustimmung auf die deutsche Version des Shops umgeleitet werden.

Eine Frau sitzt auf einem Sofa und lacht. In ihrer Hand hält sie ein Smartphone und auf ihrem Schoß liegt ein Laptop.

Online Broschüre: Geoblocking

Informationen und Verbraucher-Tipps rund um das Thema Geoblocking.

Dateigröße: 0,7 MB

Muss ein Händler in mein Land liefern?

Händler dürfen selbst entscheiden, in welche Länder sie liefern und in welche nicht. Allerdings müssen sie es dem Verbraucher ermöglichen, die Ware in ein Land schicken zu lassen, in das der Verkäufer normalerweise liefert.

Die Abholung oder den Weitertransport ins Heimatland muss der Kunde dann selbst organisieren.

Müssen überall in Europa die gleichen Preise gelten?

Online-Shops dürfen in verschiedenen Ländern verschieden Kaufpreise anbieten. Durch die Abschaffung des Geoblockings haben Kunden jedoch die Möglichkeit, europaweit zu vergleichen.

Wer beispielsweise in einem italienischen Webshop einkauft, dem müssen die gleichen Preise wie Einheimischen angezeigt werden. Diese können dann mit deutschen oder anderen Preisen verglichen werden.

Kann ein Händler meine Bezahlmethode ablehnen?

Ein Online-Händler kann frei entscheiden, welche Bezahlmethoden und welche Karten er akzeptiert. Die Bedingung: eine kostenlose Bezahlart muss dabei sein.

Angenommen, der Verkäufer bietet die Zahlung mit Kreditkarte an. Dann darf der Händler Ihnen das Bezahlen nicht mit der Begründung verwehren, dass die Kreditkarte in einem anderen Land ausgestellt wurde.

Gilt die Geoblocking-Verordnung für alle Produkte und Dienstleistungen?

Es gibt Ausnahmen von den Geoblocking-Regelungen. Dazu gehören audiovisuelle Medien, zum Beispiel Streaming-Dienste oder Musik-Downloads.

Zudem Finanzdienstleistungen wie Versicherungen und Bankdienstleistungen oder Gesundheitsleistungen wie der Verkauf von Arzneimitteln.

Wie war das mit dem "Video in Ihrem Land nicht verfügbar"?

Kostenpflichtige Streaming-Dienste wie Netflix, Amazon Prime und Co. müssen vorübergehend auch in anderen EU-Ländern genutzt werden können. Zum Beispiel im Urlaub oder auf Geschäftsreise.

Hier gilt nicht die Geoblocking-Verordnung, sondern die Regelungen der sogenannten grenzüberschreitenden Online-Portabilität.

Anbieter von kostenlosen Inhalten wie öffentlich-rechtliche Medien dürfen selbst entscheiden, ob sie ihr Angebot auch im Ausland zur Verfügung stellen.

Hier kann es also weiterhin vorkommen, dass einem das berühmte "Dieses Video ist nicht verfügbar" begegnet.

Was tun, wenn ich dennoch Geoblocking feststelle?

Jedes EU-Land muss eine Kontaktstelle haben, bei der Verstöße gegen die Verordnung gemeldet werden können. In Deutschland ist das die Bundesnetzagentur.

Sie haben eine Frage?

Haben Sie eine Frage zu Ihren Verbraucherrechten oder möchten Sie eine Beschwerde gegen einen Anbieter aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich einreichen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

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