Entschädigung bei Flugverspätung: Die Macken der Online-Helfer

Bei Flugverspätung, Flugausfall und Nichtbeförderung steht Passagieren oft eine Ausgleichzahlung von 250 bis 600 Euro zu. Legal Tech-Unternehmen helfen dabei, an das Geld zu kommen. Was viele nicht wissen: Die Online-Dienste behalten einen beachtlichen Teil der Summe ein und fallen nicht immer durch seriöse Geschäftspraktiken auf.

Welche ist die richtige Anlaufstelle für meinen Fall?

Mit unserem Entscheidungshilfe-Tool, können Fluggäste herausfinden, wer ihnen in ihrem Fall am besten helfen kann.

Entschädigung über Online-Helfer einfordern: Wie sie funktionieren

Wer online nach Begriffen wie "Flugverspätung und "Geld zurück" sucht, findet als erstes Legal Tech-Unternehmen. Also Rechtsdienstleister wie Flightright, AirHelp oder EUClaim, die für den Fluggast das Geld bei der Airline eintreiben.

Sie kaufen Verbrauchern ihren Rechtsanspruch ab und überweisen dafür sofort Geld (Sofortentschädiger) oder nachdem sie sich gegen die Fluggesellschaft durchgesetzt haben (Inkasso-Unternehmen).

Das kann praktisch sein, ist aber nicht der günstigste Weg: 20 bis 50 Prozent der Entschädigungssumme, die dem Fluggast laut EU-Fluggastrechteverordnung zusteht, werden als Honorar einbehalten.

Außerdem lohnt sich der Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Einige Anbieter legen Klauseln fest, die für den Verbraucher von Nachteil sind. Das kann sogar soweit führen, dass Fluggäste Geld an das Portal zahlen müssen.

Achtung: Darauf sollten Fluggäste achten


Fehlende Preistransparenz

Viele Anbieter werben mit „Sie bekommen bis zu 600 Euro“. Das ist falsch, da immer ein Honorar abgezogen wird. Dass zusätzlich die Mehrwertsteuer wegkommt, wird oft erst in der Fußnote oder den AGB erwähnt.

 

Rechtliches Rosinenpicken

Viele Rechtsportale nehmen nur rechtlich eindeutige und einfach durchzusetzenden Fälle an. Fluggäste sollten sich nicht abschrecken lassen, wenn eine Anfrage abgelehnt wird. Das muss nicht bedeuten, dass ihnen kein Geld zusteht. Finanztest berichtete im April, dass sogenannte Sofortentschädiger nur 6 von 21 Testfällen akzeptiert haben.

 

Fragwürdige Klauseln

Oft wird eine Exklusivitätsklausel festgelegt. Das bedeutet, dass Reisende nicht gleichzeitig selbst oder über einen Anwalt versuchen dürfen, ihre Rechte geltend zu machen. Tun sie es trotzdem und bekommen tatsächlich Geld von der Airline, muss eigentlich ein Teil an das Legal Tech abgetreten werden.

 

Kosten bei der Kündigung

Reisende sollten prüfen, unter welchen Umständen sie den Vertrag beenden können und ob Kosten entstehen.

 

Einseitige Fachkompetenz

Viele Rechtsdienstleister helfen nur beim Thema Ausgleichzahlung. Oft steht Reisenden aber noch mehr zu, zum Beispiel bei beschädigtem oder verlorenem Gepäck.

EVZ, söp & Co.: Die kostenlosen Alternativen

Die gute Nachricht: Gestrandete Passagiere haben eine Reihe von Alternativen zur Verfügung, die im Netz zwar weniger sichtbar, jedoch kostenlos sind und weitere Vorteile bieten. Zunächst können Reisende selbst Beschwerde bei der Airline einreichen. Dabei hilft das Tool "So helfen Sie sich selbst" des Europäischen Verbrauchzentrums Deutschland, mit dem individuelle Musterschreiben erstellt werden können.

Wer damit keinen Erfolg hat, kann seinen Fall beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland (wenn die Airline in einem anderen EU-Land sitzt) oder einer Schlichtungsstelle wie der söp einreichen. Beide nehmen auch rechtlich komplizierte Fälle an.

Das EVZ kann oft sogar dann Kulanzlösungen erzielen, wenn der Fluggast nicht Recht hat. Seine Erfolgsquote bei Flugfällen im Jahr 2019 liegt bei 75 Prozent.

Daneben können bei deutschen Airlines auch an die Verbraucherzentralen helfen. Hier fallen im Gegensatz zum EVZ und der söp Kosten an.

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