Eintrittskarten: Große Risiken auf einigen Ticketwebseiten

Falsche Tickets, horrende Servicegebühren, verweigerter Einlass – einige Ticketwebseiten quetschen Konzertfans finanziell aus und wälzen Risiken systematisch auf sie ab. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) warnt daher eindringlich vor dem Kauf von Eintrittskarten über bestimmte Webseiten und gibt Tipps, wie Sie unseriöse Anbieter erkennen.

Pressemitteilung vom 26.04.2023 - Inhalte entsprechen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Informationen

„Mit jedem Zwischenhändler zwischen Ihnen und dem Konzertveranstalter steigen das Risiko und die Kosten“, sagt Karolina Wojtal, Co-Leiterin des EVZ Deutschlands. Generell ist der Kartenkauf direkt beim Veranstalter am sichersten und günstigsten, gefolgt von den offiziellen Ticketportalen. Bei Ticketbörsen, auch Wiederverkaufsplattformen genannt, könne schon einiges schieflaufen, sagt die Verbraucherschützerin. „Die Hauptprobleme sind überhöhte Preise und verweigerter Einlass, weil die Tickets auf einen anderen Namen ausgestellt wurden sowie nicht gelieferte Tickets.“

Es gibt zwar einige Ticketbörsen, die sich bemühen, den Weiterverkauf fairer zu gestalten, etwa durch eine Deckelung des Weiterverkaufspreises.

Ticketsuchportale wälzen Risiken auf Käuferinnen und Käufer ab

Andere Ticketwebseiten hingegen benachteiligen die Fans auf besonders dreiste Weise: Sie vermitteln lediglich „Ticketsuchverträge“. Das bedeutet, dass der Kunde über die Ticketwebseite einen weiteren Anbieter beauftragt, Tickets zu suchen. Eine Garantie, dass die Tickets auch tatsächlich geliefert werden, gibt es nicht – trotzdem wird eine „Servicegebühr“ einbehalten. Und die kann hoch ausfallen!

Beispiel Rammstein-Stadiontour 2023: Hier soll die Suchdienstgebühr fast 88 Euro für ein Ticket betragen, das für 435 Euro angeboten wird (Originalpreis ca. 120 Euro). Am Einlass könnte es dann die böse Überraschung geben: Trotz der hohen Kosten könnten die Kunden dieser Ticketsuch-Webseite nicht ins Konzert gelassen werden. Denn die Band hat, wie andere Künstlergruppen auch, den gewerblichen Weiterverkauf ihrer Tickets über solche Plattformen verboten. Und das darf sie auch.

Allein zu einem Ticketsuchportal aus den Niederlanden liegen dem Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren über 80 Anfragen besorgter Verbraucherinnen und Verbraucher vor, davon 45 aus Deutschland.

Tipps für den sicheren Ticketkauf

„Diese Ticketsuchplattformen wirken auf den ersten Blick wie ein offizielles Ticketportal, benachteiligen ihre Kunden aber systematisch in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, warnt Wojtal. Das Europäische Verbraucherzentrum empfiehlt Ticketinteressierten daher:

  • Abonnieren Sie die Newsletter Ihrer Lieblingskünstlerinnen und -künstler, um rechtzeitig über den offiziellen Ticketverkauf informiert zu werden.
  • Kaufen Sie Tickets direkt beim Veranstalter oder über offizielle Ticketportale. Dort kann zwar auch etwas schiefgehen, aber Sie haben einen eindeutigen Ansprechpartner.
  • Akzeptieren Sie, wenn ein Konzert ausverkauft ist. Auf Wiederverkaufsplattformen erwarten Sie hohe Preise und Risiken.
  • Wenn Sie unbedingt über eine inoffizielle Ticketwebseite kaufen wollen, dann lesen Sie das Kleingedruckte! Tipp: Durchsuchen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach Begriffen wie „Suchaufträge“ oder „Ticketsuchverträge“. Wenn Sie fündig werden, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie auf dieser Webseite große Risiken eingehen. Die AGB finden Sie meist ganz unten verlinkt.
  • Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Erfahrungen anderer Kunden mit der jeweiligen Ticketwebseite. Achten Sie bei den negativen Bewertungen auf wiederkehrende Probleme, wie z. B. nicht gelieferte Tickets.

Hilfe bei Problemen im EU-Ausland

Bei Fragen zum Ticketkauf im europäischen Ausland oder Problemen mit Anbietern, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich sitzen, können Sie sich jederzeit kostenfrei an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.

 

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Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.

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