Bye-bye Britain: Brexit-Übergangsphase bis Ende 2020

Am 31. Januar, Punkt Mitternacht ist es so weit: dann verlässt das Vereinigte Königreich die EU. Doch was bedeutet das für Verbraucher in Deutschland? Das Europäische Verbraucherzentrum hat die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Was ändert sich nach dem Austritt für Verbraucher?

EU-Bürger können auch nach dem Brexit weiterhin ins Vereinigte Königreich einreisen. Dafür genügt ein bis zum Reiseende gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Die Einreisebestimmungen gelten in der Übergangsphase vom 1. Februar bis 31. Dezember 2020.

Im Laufe des Jahres 2021 werden allerdings die nationalen Personalausweise nicht mehr anerkannt. Dann ist zur Einreise ein bis zum Reiseende gültiger Reisepass erforderlich.

Eine Visumspflicht für Kurzzeitaufenthalte von bis zu 3 Monaten ist für EU-Bürger bislang nicht vorgesehen.

Fahrgastrechte für Bahn, Bus und Schiffsreisen bleiben auch nach dem Brexit bestehen

Die EU-Fahrgastrechte bleiben größtenteils erhalten, da diese bereits in britisches Recht überführt wurden.

So gelten zum einen die Bahn Fahrgastrechtefür grenzüberschreitende Fahrten von einem EU-Land ins Vereinigte Königreich und umgekehrt. 

Zugreisende können also auch weiterhin, unter bestimmten Voraussetzungen, bei einer Verspätung ab 120 Minuten 50 Prozent des Ticketpreises zurückverlangen.

Bei einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten sind es 25 Prozent.

Nach den Busgastrechten können Fahrgäste bei einer Annullierung der Fernbusreise eine Erstattung des Fahrpreises verlangen oder sich zum Abfahrtsort zurückbringen lassen.

Und Fährpassagiere haben auch weiterhin das Recht auf eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Ticketpreises, falls die Verspätung zwei Stunden, bei einer planmäßigen Fahrtzeit zwischen vier und acht Stunden, beträgt.

EU-Fluggastrechte nach dem Brexit ungeklärt

Die EU-Fluggastrechte bleiben während der Übergangsphase erhalten. Was danach geschieht, ist Verhandlungssache.

Laut Angabe der britischen Regierung sollen die Rechte für Fluggäste auch bei einem möglichen No-Deal, der vielleicht am 31. Dezember 2020 kommen könnte, weiterhin gelten.

Ist der EU-Führerschein in Großbritannien nach dem EU-Austritt noch gültig?

Ob der EU-Führerschein nach der Übergangsphase von den britischen Behörden weiterhin anerkannt wird, ist ebenfalls ungewiss.

Auch hier müssen die weiteren Verhandlungen abgewartet werden.

Kann ich meine EU-Krankenversicherungskarte auch nach dem Brexit im Großbritannien-Urlaub nutzen?

Noch ist unklar, ob die medizinische Versorgung auf Grundlage der Europäischen Krankenversicherungskarte nach Ende der Übergangphase weitergeführt wird.

Roaming-Gebühren nach dem EU-Austritt: Gilt weiterhin Roam like at Home?

Es ist möglich, dass es nach dem Brexit wieder Roaming-Gebühren geben wird.

Bis Ende der Übergangsphase können Verbraucher erst einmal weiterhin von der EU-Roaming-Verordnung profitieren und bei Reisen nach Großbritannien Ihr Smartphone zum Heimtarif nutzen.

Allerdings gäbe es bislang, so ein Vodafone-Sprecher, keine Anzeichen dafür, dass die britische Regierung aus den europäischen Roaming-Regelungen aussteigen möchte.

Aber auch das könnte sich noch einmal ändern.

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