Abzocke mit Wahrsagerei: Verbrauchern wird mit Zwangsvollstreckung gedroht

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erhält verstärkt Anfragen von Verbrauchern, die ungerechtfertigte Zahlungsaufforderungen und Inkassoschreiben im Zusammenhang mit einer Wahrsagerin aus Ungarn oder aus dem Vereinigten Königreich erhalten.

Wir erklären, wie sich Betroffene wehren können.

Wahrsage-Dienste wurden nicht in Anspruch genommen

Den Verbrauchern wird die Nutzung von Wahrsage-Diensten unterstellt, zum Beispiel Astrologie, Horoskope, Zukunftsvoraussagen oder Tarotkarten legen, obwohl sie diese Dienstleistungen nie in Anspruch genommen haben und sich eines entsprechenden Vertragsabschlusses nicht bewusst sind.

Dennoch bekamen sie aus heiterem Himmel Post eines Stuttgarter-Inkasso-Büros. Sie sollen insgesamt fast 300 Euro bezahlen.

Darüber hinaus droht das Inkassobüro mit der Einleitung eines Gerichtsverfahrens oder mit einer Zwangsvollstreckung seitens der Wahrsagerin.

Als ein Verbraucher dem Inkassobüro mitteilte, dass er den geforderten Betrag nicht bezahlen werde, bekam er dennoch einen Vorschlag zur Ratenzahlung.

Jetzt lag der zu zahlende Betrag inklusive der vermeintlichen Gebühr für die Einigung schon bei über 460 Euro.

Und als der Verbraucher beim Inkassobüro anrief, bekam er zu hören, dass man ihm am Folgetag einen Besuch abstatten würde.

Was natürlich die Angst noch zusätzlich schürte.

Wer keine Dienstleistung genutzt hat, muss auch nicht bezahlen

Und auch wer eine solche Dienstleistung in Anspruch genommen hat, muss nur dann zahlen, wenn er über die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der anfallenden Kosten informiert wurde.

Außerdem muss der Online-Abschluss des Vertrages mit eindeutigen Worten wie "Hier kostenpflichtig bestellen" oder einer ähnlichen Formulierung gekennzeichnet sein.

Bezeichnungen wie "Weiter" oder "Kaufen" sind weder ausreichend noch zulässig.

Wie kommen die Firmen an die Daten der Nutzer?

Betroffene berichten uns, dass sie keinerlei Kontakt zu den Wahrsage-Unternehmen hatten.

Wieder andere erinnern sich dunkel an eine Werbeanzeige in den sozialen Medien, versichern allerdings nicht auf die Anzeige geklickt zu haben.

Doch auch bei einem neugierigen Klick auf eine Werbeanzeige muss der Kunde über Art, Inhalt und Kosten des Vertrages informiert werden und seinen Abschlusswillen zu diesen Konditionen aktiv zum Ausdruck bringen.  

Tipps: So können sich Betroffene wehren

  • Lassen Sie sich nicht von Drohungen einschüchtern.
  • Zahlen Sie nicht. Egal, wie unverschämt die Inkasso-Schreiben ausfallen. Das Unternehmen muss Ihnen erst einmal nachweisen, dass Sie tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen haben. Und nicht umgekehrt.
  • Unterschreiben Sie nichts.
  • Widersprechen Sie dem Vertrag gegenüber dem Inkassounternehmen. Hier finden Sie einen Musterbrief  den Sie an das Inkassounternehmen senden sollten.
  • Versenden Sie den Widerspruch per Einwurf-Einschreiben, per E-Mail oder per Fax mit Eingangsbestätigung, damit Sie dem Unternehmen gegebenenfalls den Erhalt Ihres Schreibens nachweisen können.
  • Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige gegen das Wahrsage-Unternehmen!
  • Bei Fragen oder wenn Sie unsicher sind, was zu tun ist, nutzen Sie bitte unser Beschwerdeformular.

Jetzt kostenlose Hilfe holen

Haben Sie eine Frage zu Ihren Verbraucherrechten oder möchten Sie eine Beschwerde gegen einen Anbieter aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich einreichen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.