Skifahren & Corona: Was gilt in den Nachbarländern? Was tun mit der nicht genutzten Saisonkarte?
Pressemitteilung vom 27.01.2021 - Inhalte entsprechen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Informationen
Endlich wieder auf die Piste! Skifahrer wünschen sich nichts sehnlicher.
In Deutschland müssen sie sich bis mindestens 15. Februar gedulden. Aufgrund des aktuellen Corona-Lockdowns bleiben Bergbahnen und Skilifte bis dahin und vielleicht länger geschlossen.
Auch wenn von Reisen immer noch abgeraten wird, könnte man auf die Idee kommen, es im Nachbarland zu versuchen. Könnte! Denn dort sieht es nicht besser aus.
Kleiner Trost: Wir erklären, wie man Geld für die nicht genutzte Saisonkarte bzw. den Skipass zurückfordern kann.
Österreich: Skistationen sind offen, aber…
Tatsächlich sind Skistationen in Österreich geöffnet. Die schlechte Nachricht: Deutsche Touristen haben davon kaum etwas.
Wer aus Deutschland und vielen weiteren Ländern einreist, muss nämlich eine 10-tägige Quarantäne einhalten. Durch einen negativen PCR-Test kann sie nach fünf Tagen vorzeitig beendent werden.
Vor der Einreise ist man verpflichtet, ein Formular auszufüllen, das persönliche Angaben und Aufenthalte der letzten 10 Tage abfragt ("Pre-Travel-Clearence"). Es gibt Ausnahmen, die aber nicht auf den klassischen Skitouristen zutreffen.
Für Österreicher ist die Anreise zum Skiort derzeit erlaubt, wenn man am gleichen Tag wieder abreist. Hotels sind ohnehin geschlossen und auch eine private Unterbringung ist für touristische Zwecke nicht erlaubt.
Achtung
Sie unterliegen bei der Rückkehr nach Deutschland den Corona-Test- und Quarantänevorschriften Ihres Bundeslandes.
Informieren Sie sich!
Südtirol: Wiederöffnung Mitte Februar geplant
Geplant ist, dass Skigebiete in Italien Mitte Februar wieder öffnen.
Wandern gehen oder andere Aktivitäten abseits der Skipisten sind theoretisch möglich, da Touristen einreisen dürfen.
Sie müssen sich vorher beim örtlichen Gesundheitsamt anmelden und einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder eine 14-tägige Quarantäne einhalten.
Frankreich: Skipisten zu und Ausgangssperre
Auch in Frankreich sind Skigebiete geschlossen.
Vor Ort muss sich außerdem jeder an eine abendliche Ausgangssperre ab 18 Uhr halten.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den aktuellen Corona-Regelungen in Frankreich.
Luxemburg: keine Beschränkungen
Luxemburg stellt eine Ausnahme dar.
Aus Deutschland kann man ohne Beschränkungen einreisen und muss sich auch nicht in Quarantäne begeben. Das Land bietet Möglichkeiten für Skilanglauf, jedoch nicht für den alpinen Skisport.
Was tun mit der nicht genutzten Saisonkarte bzw. Skipass?
In vielen europäischen Ländern musste die Skisaison 2019/2020 vorzeitig beendet werden. Skifahrer konnten daher ihre Saisonkarte oder ihren Pass nicht voll ausnutzen.
Wir empfehlen, eine anteilige Erstattung für die nicht genutzte Zeit einzufordern.
Am besten schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, um einen Nachweis zu haben. Einige Anbieter gehen darauf ein und gewähren zumindest eine teilweise Rückzahlung oder rechnen den Betrag auf die neue Saisonkarte an.
Es lohnt sich, vor dem Kauf einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu werfen. Manche Betreiber argumentieren, dass die Länge einer Saison ohnehin nicht garantiert sei.
Seit Kurzem haben viele Liftbetreiber zudem Ihre AGB um spezielle Corona-Klauseln ergänzt.
Was, wenn das Skigebiet aufhatte, ich aber nicht einreisen durfte?
Fast aussichtslos ist die Rechtslage, wenn das Skigebiet zwar geöffnet ist, aber man in das Land nicht einreisen darf.
Die Skistationen erfüllen hier ihren Teil der vertraglich vereinbarten Leistung (Lifte, Pisten etc.). Wenn der Wintersportler nicht einreisen oder übernachten kann, ist das sozusagen sein eigenes Problem.
Die Chancen auf eine Erstattung stehen also schlecht.
Keine Einigung mit dem Ski-Betreiber? Wir helfen!
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