Mehr Umweltschutz: Die Reparatur von Elektrogeräten wird einfacher
In ganz Europa gelten ab 1. März neue Anforderungen hinsichtlich der Reparatur von bestimmten neuen Elektrogeräten.
Für das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland gehen die Neuerungen aber nicht weit genug.
Und: In anderen EU-Ländern stehen Verbraucher bei der Reparatur von Haushaltsgeräten sehr viel besser da als hierzulande.
Elektrogeräte & Ersatzteile: neue Verbraucherregelungen ab März
Für neue Produkte wie Kühlgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Bildschirme, wie zum Beispiel Fernsehgeräte, gelten ab dem 1. März neue Regeln.
Diese Maßnahmen sind Teil der EU-Ökodesign-Richtlinie:
- Ersatzteile müssen noch lange nach dem Kauf lieferbar sein, zum Beispiel 7 Jahre bei Kühlgeräten und 10 Jahre bei Waschmaschinen.
- Ersatzteile sind zeitnah - innerhalb von 15 Tagen - zu liefern.
- Hersteller müssen dafür sorgen, dass Ersatzteile mit allgemein verfügbaren Werkzeugen ausgetauscht werden können und ohne, dass das Gerät dauerhaft beschädigt wird.
- Verbraucher müssen „nicht-sicherheitsrelevante“ Ersatzteile selbst kaufen können wie beispielsweise Türgriffe oder Türscharniere. „Fachlich kompetente Reparateure“ sollen auch sicherheitsrelevante Ersatzteile erwerben können.
- Hersteller müssen Verbrauchern im Internet eine Liste mit den erhältlichen Ersatzteilen zur Verfügung stellen.
- „Fachlich kompetenten Reparateuren“ und Verbrauchern ist ein freier Zugriff zu entsprechenden Reparatur-Anleitungen zu gewährleisten.
Zudem müssen Verbraucher schon beim Kauf darüber informiert werden, welche Mängel auftreten können, ob und wie das Produkt repariert werden kann und welche Kosten dafür entstehen.
Smartphones, Tablets & PCs sind von der neuen Richtlinie ausgeschlossen
"Ressourcenintensive Geräte wie Smartphones, Tablets oder PCs sind im Moment leider nicht umfasst, dabei wären gerade diese wichtig.
Und bestimmte Ersatzteile werden nur „fachlich kompetenten Reparateuren“ mit entsprechendem Versicherungsschutz zur Verfügung gestellt.
Verbraucher und die in ganz Europa immer beliebter werdenden Repair-Cafés könnten leer ausgehen."
- Karolina Wojtal, Leiterin EVZ Deutschland -
Bis Ende 2021 plant die EU-Kommission weitere Vorschriften, dann sollen auch Smartphones und Ladekabel umfasst sein.
Auch ein "digitaler Produktpass" ist im Gespräch, der EU-weit darüber informieren soll, wie lange ein Produkt hält und ob es repariert werden kann.
Bis die Änderungen beim Verbraucher ankommen, können aber noch Jahre vergehen.
Recht auf Reparatur: Einzelne EU-Länder legen vor
Andere europäische Länder haben bereits eigene Wege entwickelt, um Verbrauchern mehr Recycling und bessere Möglichkeiten bei der Reparatur zu bieten.
Verbraucher in Frankreich, Schweden & Österreich besser geschützt als in Deutschland
In Frankreich informiert der „Reparatur-Index“ bereits jetzt, wie einfach elektronische Geräte repariert werden können. Dabei wird auch die Software berücksichtigt.
Denn immer häufiger werden Geräte aufgrund von Softwareproblemen oder fehlenden Updates nicht mehr genutzt.
Dank des Index sollen 60 Prozent der Elektro-Geräte in Frankreich bis 2026 repariert werden können.
Schweden hat die Mehrwertsteuer auf die Reparatur von Schuhen, Kleidung, Haushaltsgeräten und Fahrrädern um die Hälfte gesenkt.
Und Handwerker dürfen Reparaturen für Elektro-Großgeräte bis zu 50 Prozent günstiger anbieten als die tatsächlichen Kosten – die Differenz zahlt der Staat.
Ein ähnliches Prinzip verfolgt die Stadt Wien mit dem „Reparatur-Bon“. Damit können Verbraucher gebrauchte Geräte (auch Smartphones) reparieren lassen und so bis zu 100 Euro sparen.
Jetzt kostenlose Hilfe holen
Haben Sie eine Frage zu Ihren Verbraucherrechten oder möchten Sie eine Beschwerde gegen einen Anbieter aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich einreichen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.
Sie haben Rückfragen?
Ihr Ansprechpartner für Presseanfragen
Peter Koop
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mail: koop@cec-zev.eu