Kostenfalle In-App-Käufe: Minderjähriger verzockt über 2.500 Euro
Deutschland ist mit derzeit über 34 Millionen Spielerinnen und Spielern der größte Gaming-Markt Europas.
Vor allem Gratis-Spiele, wie Clash of Clans vom finnischen Entwicklerstudio SuperCell, sind besonders bei Kindern und Jugendlichen beliebt.
Die vermeintlich kostenlosen Spiele bieten jedoch zahlreiche kostenpflichtige Zusatzinhalte an, die bei unzureichendem Schutz sehr teuer werden können.
Dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland liegt derzeit ein Fall vor, bei dem ein Minderjähriger über 2.500 Euro verspielt hat.
Doch was können Eltern tun, um In-App-Käufe ihrer Kinder zu vermeiden? Und müssen Eltern für unautorisierte In-App-Käufe haften?
Dürfen Minderjährige In-App-Käufe abschließen?
Führen Kinder oder Jugendliche ohne die vorherige Zustimmung der Eltern einen In-App-Kauf aus, ist der Vertrag unwirksam.
„Kinder bis sieben Jahre sind nicht geschäftsfähig und können daher keine Verträge, wie In-App-Käufe, abschließen. Ab dem siebten Lebensjahr sind Kinder beschränkt geschäftsfähig. Damit ein Vertrag jedoch wirksam wird, müssen die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter den In-App-Kauf genehmigen.“
Madeline Schillinger - Juristin Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Sie empfiehlt Erziehungsberechtigten, „der Rechnung zeitnah zu widersprechen“.
„Viele Publisher großer Spiele-Titel sitzen im EU-Ausland oder in Drittländern. Sollten Verbraucherinnen und Verbraucher Probleme bei einer Einigung haben, hilft das EVZ Deutschland kostenlos weiter“, so die Juristin.
Jetzt kostenlose Hilfe holen
Haben Sie eine Frage zu Ihren Verbraucherrechten oder möchten Sie eine Beschwerde gegen einen Anbieter aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich einreichen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
5 Tipps: In-App-Käufe von Minderjährigen verhindern
- Hinterlegen Sie keine Bank- oder Kreditkartendaten auf dem Smartphone oder Tablet Ihres Kindes.
- Aktivieren Sie eine Drittanbietersperre über den Mobilfunkanbieter. Dadurch lassen sich ungewollte Abbuchungen über die monatliche Handyrechnung verhindern.
- In-App-Käufe lassen sich meist in den Handyeinstellungen deaktivieren oder können mit einem Passwortschutz gesperrt werden.
- Die Nutzung einer Prepaid-Karte als Zahlungsmittel kann helfen, einen Überblick über die Ausgaben zu behalten.
- Viele Plattformen bieten Jugendschutzsysteme an. Damit können Eltern spezielle Nutzerkonten für Kinder erstellen.
Kostenfalle In-App-Kauf
Die meisten Gratis-Spiele können kostenlos durchgespielt werden.
Häufig sind diese aber so gestaltet, dass für das Weiterkommen sehr viel Zeit investiert werden muss oder man ohne den Einsatz von Geld nur schwer weiterkommt.
Im Jahr 2019 wurden plattformübergreifend 2,25 Milliarden Euro für den Kauf von Zusatzinhalten in Deutschland ausgegeben.
Meist fallen für In-App-Käufe kleinere einstellige Euro-Beträge an.
Dadurch soll bei Nutzerinnen und Nutzern die Hemmschwelle gesenkt werden, Geld dafür auszugeben.
Aus diesem Grund sollten Eltern vorab Schutzvorkehrungen zu treffen, wenn Kinder und Jugendliche Zugriff auf ein Smartphone oder Tablet haben.
Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.
Sie haben Rückfragen?
Ihr Ansprechpartner für Presseanfragen
Jonas Maunichy
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: maunichy@evz.de