Eine Reise buchen in Corona-Zeiten: Mit diesen 7 Tipps sind Sie auf der sicheren Seite

Ostern, Pfingsten und natürlich der Sommer sind beliebte Zeitpunkte, um europaweit zu verreisen. Wäre da nicht die Corona-Pandemie, welche die Urlaubsplanung schwierig macht.

Was, wenn es zu einem erneuten Lockdown kommt oder eine Reisewarnung ausgerufen wird? Muss ich dann zu Hause bleiben? Verliere ich mein Geld?

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gibt Tipps für eine sichere Reisebuchung in Corona-Zeiten.

Reisehinweise und Reisewarnungen verfolgen

Das Auswärtige Amt bietet eine Übersicht über aktuelle Reisehinweise und Reisewarnungen pro Land. Hier können Sie nachprüfen, ob von einer Reise an den gewünschten Urlaubsort abgeraten oder gewarnt wird und was es zu beachten gilt.

Die Seite Reopen Europe listet Coronavirus-Maßnahmen auf, die in den Ländern der Europäischen Union gelten.

Hier erhalten Sie unter anderem Informationen über die Maskenregelungen im jeweiligen Land, welcher Mindestabstand einzuhalten ist oder was gilt, wenn Sie nur durch ein Land hindurchfahren möchte.

Lieber eine Pauschalreise buchen

Bei Pauschalreisen ist meist ein kostenloser Rücktritt möglich, wenn für den gebuchten Zeitraum eine Reisewarnung ausgesprochen wird oder es im Zielland zu einem Lockdown kommt.

Juristisch wird dann von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen am Urlaubsort gesprochen.

Seit Beginn der Pandemie werden zahlreiche Flüge abgesagt. Das Hotel kann aber weiterhin offen sein.

Bei einer Pauschalreise muss der Veranstalter mich auf einen anderen Flug umbuchen oder mir das Geld erstatten.

Wer einzeln bucht, muss die Hotelkosten in der Regel zahlen.

Die rechtliche Absicherung und die Chance, Geld zurückzubekommen, ist bei der Pauschalreise also wesentlich höher als bei einer Individualreise.

Als Reaktion auf die Krise verzichten einige Anbieter derzeit zudem auf die Anzahlung.

Überprüfen, ob eine kostenlose Stornierung möglich ist

Wenn Sie eine Individualreise planen, also zum Beispiel Flug und Unterkunft getrennt voneinander buchen, sollten Sie vorher einen Blick in die Stornobedingungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werfen.

Einige Anbieter haben sich angepasst und bieten eine kostenlose Stornierung bis wenige Tage vor der Reise an.

Ist das nicht der Fall, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Reise abzusagen und Geld zurückzubekommen.

In der Pandemie kommt es vor, dass das Hotel oder das Ferienhaus zwar geöffnet sind. Nur kann der Gast aufgrund eines ausgefallenen Flugs nicht anreisen.

Bezahlen muss man trotzdem, außer eben man hat eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit.

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Stornierungspaket extra dazubuchen

Einige Anbieter haben aufgerüstet und bieten eine sogenannte Stornierungs-Option an (Flex-Tarife), die man gegen einen Aufpreis extra dazubuchen muss.

Bei teuren Reisen kann solch eine Option durchaus sinnvoll sein.

Wichtig

Die Bedingungen genau durchlesen, um zu wissen, wann man stornieren kann und wann nicht.

Der Teufel steckt im Detail. Manche Anbieter haben die Tarife zwar im Programm, bieten sie aber nicht für alle Reisen an.

Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung klären

Urlauber sollten klären, ob sie bei einer neuen Corona-Welle oder eines Lockdowns auf einen anderen Zeitraum umbuchen können, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

Das sollten sie sich schriftlich bestätigen lassen.

Nach Einschränkungen im Hotel fragen

Einige Hotels dürfen aufgrund von Corona-Maßnahmen nicht alle Bereiche öffnen. Vielleicht dürfen Pool, Wellnessanlagen oder zum Beispiel der Fitnessraum nicht genutzt werden.

Der Reiseveranstalter muss dies vor der Buchung mitteilen. Im Zweifel sollten Reisende nachhaken.

Hat der Veranstalter mich vorher informiert, kann ich im Nachhinein keine Minderung des Reisepreises geltend machen.

Eine Reiserücktrittversicherung abschließen

Kurz vor oder im Urlaub krank zu werden, ist ein Alptraum. Noch dazu ist eine Krankheit kein Grund, eine Reise kostenlos absagen zu dürfen. Selbst eine nachgewiesene Corona-Infektion nicht.

Schutz kann eine Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherung bieten. Sie ermöglicht es, von der Reise zurückzutreten oder sie abzubrechen, wenn ich krank werde oder eine Quarantäne einhalten muss.

Achtung

Man sollte darauf achten, dass im Versicherungsvertrag keine Ausschlussklausel für Pandemien steht.

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